IOSCO-Erklärung zu ESG-Angaben durch Emittenten

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21.01.2019

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat eine Erklärung veröffentlicht, in der sie die Bedeutung unterstreicht, dass Emittenten bei der Angabe von Informationen, die für die Entscheidungen der Anleger wesentlich sind, die Einbeziehung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) berücksichtigen.

In der Erklärung wird darauf hingewiesen, dass im IOSCO-Prinzip 16 festgelegt ist, dass die Emittenten vollständige, genaue und zeitnahe Angaben zu Finanzergebnissen, Risiken und anderen Informationen, die für die Entscheidungen der Anleger von wesentlicher Bedeutung sind, zur Verfügung stellen sollten. In diesem Zusammenhang betont die IOSCO, dass ESG-Faktoren, auch wenn sie manchmal als nichtfinanziell bezeichnet werden, kurz- und langfristige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Emittenten sowie auf Risiken und Erträge für Anlage und ihre Anlage- und Abstimmungsentscheidungen haben können. Daher heißt es in der Erklärung:

IOSCO ermutigt alle Emittenten, die Wesentlichkeit von ESG-Faktoren für ihr Unternehmen zu berücksichtigen und Risiken und Chancen vor dem Hintergrund ihrer Geschäftsstrategie und ihrer Risikobewertungsmethode zu bewerten. Wenn ESG-Faktoren als wesentlich erachtet werden, sollten die Emittenten die Auswirkungen oder potenziellen Auswirkungen auf ihre finanzielle Leistung und Wertschöpfung offenlegen. Dabei werden die Emittenten auch ermutigt, Einblick in die Steuerung und Überwachung der ESG-bezogenen wesentlichen Risiken zu geben.

Die vollständige Erklärung in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der IOSCO.

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