Februar

IASB schließt zwei Projekte mit der Veröffentlichung von Projektzusammenfassungen ab

28.02.2019

Der IASB hat 'Verbesserungen an IFRS 8 'Geschäftssegmente' (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 8 und IAS 34) — Projektzusammenfassung' und 'Abzinsungssätze in den IFRS — Projektzusammenfassung' veröffentlicht. Der IASB wird zu diesen Projekten keine weiteren Arbeiten durchführen.

2012 nahm der IASB eine Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 Geschäftssegmente auf und veröffentlichte anschließend einen Bericht und eine Zusammenfassung der Rückmeldungen, in denen die Ergebnisse der Überprüfung zusammengefasst wurden. Im März 2017 unterbreitete der IASB im Entwurf ED/2017/2 Verbesserungen an IFRS 8 'Geschäftssegmente' (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 8 und IAS 34) Vorschläge zur Adressierung der Ergebnisse der Überprüfung. Die Rückmeldungen auf den Entwurf ergaben jedoch, dass einige der Vorschläge des Boards im Rahmen der bestehenden Vorschriften abgehandelt werden könnten, dass andere Vorschläge die Ergebnisse der Überprüfung nicht tatsächlich adressieren würden und dass die übrigen Vorschläge nicht zu ausreichenden Verbesserungen bei den den Adressaten zur Verfügung gestellten Informationen führen würden, um die zusätzlichen Kosten zu rechtfertigen. Daher beschloss der Board, die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen nicht weiterzuverfolgen. Die heute veröffentlichte Projektzusammenfassung schließt das Projekt somit ab.

Das Projekt zu Abzinsungssätzen hat sich aus Rückmeldungen zur Agendakonsultation 2011 ergeben, in denen die Anwender angemerkt hatten, dass die Gründe, warum es in den verschiedenen Vorschriften der IFRS unterschiedliche Abzinsungssätze gebe, nicht gut verstanden und gegebenenfalls als mangelnde Übereinstimmung wahrgenommen würden. Daher hat der IASB von 2014 bis 2017 ein Forschungsprojekt durchgeführt, um die Gründe für Inkonsistenzen zwischen den Vorschriften in Bezug auf Abzinsungssätze in den IFRS zu untersuchen und zu beurteilen, ob der Board erwägen sollte, diese Inkonsistenzen zu beseitigen. Die Untersuchungen des Boards ergaben, dass tatsächlich in einigen Fällen Inkonsistenzen zwischen den Vorschriften in Bezug auf Abzinsungssätze in den IFRS bestehen, da verschiedene Standards unterschiedliche Bewertungsgrundlagen haben. Es gibt auch einige Inkonsistenzen, weil die Standards zu unterschiedlichen Zeiten und mit unterschiedlichen Schwerpunkten entwickelt wurden. Der Board wird diese Erkenntnisse in anderen Projekten nutzen, hat aber nicht vor, ein separates Projekt zu Abzinsungssätzen durchzuführen. Dieses Projekt wird daher auch durch die Veröffentlichung einer Projektzusammenfassung abgeschlossen.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

IFRS-Stiftung sucht neue Treuhänder

28.02.2019

Die IFRS-Stiftung gibt bekannt, dass sie um Bewerbungen für die Rolle des Treuhänders bittet.

Die IFRS-Stiftung sucht drei Treuhänder: einen aus Asien-Ozeanien und zwei aus Nord- und Südamerika. Zu den Aufgaben der Treuhänder gehören die Aufsicht über die Organisation im öffentlichen Interesse, ihre strategische Ausrichtung, die Ernennungen in den Board, in das IFRS Interpretations Committee und in den IFRS-Beirat sowie die Sicherstellung der Finanzierung der Organisation und die Genehmigung des Budgets. Die Rollenbeschreibung vermerkt:

Qualifizierte Kandidaten sollten über Erfahrungen auf höchster Ebene in einer Organisation mit Interesse an Rechnungslegungsstandards verfügen. Sie sollten ein klares Bekenntnis zum Gemeinwohl, zur Arbeit der Stiftung und zum Board als qualitativ hochwertigem, globalen Standardsetzer zeigen. Sie sollten finanziell kompetent und in der Lage sein, die Zeitverpflichtung einzuhalten, die unter anderem bis zu vier zweitägige Sitzungen pro Jahr umfasst. Die Treuhänder sollten die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Übernahme und Anwendung qualitativ hochwertiger, globaler Rechnungslegungsstandards, die für die Anwendung auf den weltweiten Kapitalmärkten und von anderen Nutzern entwickelt wurden, verstehen und sensibel damit umgehen können.

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Standardsetzer aus Hongkong und Japan setzen bilaterale Treffen fort

28.02.2019

Am 25. und 26. Februar 2019 trafen sich in Hongkong Vertreter des Hongkonger Standardsetzers Hong Kong Institute of Certified Public Accountants (HKICPA) und des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ), um über höherwertige Rechnungslegungsstandards durch Zusammenarbeit zu diskutieren.

