DRSC-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen am Handbuch für den Konsultationsprozess

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29.07.2019

Das DRSC hat eine endgültige Stellungnahme zum Entwurf 'Vorgeschlagene Änderungen am Handbuch für den Konsultationsprozess der IFRS-Stiftung' veröffentlicht.

Die Vorschläge zu Rolle und Status von Agendaentscheidungen sowie zur Ausweitung dieser Entscheidungsmöglichkeit auf den IASB sieht das DRSC mit Vorbehalten, da die Bindungswirkung von Agendaentscheidungen Unklarheiten aufwerfe. Das DRSC hält die Zielrichtung dieser Änderungsvorschläge für grundsätzlich zustimmungswürdig, es werden aber folgende Punkte angesprochen:

  • Die Absicht, Anwender zu unterstützen, wird befürwortet.
  • Die richtige Balance zwischen einer zeitnahen Antwort und einer umfassenden Antwort kann schwer zu treffen sein.
  • Der Prozess der Agendaentscheidungen könne in Bezug auf die folgenden Aspekte verbessert werden:
    • Das Committee solle die Möglichkeit haben, über den Zeitpunkt der Erörterung einer Einreichung zu entscheiden, insbesondere wenn die Einreichung einen Standards betrifft, der veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten ist.
    • Die Agendaentscheidungen sollten, wenn dies hilfreich ist, nicht an das eingereichte Tatsachenmuster gebunden sein - ggf. sei eine Einschränkung oder Ausweitung sinnvoll, um für Anwender hilfreich zu sein.
    • Einige Agendaentscheidungen sind so knapp formuliert, dass sie schwer zu verstehen sind.
  • Die Verbindlichkeit von Agendaentscheidungen sollte weiter klargestellt werden. Der Prozess sollte dann mit äußerster Vorsicht und Strenge befolgt werden. Insbesondere sollte das Werkzeug der Agendaentscheidungen nicht verwendet werden, wenn der Eindruck entstehen könnte, dass Inhalt zu bestehenden Vorschriften hinzugefügt wird.
  • Das DRSC weist auf die Bedeutung von Sprache, bestehendem Verhalten und kulturellem Hintergrund hin. Wenn es Abweichungen in der Praxis bei der Anwendung eines IFRS gebe, sei in erster Linie zu vermuten, dass der betreffende Standard nicht klar genug formuliert sei.
  • Nicht alle, insbesondere kleinere Unternehmen haben die Mittel und Ressourcen, die Arbeiten des IFRS Interpretations Committe aktive zu verfolgen. Diese Unternehmen sollten nicht dafür bestraft werden, Formulierungen anders verstanden zu haben.
  • Die IFRS-Stiftung sollte sich in allen ihren Äußerungen, nicht nur Agendaentscheidungen, bewusst sein, dass es einen wahrgenommenen Grad von Verbindlichkeit gibt, der sich ggf. von dem Grad der Verbindlichkeit, den die Organisation als gegeben ansieht, unterscheidet.

Den übrigen Änderungsvorschlägen der IFRS-Stiftung stimmt das DRSC zu.

Die englischsprachige Stellungnahme ist hier auf der Internetseite des DRSC zugänglich.

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