Juli

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (Juli 2019)

31.07.2019

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst, der stellvertretenden Vorsitzenden Sue Lloyd und der Stabmitarbeiterin Kasia Gilewska aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im Juli sowie andere jüngste Entwicklungen zusammengefasst werden.

Auf die folgenden Themen wird in dem 18-minütigen Podcast kurz eingegangen:

  • die jüngste ASAF-Sitzung;
  • die IASB-Projekte zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten, zu primären Abschlussbestandteilen und zu preisregulierten Geschäftsvorfällen;
  • die Erörterung der Rückmeldungen zum IBOR-Entwurf;
  • das Modell des dynamischen Risikomanagements; und
  • den Fortschritt bei der Lageberichterstattung, die Überprüfung 2019 des IFRS für KMU und die Angabeninitiative.

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden. Wir sind gegenwärtig dabei, unsere Sitzungsmitschriften von der Julisitzung in deutscher Sprache hier zur Verfügung zu stellen.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Juli

31.07.2019

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Juli 2019.

Wie bereits berichtet, waren im Juli folgende Höhepunkte zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen von der Sitzung des EFRAG-Boards am 9. Juli und der Sitzung von TEG und TEG/CFSS am 3. und 4. Juli und der Telefonkonferenz von TEG am 14. Juni.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Neue Ausgabe des 'Investor Update'

31.07.2019

Der IASB hat die neueste Ausgabe der Publikationsreihe herausgegeben, die darauf abzielt, Investoren auf leicht zugängliche Art und Weise über Änderungen in den International Financial Reporting Standards auf dem Laufenden zu halten und ihnen zu zeigen, wie diese Änderungen sich auf ihre tägliche Arbeit auswirken können.

In der 19. Ausgabe sind die folgenden Themen enthalten:

  • Schlaglicht — Immaterielle Ressourcen und Finanzberichterstattung: Eine aufkommende Diskussion
  • Im Profil — Jacques De Greling, Scope Ratings
  • zur Kommentierung stehende Dokumente des IASB
  • aktuelle Nachrichten und Hinweise auf Materialien für Anleger

Die neueste Ausgabe der Investor Updates steht Ihnen hier auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Drei neue Publikationen des ICAI

30.07.2019

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Indien (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) hat eine Studie zu IFRS 9, eine Schnellreferenz zu Rechnungslegungsstandards und ein Kompendium indischer Rechnungslegungsstandards veröffentlicht.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB (Juli 2019)

29.07.2019

Im Nachgang der Julisitzung des IASB haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben. Die meisten Änderungen sind Präzisierungen in Bezug auf den Zeitpunkt des nächsten Konsultationsschrittes.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 24. Juni 2019.

Stan­dardsetzung

  • Lageberichterstattung — die erwartete Veröffentlichung eines Entwurfs ist in das zweite Halbjahr 2020 verschoben worden (zuvor: erstes Halbjahr 2020)
  • Primäre Abschlussbestandteile — der erwartete Zeitpunkt der Veröffentlichung eines Entwurfs wurde auf das vierte Quartal 2019 präzisiert (zuvor: zweites Halbjahr 2019)

Standardpflege

  • Überprüfung des IFRS für KMU — der erwartete Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Bitte um Informationsübermittlung wurde auf das vierte Quartal 2019 präzisiert (zuvor: zweites Halbjahr 2019)
  • Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen — über die weitere Ausrichtung des Projekts soll im vierten Quartal 2019 entschieden werden (neuer Eintrag)
  • Änderungen an IFRS 17 — nach Veröffentlichung des Entwurfs (Stellungnahme noch bis zum 25. September 2019 möglich) sollen die erhaltenen Rückmeldungen im vierten Quartal 2019 erörtert werden
  • Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig — der erwartete Zeitpunkt der Veröffentlichung endgültiger Änderungen wurde auf das vierte Quartal 2019 präzisiert (zuvor: zweites Halbjahr 2019)
  • Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen — ein Entwurf (Stellungnahme noch bis zum 14. November 2019 möglich) wurde veröffentlicht; wann die erhaltenen Rückmeldungen erörtert werden sollen, ist nicht vermerkt
  • Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — laut Arbeitsprogramm wird ein Entwurf weiterhin im September 2019 erwartet, gleichzeitig gab es allerdings eine Ankündigung des IASB, dass der Entwurf am 1. August erscheinen soll
  • Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2018-2020 (Gebühren im ‘10%-Test’ in Bezug auf Ausbuchung, Leasinganreize, Tochterunternehmen als Erstanwender, Besteuerung bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert) — nach Veröffentlichung des Entwurfs (Stellungnahme noch bis zum 20. August 2019 möglich) sollen die erhaltenen Rückmeldungen im vierten Quartal 2019 erörtert werden
  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung — der erwartete Zeitpunkt der Erörterung der erhaltenen Rückmeldungen wurde auf September 2019 präzisiert (zuvor: drittes Quartal 2019)
  • Belastende Verträge (Kosten für die Erfüllung eines Vertrags — über die weitere Ausrichtung des Projekts soll im September 2019 entschieden werden (neuer Eintrag)
  • Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung — endgültige Änderungen sollen im ersten Quartal 2020 herausgegeben werden (neuer Eintrag)

