DRSC nimmt Stellung zu den Vorschlägen der Expertengruppe für nachhaltige Finanzierungen der EU-Kommission

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31.01.2019

Am 10. Januar 2019 hat die von der EU-Kommission eingesetzte Expertengruppe für nachhaltige Finanzierungen ihren ersten Bericht über die Angabe klimabezogener Informationen durch Unternehmen veröffentlicht. Er enthält Empfehlungen, die es der Kommission ermöglichen, ihre nicht bindenden Leitlinien zur Angabe nicht finanzieller Informationen unter besonderer Bezugnahme auf klimabezogene Informationen im Einklang mit den Empfehlungen der vom Finanzstabilitätsrat gegründeten Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) zu aktualisieren. Das DRSC sieht konzeptionelle Schwächen.

Das DRSC problematisiert in seiner Stellungnahme zu den Empfehlungen unter anderem die Kohärenz der Empfehlungen der TCFD zu den Vorgaben aus der Richtlinie über die nicht finanzielle Berichterstattung (CSR-Richtlinie). So stehen bei den Angaben der TCFD die Auswirkungen des Klimawandels auf die Unternehmen im Mittelpunkt, wogegen die neuen Berichtselemente der CSR-Richtlinie die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf nichtfinanzielle Aspekte (z.B. das Klima) adressieren. Zwar sei die Befassung der Unternehmen mit klimabezogenen Themenstellungen hilfreich und zweifelsohne notwendig, allerdings würden konzeptionelle Schwächen in den unverbindlichen Leitlinien nicht zu deren Akzeptanz beitragen meint das DRSC.

Zu englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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