Expertengruppe der EU-Kommission veröffentlicht Bericht über die Angabe klimabezogener Informationen

  • Europäische Union - neu Image

10.01.2019

Die von der EU-Kommission eingesetzte Fachexpertengruppe für nachhaltige Finanzierungen hat ihren ersten Bericht über die Angabe klimabezogener Informationen durch Unternehmen veröffentlicht. Er enthält Empfehlungen, die es der Kommission ermöglichen, ihre nicht bindenden Leitlinien zur Angabe nicht finanzieller Informationen unter besonderer Bezugnahme auf klimabezogene Informationen im Einklang mit den Empfehlungen der vom Finanzstabilitätsrat gegründeten Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) zu aktualisieren.

Der Bericht stellt einen weiteren Schritt in der Umsetzung des im März 2018 veröffentlichten Aktionsplans zur nachhaltigen Finanzierung der EU-Kommission dar und knüpft an den im Mai 2018 vorgelegten Legislativvorschlag der Kommission über die Angabe klimabezogener Informationen an.

Der Bericht enthält Angabevorschläge nicht nur in Bezug darauf, wie der Klimawandel die Leistung eines Unternehmens beeinflussen könnte, sondern auch in Bezug auf die Auswirkungen des Unternehmens selbst auf den Klimawandel.

Die im Bericht vorgeschlagenen Leitlinien sollen Unternehmen bei der Entwicklung hochwertiger klimabezogener Angaben unterstützen, die mit der Richtlinie über die nicht finanzielle Berichterstattung im Einklang stehen und den Empfehlungen der TCFD entsprechen. Spezifische Angaben und Leitlinien werden unter jedem Element der Anforderungen der Richtlinie zur nicht finanziellen Berichterstattung beschrieben, einschließlich Metriken für alle Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Berichts fallen, für nicht finanzielle Unternehmen sowie für Banken und Versicherungsgesellschaften. Dabei unterscheidet der Bericht zwischen drei Arten von Angaben:

  • Angaben von Typ 1 – Angaben, die Unternehmen leisten sollten (hohe Erwartung, dass alle berichtenden Unternehmen sie leisten)
  • Angaben von Typ 2 – Angaben, die Unternehmen in Betracht ziehen sollten (erwartet von Unternehmen mit hohen klimabezogenen Risiken und Chancen)
  • Angaben von Typ 3 – Angaben, die Unternehmen in Betracht ziehen können (zusätzliche oder innovative Angaben, die verbesserte Informationen liefern)

Die Kommission wird den Bericht berücksichtigen, wenn sie die nicht bindenden Leitlinien zur Angabe nicht finanzieller Informationen, die die Richtlinie über die nicht finanzielle Berichterstattung begleiten, aktualisiert.

Die Adressatengruppen sind eingeladen, bis zum 1. Februar 2019 schriftliche Stellungnahmen zu dem Bericht abzugeben.

Auf der Internetseite der EU-Kommission haben Sie Zugang zum englischsprachigen Bericht Report on Climate-related Disclosures.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.