Forschungsprojekte

  • Dynamisches Risikomanagement — der erwartete Zeitpunkt der Veröffentlichung des Kernmodells wurde auf das vierte Quartal 2019 präzisiert (zuvor: zweites Halbjahr 2019)
  • Rohstoffindustrien — der erwartete Zeitpunkt der Überprüfung der bisherigen Forschungsergebnisse wurde auf das vierte Quartal 2019 präzisiert (zuvor: zweites Halbjahr 2019)
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital — der erwartete Zeitpunkt der Entscheidung über die weitere Projektausrichtung wurde auf das vierte Quartal 2019 präzisiert (zuvor: zweites Halbjahr 2019)
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten — der erwartete Zeitpunkt der Veröffentlichung eines Diskussionspapiers wurde auf das vierte Quartal 2019 präzisiert (zuvor: zweites Halbjahr 2019)
  • Renditeabhängige Pensionsleistungen — der erwartete Zeitpunkt der Überprüfung der bisherigen Forschungsergebnisse wurde auf das vierte Quartal 2019 präzisiert (zuvor: zweites Halbjahr 2019)
  • Rückstellungen — der erwartete Zeitpunkt der Überprüfung der bisherigen Forschungsergebnisse wurde auf das vierte Quartal 2019 präzisiert (zuvor: zweites Halbjahr 2019)
  • Tochtergesellschaften, die KMU sind — der erwartete Zeitpunkt der Überprüfung der bisherigen Forschungsergebnisse wurde auf das vierte Quartal 2019 präzisiert (zuvor: zweites Halbjahr 2019)

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 24. Juni 2019 und 29. Juli 2019 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

Ergebnisse der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

29.07.2019

Der Egebnisbericht von der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses, die am 15. und 16. Juli 2019 in Berlin stattfand, wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Während seiner 76. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

DRSC-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen am Handbuch für den Konsultationsprozess

29.07.2019

Das DRSC hat eine endgültige Stellungnahme zum Entwurf 'Vorgeschlagene Änderungen am Handbuch für den Konsultationsprozess der IFRS-Stiftung' veröffentlicht.

Die Vorschläge zu Rolle und Status von Agendaentscheidungen sowie zur Ausweitung dieser Entscheidungsmöglichkeit auf den IASB sieht das DRSC mit Vorbehalten, da die Bindungswirkung von Agendaentscheidungen Unklarheiten aufwerfe. Das DRSC hält die Zielrichtung dieser Änderungsvorschläge für grundsätzlich zustimmungswürdig, es werden aber folgende Punkte angesprochen:

  • Die Absicht, Anwender zu unterstützen, wird befürwortet.
  • Die richtige Balance zwischen einer zeitnahen Antwort und einer umfassenden Antwort kann schwer zu treffen sein.
  • Der Prozess der Agendaentscheidungen könne in Bezug auf die folgenden Aspekte verbessert werden:
    • Das Committee solle die Möglichkeit haben, über den Zeitpunkt der Erörterung einer Einreichung zu entscheiden, insbesondere wenn die Einreichung einen Standards betrifft, der veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten ist.
    • Die Agendaentscheidungen sollten, wenn dies hilfreich ist, nicht an das eingereichte Tatsachenmuster gebunden sein - ggf. sei eine Einschränkung oder Ausweitung sinnvoll, um für Anwender hilfreich zu sein.
    • Einige Agendaentscheidungen sind so knapp formuliert, dass sie schwer zu verstehen sind.
  • Die Verbindlichkeit von Agendaentscheidungen sollte weiter klargestellt werden. Der Prozess sollte dann mit äußerster Vorsicht und Strenge befolgt werden. Insbesondere sollte das Werkzeug der Agendaentscheidungen nicht verwendet werden, wenn der Eindruck entstehen könnte, dass Inhalt zu bestehenden Vorschriften hinzugefügt wird.
  • Das DRSC weist auf die Bedeutung von Sprache, bestehendem Verhalten und kulturellem Hintergrund hin. Wenn es Abweichungen in der Praxis bei der Anwendung eines IFRS gebe, sei in erster Linie zu vermuten, dass der betreffende Standard nicht klar genug formuliert sei.
  • Nicht alle, insbesondere kleinere Unternehmen haben die Mittel und Ressourcen, die Arbeiten des IFRS Interpretations Committe aktive zu verfolgen. Diese Unternehmen sollten nicht dafür bestraft werden, Formulierungen anders verstanden zu haben.
  • Die IFRS-Stiftung sollte sich in allen ihren Äußerungen, nicht nur Agendaentscheidungen, bewusst sein, dass es einen wahrgenommenen Grad von Verbindlichkeit gibt, der sich ggf. von dem Grad der Verbindlichkeit, den die Organisation als gegeben ansieht, unterscheidet.

