IASB wird Transparenzregister zu Kontakten mit Adressatengruppen offenlegen

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23.07.2019

Der IASB hat angekündigt, ab Dezember 2019 vierteljährlich offenzulegen, welchen Austausch er mit welchen Adressatengruppen gepflegt hat. Dadurch soll die Transparenz des IASB in Bezug auf Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht weiter erhöht werden.

Erfasst werden sollen in dem Register Vortragsveranstaltungen der jeweiligen Boardmitglieder sowie persönliche, webbasierte oder telefonische Treffen von mehr als 30 Minuten Dauer. Die Mitglieder erfassen Datum, Ort und Zweck jedes Kontakts sowie den Namen der jeweiligen Adressatengruppen. Eine entsprechende Presseerklärung wurde auf der Internetseite des IASB veröffentlicht.

Die Entwicklung geht unter anderem auf Forderungen der Europäischen Kommission zurück, die in ihrem im Oktober 2018 veröffentlichen jährlichen Bericht über die Tätigkeiten der IFRS-Stiftung, der EFRAG und des PIOB im Jahr 2017 angemerkt hatte:

Bei Treffen zwischen Mitgliedern der IFRS-Stiftung und den Interessenträgern, die außerhalb des Rahmens des Handbuchs für den Überprüfungsprozess stattfinden, wird kein offizielles Protokoll geführt.

Die Kommission hatte daraufhin angekündigt:

Die Kommission wird 2018 mit den Begünstigten zusammenarbeiten, um (noch) höhere Transparenzstandards zu gewährleisten, besonders in Bezug auf die Schaffung verpflichtender Transparenzregister zu Sitzungen mit externen Interessenträgern.

Da die Kommission ähnliche Anmerkungen auch zu EFRAG gemacht hat, steht zu erwarten, dass auch EFRAG demnächst ein Transparenzregister vorlegen wird.

Den entsprechenden Bericht der Kommission können sie in voller Länge hier abrufen.

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