Januar

DRSC nimmt Stellung zu den Vorschlägen der Expertengruppe für nachhaltige Finanzierungen der EU-Kommission

31.01.2019

Am 10. Januar 2019 hat die von der EU-Kommission eingesetzte Expertengruppe für nachhaltige Finanzierungen ihren ersten Bericht über die Angabe klimabezogener Informationen durch Unternehmen veröffentlicht. Er enthält Empfehlungen, die es der Kommission ermöglichen, ihre nicht bindenden Leitlinien zur Angabe nicht finanzieller Informationen unter besonderer Bezugnahme auf klimabezogene Informationen im Einklang mit den Empfehlungen der vom Finanzstabilitätsrat gegründeten Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) zu aktualisieren. Das DRSC sieht konzeptionelle Schwächen.

Das DRSC problematisiert in seiner Stellungnahme zu den Empfehlungen unter anderem die Kohärenz der Empfehlungen der TCFD zu den Vorgaben aus der Richtlinie über die nicht finanzielle Berichterstattung (CSR-Richtlinie). So stehen bei den Angaben der TCFD die Auswirkungen des Klimawandels auf die Unternehmen im Mittelpunkt, wogegen die neuen Berichtselemente der CSR-Richtlinie die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf nichtfinanzielle Aspekte (z.B. das Klima) adressieren. Zwar sei die Befassung der Unternehmen mit klimabezogenen Themenstellungen hilfreich und zweifelsohne notwendig, allerdings würden konzeptionelle Schwächen in den unverbindlichen Leitlinien nicht zu deren Akzeptanz beitragen meint das DRSC.

Zu englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

IPSASB veröffentlicht Änderungen, um die IPSAS im Einklang mit den IFRS zu halten

31.01.2019

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat 'Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (Änderungen an IPSAS 36) und Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Änderungen an IPSAS 41)' herausgegeben.

Die Änderungen an IPSAS 36 bringen die IPSAS in Einklang mit den Änderungen an IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die der IASB mit Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (Änderungen an IAS 28) im Oktober 2017 vorgenommen hat.

Die Änderungen an IPSAS 41 bringen die IPSAS in Einklang mit den Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente, die der IASB mit Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Änderungen an IFRS 9) ebenfalls im Oktober 2017 vorgenommen hat.

Die Änderungen sind hier auf der Internetseite des IPSASB verfügbar.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

31.01.2019

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei WEF, der University of Oxford, NCFA, SSE und SASB.

Das Weltwirtschaftsforum (World Economic Forum, WEF) hat ein Papier Seeking Return on ESG: Advancing the Reporting Ecosystem to Unlock Impact for Business and Society veröffentlicht, in dem Möglichkeiten für kollektive Zusammenarbeit zwischen den komplexen und vielfältigen Gruppen, die die ESG-Berichterstattung beeinflussen, aufgedeckt werden und aufgezeigt wird, wo größerer Handlungsbedarf besteht, um die Fortschritte auf Systemebene zu beschleunigen. Das Papier können Sie von der Internetseite des WEF herunterladen.

Im Dezember hat die Saïd Business School der University of Oxford eine Debatte zum Thema "Sollten FASB und IASB für die Setzung von Standards für nichtfinanzielle Informationen verantwortlich sein?" abgehalten. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung ist auf YouTube verfügbar.

Die Natural Capital Finance Alliance (NCFA) hat den weltweit ersten Schritt-für-Schritt-Leitfaden veröffentlicht, der Finanzinstituten hilft, eine schnelle Risikoeinschätzung für in Bezug auf natürliches Kapital durchzuführen. Sie können den Leitfaden von der Internetseite der UNEP FI herunterladen.

Die Initiative nachhaltiger Börsen (Sustainable Stock Exchanges, SSE) der Vereinten Nationen weist auf folgende Entwicklungen hin:

  • Die Botswana Stock Exchange hat Leitlinien für die an ihr notierten Unternehmen in Bezug auf die Berichterstattung von ESG-Informationen veröffentlicht (Pressemitteilung).
  • Die Budapest Stock Exchange ist neue SSE-Partnerbörse geworden (Pressemitteilung).
  • Die Abu Dhabi Securities Exchange ist neue SSE-Partnerbörse geworden (Pressemitteilung).