Den übrigen Änderungsvorschlägen der IFRS-Stiftung stimmt das DRSC zu.

Die englischsprachige Stellungnahme ist hier auf der Internetseite des DRSC zugänglich.

Leitlinien für die Berichterstattung über klimabezogene Informationen - Kommentar

28.07.2019

Prof. Dr. Andreas Barckow, Präsident des DRSC, hat im Betriebs-Berater (BB 2019, Heft 31) einen Kommentar 'Prima Klima oder dicke Luft – was unverbindliche Leitlinien der Europäischen Kommission an Überraschungen für die Unternehmensberichterstattung bergen' veröffentlicht.

In dem Kommentar weist Barckow insbesondere darauf hin, dass die unverbindlichen Leitlinien für die Berichterstattung über klimabezogene Informationen auch eine Klarstellung der Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen beinhalten. Barckow kommentiert: "Merke: Nicht überall, wo Klima draufsteht, ist auch (nur) Klima drin."

Der Betriebs-Berater hat den Kommentar in voller Länge kostenfrei im Internet zur Verfügung gestellt. Sie finden ihn hier in der Online-Datenbank R&W-Online.

Podiumsdiskussion zu IFRS 17 - Aufzeichnung und Folien

28.07.2019

Am 18. Juli 2019 veranstaltete der kanadische Standardsetzer Accounting Standards Board (AcSB) eine Podiumsdiskussion zu IFRS 17 und den vorgeschlagenen Änderungen am Standard. Unter den Podiumsteilnehmern befand sich auch IASB-Mitglied Darrel Scott.

Die 2,5-stündige Veranstaltung umfasste zunächst eine Einführung in den kanadischen Übernahmeprozess und Kernbotschaften zu IFRS 17 durch die AcSB-Vorsitzende Linda Mezon sowie eine Einführung in die vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17 durch Darrel Scott.

In der Podiumsdiskussion (beginnend nach ca. 30 Minuten) wurden dann die folgenden Themen diskutiert:

  • Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übernahmestatus (einschließlich der Frage, was paiiert, wenn die EU IFRS 17 nicht oder nicht rechtzeitig übernimmt)
  • Einblicke in die Vorschläge des IASB
  • Übergangsfragen
  • Fragen aus dem Publikum

Eine Aufzeichnung der gesamten Veranstaltung und die verwendeten Folien sind auf der Internetseite des AcSB verfügbar:

    Endgültige EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen am Handbuch für den Konsultationsprozess

    27.07.2019

    Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine endgültige Stellungnahme zum Entwurf 'Vorgeschlagene Änderungen am Handbuch für den Konsultationsprozess der IFRS-Stiftung' veröffentlicht.

    EFRAG stimmt zu, dass die meisten Vorschläge das Handbuch für den Konsultationsprozess verbessern werden; man schlägt jedoch vor, dass zu Großprojekten detaillierte Auswirkungsanalysen bei Veröffentlichung aller wesentlichen Dokumente des Konsultationsprozess erstellt werden.

    EFRAG ist besorgt hinsichtlich des uneindeutigen Status von Agendaentscheidungen und schlägt vor, dass der IASB in seinem Konsultationsprozess sicherstellen sollte, dass die Agendaentscheidungen nur erläuterndes Material und Verweise auf den verbindlichen Inhalt der IFRS enthalten und dass Abweichungen in der Praxis und IFRS-ähnlichen Leitlinien durch Standardsetzung, wie beispielsweise durch den jährlichen Verbesserungsprozess, adressiert werden.

    Auch schlägt EFRAG vor, dass Agendaentscheidungen nicht durch einfache Mehrheit erzielt werden sollten; gerade knappe Entscheidungen legten doch nahe, dass unterschiedliche Sichtweisen eingenommen werden könnten.

    Die englischsprachige Stellungnahme ist hier auf der Internetseite von EFRAG zugänglich.

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