Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im Januar 2019

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17.01.2019

Das IFRS Interpretations Committee hat am Mittwoch, den 16. Januar 2019, eine Sitzung per Videokonferenz abgehalten. Auf der Tagesordnung fanden sich vier Sachverhalte — alle waren Agendaentscheidungen, die finalisiert werden sollten.

Agendaentscheidungen

Das Committee hat vier Empfehlungen des Stabs in Bezug auf die Finalisierung von Agendaentscheidungen erörtert und ist zu folgenden Schlussfolgerungen gekommen:

  • IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen: Eine freiwillige Zahlung eines Unternehmens an eine Steuerbehörde im Zusammenhang mit einer strittigen Veranlagung (zur Vermeidung möglicher Strafen oder Zinsen) ist ein Vermögenswert.
  • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden: Die Gebühren für die Zulassung eines Unternehmens an einer Börse und die Gebühren für einen laufenden Listing-Service beziehen sich nur auf eine Dienstleistung.
  • IAS 27 Separate Abschlüsse: Wenn ein Unternehmen durch die Veräußerung eines Teils seiner Anteile die Kontrolle über ein Tochterunternehmen verliert, kann das Unternehmen beschließen, die einbehaltene Beteiligung zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis zu bewerten, und jeder Gewinn oder Verlust kann bei der erstmaligen Veräußerung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.
  • IAS 27 Separate Abschlüsse: Die Kosten eines sukzessiven Erwerbs eines Tochterunternehmens kann entweder der beizulegende Zeitwert der Tranchen (als angenommene Kosten) oder die Summe der tatsächlich gezahlten Gegenleistung sein.

Die endgültigen Agendaentscheidungen, die die besonderen Umstände, die zu diesen Schlussfolgerungen geführt haben, erläutern, werden im IFRIC Update veröffentlicht.

Sonstige laufende Arbeiten

Das Committee wird Rückmeldungen zu vorläufigen Agendaentscheidungen im Zusammenhang mit der Anwendung des Kriteriums der Höchstwahrscheinlichkeit in einer Cashflow-Hedge-Beziehung und der Erfassung einer Leasingverbindlichkeit durch einen gemeinsamen Betreiber in einer zukünftigen Sitzung erörtern.

Der Stab arbeitet an möglichen Änderungen von IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse, um mehr Orientierungshilfe zu geben, wenn ein Wechselkurs nicht beobachtbar ist.

Der Stab analysiert derzeit Einreichungen in Bezug auf (a) die Frage, ob ein Unternehmen IFRS 16 Leasingverhältnisse oder IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte auf einen Vertrag anwendet, der ihm für einen bestimmten Zeitraum Rechte auf einen unterirdischen Bereich verleiht, und (b) die Frage, ob das Recht auf potenzielle Rabatte die Klassifizierung des Pensionsplans eines Unternehmens als leistungsorientiert oder beitragsorientiert beeinflusst.

Zugehörige Themen

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