Juli

European Lab wird Interviews zur Klimaberichterstattung führen

19.07.2019

Die Projektarbeitsgruppe des European Lab wird im September und Oktober Interviews mit Praktikern durchführen, die Erfahrung in der Berichterstattung oder Nutzung von klimarelevanten Berichtsinformationen haben.

Die Interviews werden die Arbeitsgruppe dabei unterstützen, von den Adressatengruppen praktische Erkenntnisse über gute ausgeübte Praxis zu sammeln. Diese Informationen werden in einem Berichtsentwurf über die klimabezogene Berichterstattung verwendet, der voraussichtlich im vierten Quartal 2019 veröffentlicht wird. Die Interviews werden voraussichtlich zwischen 45 Minuten und einer Stunde dauern; sie können jedoch je nach gewähltem Format auch länger dauern. Interessenten sollten sich bis zum 17. September 2019 an das European Lab wenden.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

19.07.2019

Der IASB wird am Montag 22., Mittwoch 24. und Donnerstag 25. Juli 2019 tagen. Am Dienstag, den 23. Juli, treffen sich der IASB und der US Financial Accounting Standards Board (FASB) öffentlich zu einer Unterrichtseinheit.

Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

European Lab konsultiert zu künftigen Projekten

18.07.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein Konsultationsdokument veröffentlicht, um mit der Planung der nächsten Projekte des European Corporate Reporting Lab zu beginnen.

Im Konsultationsdokument werden drei künftige Projekte vorgeschlagen und um ihre Priorisierung gebeten:

  • Berichterstattung über soziale Aspekte und Menschenrechte
  • Berichterstattung über nicht fianzielle Riskien und Chancen und Verknüpfung zum Geschäftsmodell
  • Berichterstattung über den Prozess der Wesentlichkeitsbeurteilung und die Auswirkungen auf umweltbezogene, soziale und Governance-(ESG-)Aspekte

In dem Dokument wird auch nach möglichen alternativen Projekten gefragt, von denen die Stellungnahmenden glauben, dass diese wichtiger und dringender wären.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Außerdem wird EFRAG am 10. September 2019 eine mittägliche Gesprächsrunde in Brüssel veranstalten, bei der interessierte Parteien sich zur künftigen Agenda des European Lab austauschen können. Weiterführende Informationen finden Sie hier; das vollständige Programm steht Ihnen hier zur Verfügung.

AcSB und OIC halten gemeinsame Sitzung ab

18.07.2019

Am 15. Juli 2018 fand in Rom eine gemeinsame Sitzung des kanadischen Standardsetzers Accounting Standards Board (AcSB) und des italienischen Standardsetzers Organismo Italiano di Contabilità (OIC) statt. Die Sitzung war die zweite gemeinsame Sitzung der beiden Standardsetzer.

AcSB und OIC berichteten in der Sitzung nicht nur über ihre jeweiligen Standardsetzungsaktivitäten, sondern tauschten sich auch über das gegenwärtige IASB-Projekt zu Änderungen an IFRS 17 und zu preisregulierten Geschäftsvorfällen aus. Darüber hinaus erörterten sie Umsetzungsaktivitäten zu IFRS 16 Leasingverhältnisse.

Die beiden Boards haben nach der Sitzung eine gemeinsame englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht, die Sie auf der Internetseite des OIC einsehen können.

Mitschnitte von der Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC diese Woche

18.07.2019

Die Mitschnitte von der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses, die am 15. und 16. Juli 2019 in Berlin stattfand, sind jetzt verfügbar.

Während seiner 76. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Der gestern veröffentlichte IASB-Entwurf zu Änderungen an IAS 12 sollte ursprünglich auch erörtert werden, weil aber die Veröffentlichung est nach der Sitzung erfolgte, wurde die Erörterung in den September 2019 verschoben.

Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

IASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderungen an IAS 12

17.07.2019

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf 'Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12)' veröffentlicht, um klarzustellen, wie Unternehmen latente Steuern auf Leasingverhältnisse und Stilllegungspflichten bilanzieren. Stellungnahmen werden bis zum 14. November 2019 erbeten.

 

Hintergrund

Das IFRS Interpretations Committee erhielt eine Einreichung zu IAS 12 Ertragsteuern im Hinblick auf die Bilanzierung latenter Steuern im Zusammenhang mit Leasingverträgen (wenn ein Leasingnehmer zu Beginn des Leasingverhältnisses einen Vermögenswert und eine Verbindlichkeit ansetzt) und Stilllegungsverpflichtungen (wenn ein Unternehmen eine Verbindlichkeit ansetzt und die Stilllegungskosten in die Kosten des Vermögenswertes einbezieht). Das vorgelegte Sachverhaltsmuster ging davon aus, dass Leasingraten und Stilllegungskosten bei Zahlung steuerlich abzugsfähig sind und identifizierte in der Praxis unterschiedliche Ansätze.