HKICPA und ASBJ berichteten über ihre jeweiligen Tätigkeiten und tauschten ihre Ansichten darüber aus, wie die Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten, Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle und immateriellen Vermögenswerten verbessert werden kann. Sie erörterten außerdem die Qualität der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und die Umsetzung wichtiger neuer IFRS in ihren Rechtskreisen.

HKICPA und ASBJ beabsichtigen, diese Treffen fortzusetzen.

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des ASBJ.

Frühphasenanalyse des Diskussionspapiers zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital

28.02.2019

Das Sekretariat der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein Arbeitspapier veröffentlicht, das eine frühzeitige Analyse einiger möglicher Auswirkungen des IASB-Diskussionspapiers DP/2018/1 'Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital' bietet.

Die Analyse bietet eine Einschätzung der möglichen Auswirkungen der Vorschläge im Diskussionspapier. Es bietet umfassende Untersuchungen und kann zu einer umfassenderen Auswirkungsanalyse beitragen, wenn der IASB das Projekt zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital in seiner derzeitigen Form weiter fortführt.

Diese Frühphasenanalyse ist auch eine Pilotstudie zur Bewertung möglicher breiterer Auswirkungen bei der Entwicklung neuer IFRS-Vorschriften. Die Zusammentragung und Analyse der Daten und Ergebnisse erfolgte in einem Detaillierungsgrad, der den im Diskussionspapier des IASB enthaltenen Vorschlägen entspricht.

Stellungnahmen zu dem Arbeitspapier werden bis zum 17. Mai 2019 erbeten.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung:

Eine Stellungnahme zum Diskussionspapier hatte EFRAG bereits am 1. Februar 2019 veröffentlicht.

Fünfte Ausgabe der IASB-Publikationsreihe für Investoren

27.02.2019

Der IASB hat die fünfte Ausgabe seines 'The Essentials'-Newsletters herausgegeben, der darauf abzielt, Investoren besser über IFRS zu informieren und ihr Verständnis von IFRS-Abschlüssen zu verbessern.

Diese Ausgabe ist Merkmalen von Kennzahlen in Bezug auf freie Kapitalflüsse gewidmet, die von Leasingnehmern berichtet werden und die die Vergleichbarkeit mit entsprechenden Kennzahlen einschränken, die von Unternehmen berichtet werden, die Vermögenswerte kaufen.

Die fünfte Ausgabe des Newsletters sowie ein Archiv aller bisher erschienenen Ausgaben finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Zusammenfassung der Erörterungen bei der jüngsten Telefonkonferenz der ITCG

27.02.2019

Die Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie des IASB (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) hat am 31. Januar 2019 eine Telefonkonferenz abgehalten. Der IASB stellt jetzt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Diskussionen zur Verfügung.

Die ITCG hat die folgenden Themen erörtert:

  • Vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-Taxonomie ─ IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts: Analyse der eingegangenen Stellungnahmen
  • Aktualisierter Erstellerleitfaden für die IFRS-Taxonomie

Zugang zur Zusammenfassung der Diskussionen in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung für die kommende IFASS-Sitzung

26.02.2019

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) wird am 28. und 29. März 2019 in Buenos Aires tagen. Bei der Sitzung werden die offiziellen Aufgaben an den neuen IFASS-Vorsitzenden Yasunobu Kawanishi, Boardmitglied des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ), übergeben.

Die Tagesordnung für die Sitzung ist wie folgt:

Donnerstag, 28. März 2019 (9:00h–17:30h)

  • Begrüßung und einführende Anmerkungen
  • EFRAG-Diskussionspapier zur Übertragungen ohne direkte Gegenleistung
  • FRC-Forschungsprojekt zu variablen und bedingten Gegenleistungen
  • Vorschläge für den fachlichen Beirat für Berichterstattung durch nicht gewinnorientierte Unternehmen
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Vorgezogener Ansatz und IFRIC 2
  • Nachfassender Bericht zum AcSB-Projekt zur Berichterstattung mit Erfolgskennzahlen
  • Klimabezogene und sonstige aufkommende Risikoaspekte im Jahresabschluss und die Auswirkungen des Leitliniendokuments zu Wesentlichkeit
  • Optionale Sitzungsteile (zeitgleich):
    • Inline XBRL und Blockchain
    • IFRS für KMU: Überprüfung des Standards; Erleichterungen für Tochterunternehmen

Freitag, 29. März 2019 (9:00h-16:15h)

  • IFRS 17 (I): Vorläufige Sichtweisen des IASB zu den kommenden Änderungen an IFRS 17
  • IFRS 17 (II): Aktivtäten, Erkenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf die Umsetzung
  • Finanzberichterstattung in einem elektronischen Format
  • Der Fitness-Check des EU-Rahmens für die Berichterstattung von Unternehmen: Ergebnisse der Konsultation
  • Ausweis von Finanzierungskosten - IAS 1, IFRS 7, IAS 23
  • Verbesserung des Modells für die Werthaltigkeitsprüfung in IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten
  • Übergabe der offiziellen Aufgaben

Jährlicher ECON-Meinungsaustausch mit Hans Hoogervorst und Erkki Liikanen

26.02.2019

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) hat den IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst und Erkki Liikanen, den Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung, heute Morgen zum üblichen jährlichen Meinungsaustausch eingeladen. IFRS 17 'Versicherungsverträge' und allgemeinere Unternehmensberichterstattung dominierten als Themen.