Der US-amerikanische Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) hat das ehemalige FASB-Mitglied Marc A. Siegel zum Boardmitglied des SASB berufen. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite des SASB.

Weitere Lernmodule zum IFRS für KMU zu immateriellen Vermögenswerten mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts und zu Unternehmenszusammenschlüssen und Geschäfts- oder Firmenwerten

31.01.2019

Die IFRS-Stiftung hat zwei weitere eigenständige Lernmodule veröffentlicht, die das Kennenlernen des Standards sowie die Anwendung und das Verständnis von Abschlüssen nach dem IFRS für KMU erleichtern sollen.

Die Module konzentrieren sich auf die allgemeinen Vorschriften für die Bilanzierung von und Berichterstattung über immaterielle Vermögenswerte mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts sowie Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwerte unter Anwendung der Abschnitte 18 Immaterielle Vermögenswerte mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts und 19 Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert des IFRS für KMU.

Zugang zu allen 32 bisher verfügbaren Modulen haben Sie auf der Internetseite des IASB (kostenlose Registrierung notwendig).

Bericht von der EEG-Sitzung im Mai

30.01.2019

Die Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) des IASB hat vom 29. bis 31. Oktober 2018 ihre 16. Sitzung in Seoul abgehalten. Der IASB stellt jetzt einen Bericht von der Sitzung zur Verfügung.

Die Teilnehmer der Sitzung unter dem Vorsitz des IASB-Mitglieds Amaro Gomes diskutierten Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital, die nächsten Schritte im Projekt zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten, die Bilanzierung durch Kleinstunternehmen in Brasilien, die anstehende Überprüfung des IFRS für KMU, die Umsetzung von IFRS 9 Finanzinstrumente, das Projekt zu Rohstoffindustrien und den aktuellen Stand von laufenden Projekten des IASB.

Die nächste Sitzung der EEG findet vom 25. bis 27. März 2019 in Buenos Aires statt.

Der vollständige Bericht (7 Seiten) ist auf der Internetseite des IASB abrufbar.

Zusammenfassung von der Sitzung des ASAF im Dezember

30.01.2019

Der Stab des IASB hat eine Zusammenfassung der Erörterungen des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bei dessen Sitzung am 6. und 7. Dezember 2018 veröffentlicht.

Die folgenden Themen wurden erörtert (die Nummern in Klammern verweisen auf die entsprechenden Textziffern in der Zusammenfassung des IASB):

  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital (1–25): Die ASAF-Mitglieder gaben kommentierten das vom IASB herausgegebene Diskussionspapier vor dem Hintergrund der Rückmeldungen, die sie in ihren Rechtskreisen bekommen haben.
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle (26–32): Die ASAF-Mitglieder erörterten, ob ein auf der Erwerbsmethode in IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse basierender Zeitwertansatz auf alle oder einige Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle angewendet werden sollte, die Eigner von nicht beherrschenden Anteilen des empfangenden Unternehmens betreffen, und wenn nicht, wie die Unterscheidung getroffen werden sollte, wann ein Zeitwertansatz anzuwenden ist.
  • Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen (33–43): Die ASAF-Mitglieder diskutierten, ob der in Agendapapier 7 beschriebene Bewertungsansatz bei der Lösung der in diesem Papier beschriebenen Bewertungsinkonsistenz bei der Anwendung von IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer auf Pensionsleistungen, die von der Vermögenswertrenditen abhängen, hilfreich wäre.
  • IFRS 17 Versicherungsverträge (44–61): Die ASAF-Mitglieder berieten den Stab in Bezug auf sechs Themen in IFRS 17 Versicherungsverträge, die der Board im Hinblick auf mögliche Änderungen des Standards prüft.
  • Lageberichterstattung (62–76): Die ASAF-Mitglieder wurden über die vorläufige Entscheidung des Boards über die Zielsetzung eines Lageberichts im Rahmen der Aktualisierung des IFRS-Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung informiert.
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten (77–87): Die ASAF-Mitglieder diskutierten (1) Angabeziele und -vorschriften und (2) Abschreibungen des Geschäfts- oder Firmenwerts, einschließlich der Frage, ob die Mitglieder es für möglich halten, die Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts zu schätzen.
  • Laufende Projekte und Planung der Agenda (88–91): Die ASAF-Mitglieder diskutierten die vorgeschlagene Tagesordnung für die ASAF-Sitzung im April 2019 und erwogen zukünftige Diskussionen über (1) die Frage, wie der ANC einen Rechnungslegungsrahmen für Kryptowährungen geschaffen hat, und (2) das bevorstehende EFRAG-Diskussionspapier zu hybriden Pensionsplänen.
  • Primäre Abschlussbestandteile (92–108): Die ASAF-Mitglieder diskutierten die vorläufigen Entscheidungen des Boards, die bisher im Rahmen des Projekts zu primären Abschlussbestandteilen getroffen wurden.

