IASB wird weitere mögliche Änderungen an IFRS 17 erörtern
11.01.2019
Bei seiner kommenden Sitzung wird der IASB 5 der 25 Bedenken in Bezug IFRS 17 'Versicherungsverträge' erörtern, die im Oktober 2018 als Kandidaten für mögliche Änderungen identifiziert worden waren. Der Stab empfiehlt einige Änderungen.
Unter Anlegung der Kriterien für die Beurteilung der vorgeschlagenen Änderungen, die bei der Boardsitzung im Oktober 2018 festgelegt wurden, wird der Board gebeten, folgende Aspekte von IFRS 17 zu erwägen:
Sachverhalt |
Agendapapier mit detaillierter Beschreibung (Internetseite des IASB) |
Anmerkung |
Akquisitionscashflows für Verlängerungen außerhalb der Vertragsgrenze |
Der Stab empfiehlt fünf Änderungen am Standard. |
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Gehaltene Rückversicherungsverträge: erstmalige Erfassung, wenn die zugrunde liegenden Versicherungsverträge belastend sind |
Der Stab empfiehlt zwei Änderungen am Standard. |
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Vertragliche Dienstleistungsmarge: Eingeschränkte Anwendbarkeit der Ausnahme in Bezug auf Risikominderung (einige Aspekte bereits im Dezember 2018 erörtert) |
Agendapapier 2D | Der Stab empfiehlt eine Änderung am Standard. |
Gehaltene Rückversicherungsverträge: Nichtberechtigung für den variablen Vergütungsansatz |
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Vertragliche Dienstleistungsmarge: Abdeckungseinheiten im allgemeinen Modell |
Agendapapier 2E |
Der Stab empfiehlt sechs Änderungen am Standard. |
Der Stab weist darauf hin, dass Agendapapiere zu den verbleibenden Sachverhalten auf der im Oktober 2018 identifizierten Liste von möglichen Änderungen dem Board im ersten Quartal 2019 zwecks Erörterung vorgelegt werden sollen.