FASB konsultiert zur Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten

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11.07.2019

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine Einladung zur Stellungnahme 'Identifiable Intangible Assets and Subsequent Accounting for Goodwill' veröffentlicht, in der er festhält, dass er in jüngster Zeit erörtert hat, ob die Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten aus Kosten-Nutzen-Gründen geändert werden sollte. Nach US-GAAP ist derzeit ein Wertminderungsmodell für Geschäfts- oder Firmenwerte vorgeschrieben.

Der IASB hat sich auch mit der Wiedereinführung der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten auseinandergesetzt. Im Dezember 2017 beschloss der Board vorläufig, die Abschreibung nicht wieder einzuführen, und sich stattdessen auf eine Verbesserung der Werthaltigkeitsprüfung zu konzentrieren. Er bestätigte diese Entscheidung in seiner Sitzung im Juni 2019. Das Papier war jedoch das am heftigsten diskutierte Papier während der Sitzung, weil sich die Verbesserung der Werthaltigkeitsprüfung als sehr schwierig herausgestellt hat, und die Entscheidung war sehr knapp. Der IASB beschloss schließlich mit 8 zu 6 Stimmen, seine vorläufige Auffassung zu bestätigen, die Abschreibung nicht wieder einzuführen und ein reines Wertminderungsmodell beizubehalten.

Die Einladung zur Stellungnahme des FASB bietet eine umfassende Analyse der Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten sowie einen Vergleich mit dem IASB-Ansatz und dem Ansatz des japanischen Standardsetzers ASBJ.

Antworten auf seine Einladung zur Stellungnahme erbittet der FASB bis zum 7. Oktober 2019. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung, einem kurzen einführenden Video und der Einladung zur Stellungnahme auf der Internetseite des FASB.

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