Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB (Juli 2019)

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29.07.2019

Im Nachgang der Julisitzung des IASB haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben. Die meisten Änderungen sind Präzisierungen in Bezug auf den Zeitpunkt des nächsten Konsultationsschrittes.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 24. Juni 2019.

Stan­dardsetzung

  • Lageberichterstattung — die erwartete Veröffentlichung eines Entwurfs ist in das zweite Halbjahr 2020 verschoben worden (zuvor: erstes Halbjahr 2020)
  • Primäre Abschlussbestandteile — der erwartete Zeitpunkt der Veröffentlichung eines Entwurfs wurde auf das vierte Quartal 2019 präzisiert (zuvor: zweites Halbjahr 2019)

Standardpflege

  • Überprüfung des IFRS für KMU — der erwartete Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Bitte um Informationsübermittlung wurde auf das vierte Quartal 2019 präzisiert (zuvor: zweites Halbjahr 2019)
  • Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen — über die weitere Ausrichtung des Projekts soll im vierten Quartal 2019 entschieden werden (neuer Eintrag)
  • Änderungen an IFRS 17 — nach Veröffentlichung des Entwurfs (Stellungnahme noch bis zum 25. September 2019 möglich) sollen die erhaltenen Rückmeldungen im vierten Quartal 2019 erörtert werden
  • Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig — der erwartete Zeitpunkt der Veröffentlichung endgültiger Änderungen wurde auf das vierte Quartal 2019 präzisiert (zuvor: zweites Halbjahr 2019)
  • Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen — ein Entwurf (Stellungnahme noch bis zum 14. November 2019 möglich) wurde veröffentlicht; wann die erhaltenen Rückmeldungen erörtert werden sollen, ist nicht vermerkt
  • Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — laut Arbeitsprogramm wird ein Entwurf weiterhin im September 2019 erwartet, gleichzeitig gab es allerdings eine Ankündigung des IASB, dass der Entwurf am 1. August erscheinen soll
  • Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2018-2020 (Gebühren im ‘10%-Test’ in Bezug auf Ausbuchung, Leasinganreize, Tochterunternehmen als Erstanwender, Besteuerung bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert) — nach Veröffentlichung des Entwurfs (Stellungnahme noch bis zum 20. August 2019 möglich) sollen die erhaltenen Rückmeldungen im vierten Quartal 2019 erörtert werden
  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung — der erwartete Zeitpunkt der Erörterung der erhaltenen Rückmeldungen wurde auf September 2019 präzisiert (zuvor: drittes Quartal 2019)
  • Belastende Verträge (Kosten für die Erfüllung eines Vertrags — über die weitere Ausrichtung des Projekts soll im September 2019 entschieden werden (neuer Eintrag)
  • Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung — endgültige Änderungen sollen im ersten Quartal 2020 herausgegeben werden (neuer Eintrag)

Forschungsprojekte

  • Dynamisches Risikomanagement — der erwartete Zeitpunkt der Veröffentlichung des Kernmodells wurde auf das vierte Quartal 2019 präzisiert (zuvor: zweites Halbjahr 2019)
  • Rohstoffindustrien — der erwartete Zeitpunkt der Überprüfung der bisherigen Forschungsergebnisse wurde auf das vierte Quartal 2019 präzisiert (zuvor: zweites Halbjahr 2019)
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital — der erwartete Zeitpunkt der Entscheidung über die weitere Projektausrichtung wurde auf das vierte Quartal 2019 präzisiert (zuvor: zweites Halbjahr 2019)
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten — der erwartete Zeitpunkt der Veröffentlichung eines Diskussionspapiers wurde auf das vierte Quartal 2019 präzisiert (zuvor: zweites Halbjahr 2019)
  • Renditeabhängige Pensionsleistungen — der erwartete Zeitpunkt der Überprüfung der bisherigen Forschungsergebnisse wurde auf das vierte Quartal 2019 präzisiert (zuvor: zweites Halbjahr 2019)
  • Rückstellungen — der erwartete Zeitpunkt der Überprüfung der bisherigen Forschungsergebnisse wurde auf das vierte Quartal 2019 präzisiert (zuvor: zweites Halbjahr 2019)
  • Tochtergesellschaften, die KMU sind — der erwartete Zeitpunkt der Überprüfung der bisherigen Forschungsergebnisse wurde auf das vierte Quartal 2019 präzisiert (zuvor: zweites Halbjahr 2019)

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 24. Juni 2019 und 29. Juli 2019 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

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