EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 37 in Bezug auf belastende Verträge
25.01.2019
Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2018/2 'Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 37)' veröffentlicht.
EFRAG begrüßt die Bemühungen des IASB, die Vorschriften in IAS 37 in Bezug auf die Beurteilung der Frage zu klären, ob in einem Vertrag die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag den erwarteten wirtschaftlichen Nutzen übersteigen. EFRAG stellt jedoch fest, dass die vorgeschlagenen Änderungen die Beurteilung der Belastung nicht nur für langfristige Fertigungsaufträge, die zuvor in den Anwendungsbereich von IAS 11 fielen, sondern für alle Verträge, die in den Anwendungsbereich von IAS 37 fielen, betreffen würden. Daher fordert EFRAG den IASB auf, die erwarteten Auswirkungen der Vorschläge weiter zu prüfen.
Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 5. April 2019 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch der Stellungnahmeentwurf zugänglich.