AAOIFI veröffentlicht zwei neuen Rechnungslegungsstandards
04.01.2019
Die Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI) hat die Rechnungslegungsstandards FAS 33 'Investitionen in Sukuk, Aktien und ähnliche Instrumente' und FAS 34 'Finanzberichterstattung für Sukuk-Halter' herausgegeben.
FAS 33, der FAS 25 ablöst, umfasst verbesserte Prinzipien für die Klassifizierung, den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis und die Angaben zu Investitionen in Sukuk, Aktien und andere ähnliche Anlageinstrumente islamischer Finanzinstitute in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Scharia'a fest. Es definiert die wichtigsten Arten von Instrumenten der Scharia'a-konformen Kapitalanlagen und definiert deren primäre bilanzielle Behandlung, die den Merkmalen und dem Geschäftsmodell des Instituts entsprechen, von dem die Kapitalanlagen getätigt, verwaltet und gehalten werden.
FAS 34 zielt darauf ab, die Prinzipien der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung für Vermögenswerte und Unternehmen, die dem Sukuk unterliegen, festzulegen, um eine transparente und faire Berichterstattung für alle relevanten Interessengruppen, insbesondere einschließlich der Sukuk-Halter, zu gewährleisten.
Die beiden Standards treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Die Pressemitteilung auf der Internetseite der AAOIFI bietet weitere Informationen und Zugang zu den neuen Standards.