Neue Entwicklungen bei AFRAC / in Österreich

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03.07.2019

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine Stellungnahme gegenüber dem IASB und drei (Entwürfe von) AFRAC-Stellungnahmen veröffentlicht. Außerdem hat der Nationalrat das Anti-Gold-Plating-Gesetz 2019 verabschiedet. Außerdem hat AFRAC den Fragebogen zur EFRAG-Konsultation, mit der mögliche alternative bilanzielle Behandlungen zur Bewertung von langfristigen Investmentportfolien von Eigentalinstrumenten und eigenkapitalähnlichen Instrumenten zum beizulegenden Zeitwert untersucht werden sollen, ausgefüllt.

Die einzelnen Entwicklungen sind (alle externe Verknüpfungen auf die Internetseite von AFRAC):

  • AFRAC hat eine Stellungnahme zum IASB Entwurf ED/2019/1 Interest Rate Benchmark Reform (Vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 9 und IAS 39) veröffentlicht. AFRAC begrüßt und unterstützt die Initiative des IASB und ist der Ansicht, dass der Entwurf im Grunde genommen für die aufgeworfenen Fragen angemessen ist, mit der einzigen Ausnahme, dass der Entwurf häufig auf den Begriff „Unsicherheit“ verweist, ohne eine angemessene Anleitung, wie dies im Kontext verstanden werden kann. Zugang zur Stellungnahme haben Sie über die Presseerklärung.
  • Folgende AFRAC-Stellungnahmen wurden überarbeitet oder sollen überarbeitet werden - die Presserklärungen bieten jeweils einen Überblick über die (vorgeschlagenen) Änderungen und Zugang zum entsprechenden Dokument:
  • Der Nationalrat hat das Anti-Gold-Plating-Gesetz 2019 verabschiedet. Da einige Regelungen über die unionsrechtlichen Mindestvorgaben hinausgehen („Gold-Plating“), sollen durch die Zurücknahme von bestimmten Regelungen in ausgewählten Bundesgesetzen unnötige Belastungen für die betroffenen Normadressaten reduziert werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um Mitteilungs-, Melde-, Zulassungs- bzw. Prüfpflichten. Einen genauen Überblick über die Änderungen finden Sie in der Presseerklärung von AFRAC.
  • Die im Internet zur Verfügung gestellte Stellungnahme gegenüber EFRAG enthält keine Zusammenfassung und kein Begleitschreiben. Es werden allein die Fragen der Konsultation beantwortet. Sie könne den ausgefüllten Fragebogen hier auf der Internetseite von AFRAC einsehen.

 

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