In Bezug auf IFRS 17 betonte Hoogervorst die Bemühungen des IASB, die Umsetzung zu unterstützen. Er hielt fest, dass der IASB sich immer bereit erklärt hätte, die Lösung von Problemen in Betracht zu ziehen, die während der Umsetzungsphase offensichtlich werden, solange ihre Lösung den Umsetzungsprozess nicht stören würde. Er erläuterte die Liste der Themen, mit denen sich der IASB befasst, und auch die vorläufige Entscheidung des IASB, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 um ein Jahr zu verschieben.

Bei der allgemeineren Unternehmensberichterstattung hielt Liikanen fest, dass die IFRS-Stiftung und der IASB sich der Tatsache bewusst sind, dass die Anleger mehr Informationen über langfristige Risiken und Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) wünschten. Hoogervorst verwies auf das Projekt des IASB zur Aktualisierung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung und hielt fest, dass der Lagebericht Platz für Informationen biete, die sich nicht ohne Probleme in den Jahresabschluss einfügen, aber dennoch finanzielle Auswirkungen haben können. Er nutzte die Gelegenheit auch, um eine Frage aus einem früheren Meinungsaustausch zur länderbezogenen Berichterstattung weiterzuverfolgen und erklärte, dass es zwar keine direkte Übereinstimmung mit den IFRS gebe, aber Informationen über beispielsweise risikoreiche Steuerstrategien auch sehr gut im Lagebericht berichtet werden könnten.

Es gab nur wenig Fragen aus dem fast leeren Raum, und diese konzentrierten sich hauptsächlich auf die nichtfinanzielle Berichterstattung. Hoogervorst erläuterte, dass sich der IASB nicht als Standardsetzer für Nachhaltigkeitsberichterstattung sehe, da er a) nicht über das Fachwissen auf diesem Gebiet verfüge und b) es bereits viele Standardsetzer ("zu viele") auf diesem Gebiet gebe. Daher werde das aktualisierte Leitliniendokument zur Lageberichterstattung zwar Leitlinien enthalten, wie Nachhaltigkeitsinformationen in den Lagebericht aufgenommen werden können, und Raum für solche Informationen bieten, aber es werde keine Standards für die Berichterstattung enthalten. Er stimmte auch zu, dass die Versicherungsbranche sehr stark den Auswirkungen des Klimawandels ausgesetzt sei, stellte aber fest, dass zwischen den Informationen, die sich aus dem zukunftsgerichteten Standard selbst ergeben, und dem Lagebericht genügend Platz sei, um über diese Auswirkungen zu berichten. Schließlich hielt er fest, dass der Lagebericht auch der Ort sei, an dem über immaterielle Vermögenswerte und Kryptowährungen berichtet werden könne, die nicht vom Jahresabschluss erfasst werden.

Eine Aufzeichnung des Meinungsaustauschs ist auf der Internetseite des EU-Parlaments verfügbar (Beginn um 09:11 Uhr, Ende um 09:54 Uhr). Es gibt zeitweise Probleme mit der Fassung in englischer Sprache und der in Originalsprache, aber alle anderen Übersetzungen funktionieren gut.

Weiteres Lernmodul zum IFRS für KMU zu speziellen Tätigkeiten

26.02.2019

Die IFRS-Stiftung hat ein weiteres eigenständiges Lernmodul veröffentlicht, das das Kennenlernen des Standards sowie die Anwendung und das Verständnis von Abschlüssen nach dem IFRS für KMU erleichtern soll.

Das Modul konzentriert sich auf die allgemeinen Anforderungen an die Rechnungslegung und Berichterstattung von KMU, die in den Bereichen Landwirtschaft, Rohstoffgewinnung und Dienstleistungskonzessionen tätig sind, unter Anwendung von unter Anwendung von Abschnitt 34 Spezielle Tätigkeiten des IFRS für KMU.

Zugang zu allen 34 bisher verfügbaren Modulen haben Sie auf der Internetseite des IASB (kostenlose Registrierung notwendig).

Tagesordnung für die nächste Sitzung des EFRAG-Boards

25.02.2019

Der EFRAG-Board wird am 27. Febuar 2019 in Brüssel tagen. Eine Tagesordnung und die Sitzungspapiere wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Die folgenden Themen sollen erörtert werden:

  • IFRS 17 Versicherungsverträge
  • Eigenkapitalinstrumenten: Diskussionspapier zu alternativen Bewertungsansätzen (geplante Verabschiedung zwecks Veröffentlichung)
  • Aktuelles Arbeitsprogramm und sonstiges

Über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie die Möglichkeit, über einen live Webcast die Sitzung zu verfolgen. Die vollständige Tagesordnung und die entsprechenden Papiere finden Sie hier.

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