Zwei Entwürfe des DRSC zwecks Konsultation veröffentlicht
02.07.2019
Das DRSC hat zwei Entwürfe von Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards (E-DRÄS) veröffentlicht.
E-DRÄS 9 behandelt – neben redaktionellen Anpassungen – die zu erwartenden Änderungen aufgrund des ARUG II. Mit diesem Gesetz werden wesentliche Vorschriften zur Vergütungsberichterstattung vom Handelsgesetzbuch in das Aktiengesetz verlagert.
Mit E-DRÄS 10 soll hauptsächlich DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss geändert werden. Anlass sind bestimmte Fragestellungen, die im Zuge der erstmaligen Anwendung aufkamen.
Zu beiden Entwürfen kann bis zum 23. August 2019 Stellung genommen werden. Sie sind über die Presseerklärungen auf der Internetseite des DRSC zugänglich: