Januar

Tagesordnung und Papiere für die kommende DPOC-Sitzung

23.01.2019

Der einzige öffentliche Teil der kommenden Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung, die vom 29. bis 31. Januar 2019 in Kuala Lumpur stattfindet, wird die Sitzung des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (DPOC) am 29. Januar sein.

Die Tagesordnung für die DPOC-Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen.

Dienstag, 29. Januar 2019 (16:25h–17:50h)

  • Einführung und Rückblick auf die Sitzung am 15. Oktober 2018
  • Fachliche Aktivitäten: Wesentliche Sachverhalte und aktueller Stand
  • IBOR-Reform – Kommentierungsfrist für mögliche begrenzte Änderungen
  • Überprüfung des Handbuchs für den Konsultationsprozess
    • Zeitliche Planung und nächste Schritte
    • Erläuterung der Änderungen am Handbuch
    • Agendaentscheidungen
    • Auswirkungsanalysen
    • Lehrmaterialien
  • Korrespondenz
  • Zusammenfassung

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung für die IASB-Sitzung geändert

22.01.2019

Die Tagesordnung für die IASB-Sitzung, die am 23. Januar in London stattfindet, wurde geändert: Die Sitzungsteile haben ihre Reihenfolge geändert - so beginnt bspw. die Sitzung zu IFRS 17 'Versicherungsverträge' jetzt erst um 13:00h britischer Zeit.

Wir haben unsere Seite für Sitzungsmitschriften, auf der Sie die Tagesordnung und die Zusammenfassungen der Sitzungspapiere finden, entsprechend aktualisiert.

Bericht des 'Rechnungslegungslabors' des britischen FRC zu künstlicher Intelligenz in der Unternehmensberichterstattung

22.01.2019

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat einen neuen Bericht seines 'Rechnungslegungslabors' veröffentlicht, der untersucht, wie sich untersucht, wie sich die Technologie auf die Erstellung, die Verbreitung und den Konsum von Unternehmensberichten auswirken könnte.

Der Bericht erklärt, was künstliche Intelligenz (KI) ist, wo ihr Einsatz in der Unternehmensberichterstattung sinnvoll sein könnte, und untersucht einige der möglichen und aktuellen Anwendungsfälle für die Technologie. Für jeden Anwendungsfall wird eingeschätzt, was schon erreicht wurde und was in Zukunft erreicht werden könnte. Die Autoren kommen zu den folgenden Schlussfolgerungen:

  • Erstellung – KI kann die Effizienz steigern, indem sie die mechanistische menschliche Verarbeitung der zugrunde liegenden Transaktionen ersetzt und diese Daten in Buchhaltungs- und Unternehmenssteuerungsinformationen umwandelt, die schließlich in Jahresberichte einfließen können.
  • Verbreitung – KI kann Prüfer und Vorstände auf effiziente und effektive Weise bei den internen und externen Validierungsprozessen unterstützen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass der Jahresbericht glaubwürdig und konform ist.
  • Konsum – Investoren nutzen bereits KI, um die Effektivität der Investitionsanalyse zu erhöhen, indem sie Bedeutung und Wert extrahieren, nicht nur aus dem Unternehmensbericht, sondern auch aus verschiedenen Quellen alternativer Daten.

Insgesamt kommt der Bericht zu dem Schluss, dass es nicht darum geht, ob KI für die Unternehmensberichterstattung wichtig wird, sondern wann.

Den Bericht Artificial Intelligence – How does it measure up? finden Sie auf der Internetseite des FRC.

Weiteres Lernmodul zum IFRS für KMU zu Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

22.01.2019

Die IFRS-Stiftung hat ein weiteres eigenständiges Lernmodul veröffentlicht, das das Kennenlernen des Standards sowie die Anwendung und das Verständnis von Abschlüssen nach dem IFRS für KMU erleichtern soll.

Das Modul konzentriert sich auf die allgemeinen Vorschriften für den Ausweis von Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen im Abschluss unter Anwendung von Abschnitt 33 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen des IFRS für KMU.

Zugang zu allen 30 bisher verfügbaren Modulen haben Sie auf der Internetseite des IASB (kostenlose Registrierung notwendig).

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

21.01.2019

Der IASB wird am 23. Januar 2019 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammenkommen — unter anderem, um über mögliche weitere Änderungen an IFRS 17 zu diskutieren. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Der Board wird weitere Bedenken und Umsetzungsprobleme der Adressatengruppen bezüglich der Vorschriften in IFRS 17 Versicherungsverträge prüfen. In dieser Sitzung wird der Board vier Themen behandeln: Akquise-Cashflows für Verlängerungen außerhalb der Vertragsgrenze, gehaltene Rückversicherungsverträge — belastende zugrundeliegende Versicherungsverträge, gehaltene Rückversicherungsverträge — zugrundeliegende Versicherungsverträge mit direkten Partizipationsmerkmalen sowie Erfassung der vertraglichen Dienstleistungsmarge in der Gewinn- und Verlustrechnung im allgemeinen Modell. In allen Fällen empfiehlt der Stab dem Board, Änderungen an IFRS 17 vorzuschlagen.

Der Stab empfiehlt dem Board, mit der Veröffentlichung eines Entwurfs zur Änderung von IAS 12 Ertragsteuern in Bezug auf latente Steuern auf Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus einer einzigen Transaktion fortzufahren.

Der Stab wird außerdem mündlich über die Projekte zu den Themen preisregulierte Geschäftsvorfälle und Rohstoffindustrien berichten.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Papiere für die kommende Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

21.01.2019

Der HGB-Fachausschuss des DRSC wird am 31. Januar 2019 in Berlin tagen. Die Papiere für die Sitzung sind jetzt verfügbar.

Während seiner 41. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • LCH-Derivate-Clearing: Mögliche bilanzielle Auswirkungen im Falle eines Brexits
  • Überprüfung von DRS 18 Latente Steuern
  • IBOR-Reform
  • Überprüfung von DRS 3 Segmentberichterstattung
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Die Papiere für die einzelnen Tagesordnungspunkte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

IOSCO-Erklärung zu ESG-Angaben durch Emittenten

21.01.2019

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat eine Erklärung veröffentlicht, in der sie die Bedeutung unterstreicht, dass Emittenten bei der Angabe von Informationen, die für die Entscheidungen der Anleger wesentlich sind, die Einbeziehung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) berücksichtigen.

In der Erklärung wird darauf hingewiesen, dass im IOSCO-Prinzip 16 festgelegt ist, dass die Emittenten vollständige, genaue und zeitnahe Angaben zu Finanzergebnissen, Risiken und anderen Informationen, die für die Entscheidungen der Anleger von wesentlicher Bedeutung sind, zur Verfügung stellen sollten. In diesem Zusammenhang betont die IOSCO, dass ESG-Faktoren, auch wenn sie manchmal als nichtfinanziell bezeichnet werden, kurz- und langfristige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Emittenten sowie auf Risiken und Erträge für Anlage und ihre Anlage- und Abstimmungsentscheidungen haben können. Daher heißt es in der Erklärung:

IOSCO ermutigt alle Emittenten, die Wesentlichkeit von ESG-Faktoren für ihr Unternehmen zu berücksichtigen und Risiken und Chancen vor dem Hintergrund ihrer Geschäftsstrategie und ihrer Risikobewertungsmethode zu bewerten. Wenn ESG-Faktoren als wesentlich erachtet werden, sollten die Emittenten die Auswirkungen oder potenziellen Auswirkungen auf ihre finanzielle Leistung und Wertschöpfung offenlegen. Dabei werden die Emittenten auch ermutigt, Einblick in die Steuerung und Überwachung der ESG-bezogenen wesentlichen Risiken zu geben.

Die vollständige Erklärung in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der IOSCO.

Vorträge bei der AFRAC 2018

18.01.2019

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat am 4. Dezember 2018 zu seinem Forum "AFRAC 2018" eingeladen. Die Folien zu den Vorträgen — unter anderem zur zukünftigen Entwicklung der IFRS — sind jetzt auf der Internetseite des AFRAC verfügbar.

Weitere Lernmodule zum IFRS für KMU zu Renditeimmobilien und zu Erlösen

18.01.2019

Die IFRS-Stiftung hat zwei weitere eigenständige Lernmodule veröffentlicht, die das Kennenlernen des Standards sowie die Anwendung und das Verständnis von Abschlüssen nach dem IFRS für KMU erleichtern sollen.

Die Module konzentrieren sich auf die allgemeinen Vorschriften für die Bilanzierung von und Berichterstattung über Renditeimmobilien und Erlösen unter Anwendung der Abschnitte 16 Renditeimmobilien und 23 Erlöse des IFRS für KMU.

Zugang zu allen 29 bisher verfügbaren Modulen haben Sie auf der Internetseite des IASB (kostenlose Registrierung notwendig).

Forum zu integriertem Denken auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos

17.01.2019

Während nachhaltiger Gewinn aus der Verfolgung eines breiteren sozialen Ziels fließt, ist die Übersetzung dessen in etwas, das auf eine so einfache und verständliche Weise messbar ist, wie wir den Gewinn messen, keine leichte Herausforderung. Kennzahlen, die dies erklären, bleiben die Schwachstelle der Unternehmenskommunikation.

Zu den Davos-Veranstaltungen von Deloitte gehört daher ein Frühstücksforum zu inklusivemn Kapitalismus am Donnerstag, den 24. Januar von 7:30h bis 8:30h .

Die Diskussionsteilnehmer Mary Shapiro (Bloomberg/SASB Foundation), Mark Hawkins (Salesforce), Nils Bolmstrand (Nordea Asset Management AB) und Jessica Fries (A4S) werden diskutieren, wie Kapitalmarktteilnehmer zusammenarbeiten können, um die Finanzsysteme der Welt widerstandsfähiger zu machen, um nachhaltige Wertschöpfung und langfristiges gesellschaftliches Wohlergehen zu erreichen. Die Diskussion wird von Deloitte's Global Chairman David Cruickshank geleitet.

Weitere Informationen zu den Davos-Angeboten von Deloitte finden Sie hier. Alle Livestream-Events können über Twitter und Facebook verfolgt werden. Die Events stehen auch für die spätere Wiedergabe zur Verfügung.

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