Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17

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15.07.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2019/4 'Änderungen an IFRS 17' veröffentlicht.

Der Entwurf befasst sich mit Bedenken und Umsetzungsproblemen, die nach der Veröffentlichung von IFRS 17 Versicherungsverträge im Jahr 2017 identifiziert wurden.

EFRAG unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen weitgehend, hat jedoch mögliche Bereiche für weitere Erwägungen durch den IASB im Zusammenhang mit (1) der rückwirkenden Anwendung der Option zur Risikominderung beim Übergang, (2) der Veröffentlichung von Änderungen an IFRS 4, mit denen die optionale Verschiebung von IFRS 9 verlängert wird, um genügend Zeit für die Übernahme in Europa zu haben, (3) einer Ausnahme für die jährliche Kohortenvorschrift für bestimmte Verträge und (4) Umsetzungsproblemen bei der Einschränkung der Anwendung des modifizierten retrospektiven Ansatzes identifiziert.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 2. September 2019 kommentiert werden. Darüber hinaus lädt EFRAG Adressaten ein, sich in einem 30-minütigen Interview zu dem Stellungnahmeentwurf zu äußern; Interessenten sollten EFRAG bis zum 16. August 2019 kontaktieren. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch der Stellungnahmeentwurf zugänglich.

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