Die Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache (31 Seiten) steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

IASB-Podcast zu den Erörterungen zu IFRS 17 bei der jüngsten Boardsitzung

30.01.2019

Der IASB stellt einen Podcast zur Verfügung, in dem IASB-Boardmitglied Darrel Scott und IASB-Stabmitglied Roberta Ravelli über die Disukssionen berichten, die bei der Boardsitzung im Januar über IFRS 17 'Versicherungsverträge' geführt wurden.

Zugang zum Podcast (Gesamtlänge sieben Minuten) haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB. Unsere ausführliche Sitzungsmitschrift zu dem Thema finden Sie hier.

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen

30.01.2019

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst, der stellvertretenden IASB-Vorsitzenden Sue Lloyd und dem Aus- und Weiterbildungsdirektor Matt Tilling aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im Januar zusammengefasst werden.

Auf die folgenden Themen wird in dem Podcast kurz eingegangen (Gesamtlänge des Podcasts ist 8 Minuten):

  • IFRS 17 Versicherungsverträge
  • Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12
  • Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung in Kuala Lumpur

Zugang zum Podcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB. Umfassendere Informationen finden Sie in unseren Sitzungsmitschriften von der IASB-Sitzung im Januar.

Vorsitzender der Treuhänder spricht über Asien und die IFRS

30.01.2019

Auf einer Einbindungsveranstaltung im Rahmen der derzeit in Kuala Lumpur stattfindenden Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung sprach der Vorsitzende der Treuhänder, Erkki Liikanen, über den Beitrag Malaysias und der Region Asien-Ozeanien zur Arbeit der IFRS-Stiftung und skizzierte die wichtigsten Prioritäten der Stiftung.

In seiner Rede hielt Liikanen fest, dass Stimmen aus der gesamten Region Asien-Ozeanien auf allen Ebenen der IFRS-Stiftung und der verschiedenen Beratungsgremien gut vertreten sind. Als Beispiel für wertvolle Beiträge aus der Region nannte Herr Liikanen die Arbeiten des MASB zur Bewertung bestimmter biologischer Vermögenswerte, die zu Änderungen an IAS 16 und IAS 41 geführt haben.

Sich dann den künftigen Herausforderungen für die IFRS-Stiftung zuwendend machte Liikanen drei Hauptprioritäten aus:

  • Die Stiftung muss die Errungenschaften der letzten Jahre festigen und ausbauen. Er warnte vor Abweichen von globalen Errungenschaften und erwähnte in diesem Zusammenhang den jüngsten Fitness-Check der EU-Kommission (der jedoch gezeigt hat, dass eine große Mehrheit der Befragten gegen EU-spezifische Standards ist).
  • Die Stiftung muss auch sicherstellen, dass die IFRS in einer sich wandelnden Welt relevant bleiben. In diesem Zusammenhang stellte Liikanen fest, dass die Anleger nicht mehr nur an den reinen Finanzdaten interessiert sind, sondern auch zunehmend nach nicht-finanziellen Informationen fragen.
  • Und schließlich steht die Stiftung vor der Herausforderung, in einer digitalen Welt relevant zu bleiben. Liikanen wies darauf hin, dass die Stiftung weiterhin untersuchen wird, wie sich technologische Entwicklungen auf den Umgang mit Finanzinformationen auswirken und wie technologiebezogene Innovationen den Prozess der Standardsetzung beeinflussen können.

Das vollständige Transkript der Rede finden Sie auf der Internetseite des IASB. Über die Presseerklärung auf der Internetseite des MASB haben Sie Zugriff auf eine Videoaufzeichung der Rede.

Beitrag von IASB-Mitglied Gary Kabureck zu Wesentlichkeit

28.01.2019

IASB-Mitglied Gary Kabureck hat einen Artikel auf der Internetseite des IASB veröffentlicht, in dem er die Entwicklungen rund um Wesentlichkeit in den letzten Jahren nachvollzieht.

Die Zeitschiene der Entwicklungen beginnt Kabureck mit einem Abschnitt, den er "Die Ersteller befreien" nennt. Kabureck verweist dabei auf die Änderungen an IAS 1 vom Dezember 2014, die darauf abzielten, Hürden zu beseitigen, die Ersteller in Bezug auf die Ausübung von Ermessen bei der Darstellung des Abschlusses wahrnehmen. Dies sei "der erste Ausflug in die Frage der Wesentlichkeit bei Angaben" des IASB gewesen, und habe geholfen, klarzustellen, dass Wesentlichkeit immer im Kontext des gesamten Abschlusses zu betrachten ist und dass Wesentlichkeitsbeurteilungen immer über etwaig verschieden interpretierbare Formulierungen zu Angabepflichten gehen.

Danach sei es darum gegangen, "den Erstellern beim Fällen von Wesentlichkeitsentscheidungen zu helfen". In diesem Abschnitt widmet sich Kabureck dem IFRS-Leitliniendokument zu Wesentlichkeit, das der IASB im September 2017 herausgegeben hat, das aufzeigt, wie Wesentlichkeitsentscheidungen gefällt und ihre Auswirkungen beurteilt werden. Kabureck hält fest, dass das Leitliniendokument den Erstellern hilft, zu definieren, wer die Zielgruppe für die Finanzberichterstattung eines Unternehmens ist und welche Informationen benötigt werden. Außerdem mache die Praxiserklärung noch einmal deutlich, dass Wesentlichkeit im Zusammenhang mit dem gesamten Jahresabschluss beurteilt wird.

Im letzten Abschnitt der Zeitschiene, "Definition von wesentlich", geht Kabureck die im Oktober 2018 veröffentlichte überarbeitete Definition von "wesentlich" ein, bei der es auch um eine Vereinheitlichung der Definition ging, die in verschiedenen Standrads leicht voneinander abwich. Kabureck hält fest: "Eines habe ich im Laufe der Jahre gelernt: Wenn du willst, dass die Dinge auf die gleiche Weise verstanden werden, dann sag sie auf die gleiche Weise!" Des Weiteren geht Kabureck auch auf die neuen Aspekte der "Verschleierung" und der "vernünftigerweise zu erwartenden Beeinflussung" ein - beides Änderungen, mit denen eine genauere Abbildung der Absicht des Boards erfolgten.

Abschließend verweist Kabureck auf den letzten fehlenden Schritt der Reise, bei der es darum geht, wie der IASB überhaupt Angabevorschriften formuliert. Und er verweist darauf, dass manche Dinge nicht geändert wurden bzw. geändert werden können - zumindest nicht von Seiten des IASB. Er nennt in diesem Zusammenhang auch das Leisten von unwesentlichen Angaben, die der IASB nicht verbieten könne.

Den vollständigen Beitrag in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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