IASB entscheidet über weitere mögliche Änderungen an IFRS 17

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23.01.2019

Bei seiner Sitzung, die derzeit in London stattfindet, hat der IASB IFRS 17 'Versicherungsverträge' und 5 der 25 Bedenken in Bezug auf den Standard erörtert, die im Oktober 2018 als Kandidaten für mögliche Änderungen identifiziert worden waren.

Unter Anlegung der Kriterien für die Beurteilung der vorgeschlagenen Änderungen, die bei der Boardsitzung im Oktober 2018 festgelegt wurden, kam der Board zu folgenden Schlussfolgerungen:

Bei der IASB-Sitzung im Oktober identifizierter Sachverhalt

Agendapapier mit detaillierter Beschreibung (Internetseite des IASB)

Empfehlung des Stabs

Entscheidung des Boards

3 — Akquise-Cashflows für Verlängerungen außerhalb der Vertragsgrenze

Agendapapier 2A

Akquise-Cashflows, die direkt neuen Verträgen zuzuordnen sind, teilweise den Verlängerungen zuzurechnen und daher zu aktivieren

Board stimmt der Empfehlung des Stabs zu (mit 13 Stimmen), kleinere Formulierungsvorschläge

12 — Gehaltene Rückversicherungsverträge: belastende zugrundeliegende Versicherungsverträge

Agendapapier 2B, Agendapapier 2C

Erfassung von Sofortgewinnen aus (zuvor oder zeitgleich abgeschlossenen) Rückversicherungsverträgen, falls und soweit Sofortverluste aus Erstversicherungsverträgen erfasst werden; diese Änderung soll auch gelten, wenn der Erstversicherungsvertrag unter dem PAA bilanziert wird

Board stimmt der Empfehlung des Stabs zu (mit 14 Stimmen), Formulierungsvorschläge

8 — Vertragliche Dienstleistungsmarge: Eingeschränkte Anwendbarkeit der Ausnahme in Bezug auf Risikominderung (einige Aspekte bereits im Dezember 2018 erörtert)

Agendapapier 2D

Ausweitung der Ausnahme in Bezug auf Risikominderung auf Versicherungsverträge mit direkten Partizipationsmerkmalen

Board stimmt der Empfehlung des Stabs zu (mit 14 Stimmen)

13 — Gehaltene Rückversicherungsverträge: Nichtberechtigung für den variablen Vergütungsansatz

7 — Vertragliche Dienstleistungsmarge: Deckungseinheiten im allgemeinen Modell

Agendapapier 2E

Änderung von IFRS 17, so dass im allgemeinen Modell die vertragliche Dienstleistungsmarge auf der Grundlage von Deckungseinheiten zugeordnet wird, die unter Berücksichtigung sowohl des Versicherungsleistung als auch etwaiger Leistungungen einer Renditeerzielung ermittelt werden

Board stimmt der Empfehlung des Stabs zu (mit 13 Stimmen), Formulierungsvorschläge

Der Stab weist darauf hin, dass Agendapapiere zu den verbleibenden Sachverhalten auf der im Oktober 2018 identifizierten Liste von möglichen Änderungen dem Board im ersten Quartal 2019 zwecks Erörterung vorgelegt werden sollen.

Der IASB hat eine allgemeine Presseerklärung zu Fortschritten bei den IFRS 17-Diskussionen veröffentlicht.

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