IASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderungen an IAS 12

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17.07.2019

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf 'Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12)' veröffentlicht, um klarzustellen, wie Unternehmen latente Steuern auf Leasingverhältnisse und Stilllegungspflichten bilanzieren. Stellungnahmen werden bis zum 14. November 2019 erbeten.

 

Hintergrund

Das IFRS Interpretations Committee erhielt eine Einreichung zu IAS 12 Ertragsteuern im Hinblick auf die Bilanzierung latenter Steuern im Zusammenhang mit Leasingverträgen (wenn ein Leasingnehmer zu Beginn des Leasingverhältnisses einen Vermögenswert und eine Verbindlichkeit ansetzt) und Stilllegungsverpflichtungen (wenn ein Unternehmen eine Verbindlichkeit ansetzt und die Stilllegungskosten in die Kosten des Vermögenswertes einbezieht). Das vorgelegte Sachverhaltsmuster ging davon aus, dass Leasingraten und Stilllegungskosten bei Zahlung steuerlich abzugsfähig sind und identifizierte in der Praxis unterschiedliche Ansätze.

Das Committee erörterte die Einreichung in seinen Sitzungen im März 2018 und Juni 2018 und kam zu dem Schluss, dass die Angelegenheit relevant und weit verbreitet ist, da verschiedene Arten von Verträgen und Tatsachenmuster betroffen sind. Darüber hinaus ist die Frage, ob Steuerabzüge auf einen Vertrag, einen (einzeln)/eine (einzelne) Vermögenswert/Schuld oder auf Kapitalflüsse zurückzuführen sind und welche Konsequenzen dies für die Ermittlung temporärer Differenzen haben kann, für IAS 12 von grundlegender Bedeutung. Daher empfahl das Committee dem IASB, Klarstellungsänderungen an IAS 12 zu entwickeln.

Der IASB hat das Thema im Oktober 2018 (Diskussion und Zustimmung zu den Empfehlungen des Committee, Entscheidung für eine begrenzte IAS 12-Änderung) und im Januar 2019 (Diskussion der Übergangsvorschriften, Entscheidung für eine retrospektive Anwendung und die Zulässigkeit einer vorzeitigen Anwendung der Änderungen) diskutiert und nun einen entsprechenden Entwurf mit Änderungsvorschlägen zwecks Klarstellung der Bilanzierung veröffentlicht.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Die wesentliche vorgeschlagenen Änderung im Entwurf ED/2019/5 Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12) ist eine vorgeschlagene zusätzliche Rückausnahme aus der Erstanwendungsausnahme, die in IAS 12.15(b) und IAS 12.24 zur Verfügung gestellt wird. Danach soll die Erstanwendungsausnahme nicht für Transaktionen gelten, in denen beim erstmaligen Ansatz sowohl abziehbare als auch steuerbare temporäre Differenzen entstehen, die zum Ansatz von aktiven und passiven latenten Steuern in gleicher Höhe führen. Dies soll auch im neu eingefügten IAS 12.22A erläutert werden.

    Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen werden bis zum 14. November 2019 erbeten.

     

    Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

    Der Entwurf enthält keinen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens, weil der IASB darüber erst während der erneuten Erörterungen entscheiden will. Die vorgeschlagenen Änderungen würden retrospektiv im Einklang mit IAS 8 angewendet; eine vorzeitige Anwendung soll zulässig sein.

    Für die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit gemäß IAS 12.24, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die abzugsfähige temporäre Differenz verwendet werden kann, ist aus Praktibilitäts- und Kostengründen eine Erleichterungsregelung vorgesehen. Ferner wird in IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards eine Erleichterung hinsichtlich der Einschätzung der Wahrscheinlichkeit, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähige temporäre Differenz verwendet werden kann, auch für die Erstanwender vorgeschlagen.

     

    Weiterführende Informationen

    Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

     

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