IVSC-Entwurf zur Bewertung von nicht finanziellen Verbindlichkeiten

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07.01.2019

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat einen Entwurf IVS 220 'Nicht finanzielle Verbindlichkeiten' zwecks Einholung öffentlicher Stellungnahmen herausgegeben.

Das Projekt des IVSC zur Bewertung nicht finanzieller Verbindlichkeiten wurde als Ergebnis der Rückmeldungen aufgenommen, die während Agendakonsultation 2017/2018 eingingen.

In den einleitenden Bemerkungen hält der IVSC fest, dass die Bestimmung, ob eine Verbindlichkeit finanziell oder nicht finanziell ist, schwierig sein kann. Während es für nicht finanzielle Verbindlichkeiten nur begrenzte Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien gibt, unterliegen die finanziellen Verbindlichkeiten oft spezifischen Bilanzierungs-, Bewertungs- und regulatorischen Anforderungen (der Entwurf enthält umfangreiche Verweise sowohl auf die IFRS als auch auf US-GAAP). Daher warnt der IVSC, dass Bewerter bei der Einordnung der betreffenden Verbindlichkeit als nicht finanziell oder finanziell Ermessen anwenden sich auf die geltenden Bilanzierungs- und/oder regulatorische Vorschriften stützen müssen.

Zugang zum Entwurf auf der Internetseite des IVSC haben Sie hier. Stellungnahmen werden bis zum 1. April 2019 erbeten.

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