Das Committee erörterte die Einreichung in seinen Sitzungen im März 2018 und Juni 2018 und kam zu dem Schluss, dass die Angelegenheit relevant und weit verbreitet ist, da verschiedene Arten von Verträgen und Tatsachenmuster betroffen sind. Darüber hinaus ist die Frage, ob Steuerabzüge auf einen Vertrag, einen (einzeln)/eine (einzelne) Vermögenswert/Schuld oder auf Kapitalflüsse zurückzuführen sind und welche Konsequenzen dies für die Ermittlung temporärer Differenzen haben kann, für IAS 12 von grundlegender Bedeutung. Daher empfahl das Committee dem IASB, Klarstellungsänderungen an IAS 12 zu entwickeln.

Der IASB hat das Thema im Oktober 2018 (Diskussion und Zustimmung zu den Empfehlungen des Committee, Entscheidung für eine begrenzte IAS 12-Änderung) und im Januar 2019 (Diskussion der Übergangsvorschriften, Entscheidung für eine retrospektive Anwendung und die Zulässigkeit einer vorzeitigen Anwendung der Änderungen) diskutiert und nun einen entsprechenden Entwurf mit Änderungsvorschlägen zwecks Klarstellung der Bilanzierung veröffentlicht.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Die wesentliche vorgeschlagenen Änderung im Entwurf ED/2019/5 Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12) ist eine vorgeschlagene zusätzliche Rückausnahme aus der Erstanwendungsausnahme, die in IAS 12.15(b) und IAS 12.24 zur Verfügung gestellt wird. Danach soll die Erstanwendungsausnahme nicht für Transaktionen gelten, in denen beim erstmaligen Ansatz sowohl abziehbare als auch steuerbare temporäre Differenzen entstehen, die zum Ansatz von aktiven und passiven latenten Steuern in gleicher Höhe führen. Dies soll auch im neu eingefügten IAS 12.22A erläutert werden.

    Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen werden bis zum 14. November 2019 erbeten.

     

    Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

    Der Entwurf enthält keinen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens, weil der IASB darüber erst während der erneuten Erörterungen entscheiden will. Die vorgeschlagenen Änderungen würden retrospektiv im Einklang mit IAS 8 angewendet; eine vorzeitige Anwendung soll zulässig sein.

    Für die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit gemäß IAS 12.24, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die abzugsfähige temporäre Differenz verwendet werden kann, ist aus Praktibilitäts- und Kostengründen eine Erleichterungsregelung vorgesehen. Ferner wird in IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards eine Erleichterung hinsichtlich der Einschätzung der Wahrscheinlichkeit, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähige temporäre Differenz verwendet werden kann, auch für die Erstanwender vorgeschlagen.

     

    Weiterführende Informationen

    Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

     

    ESMA veröffentlicht weitere Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS

    16.07.2019

    Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen weiteren Satz von Auszügen aus der vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen europäischer Enforcementstellen veröffentlicht. In ihm sind Entscheidungen zu IFRS 10/IAS 7, IAS 7, IFRS 10/IFRS 12/IFRS 13/IAS 1, IFRS 9, IAS 40, IFRS 2 und IAS 34/IAS 36 enthalten.

    Die nationalen europäischen Enforcementstellen prüfen die Abschlüsse von Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in Europa gehandelt werden oder sich in der Zulassung befinden. Die Abschlüsse werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und daraufhin untersucht, inwieweit sie die IFRS und anderweitige anzuwendende Berichtsanforderungen befolgen, einschließlich der maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften.

    ESMA hat eine vertrauliche Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen, die von den einzelnen europäischen Enforcementstellen getroffen wurden, als Informationsquelle entwickelt, um die sachgerechte Anwendung der IFRS zu fördern.

    Die Veröffentlichung von Enforcemententscheidungen ist dazu gedacht, Marktteilnehmer davon in Kenntnis zu setzen, welche bilanziellen Behandlungen nationale europäische Enforcementstellen als im Einklang mit den IFRS stehend ansehen mögen, d.h. ob die Behandlung als in einer akzeptablen Bandbreite möglicher Anwendungen nach IFRS anzusehen sind. ESMA ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung der Entscheidungen samt der ihnen zugrundeliegenden Argumentation zu einer einheitlichen Anwendung der IFRS in der Europäischen Union betragen wird.

    Die in der jüngsten Sammlung von Auszügen, der dreiundzwanzigsten in der Reihe, die Entscheidungen von Dezember 2016 bis Dezember 2018 abdeckt, behandelten Themen sind die folgenden:

    Standard Thema
    IFRS 10 — Konzernabschlüsse
    IAS 7 — Kapitalflussrechnungen
    Ausweis von Kapitalflüssen die aus Änderungen von Eigentümeranteilen in einer Tochtergesellschaft entstehen
    IAS 7 — Kapitalflussrechnungen Darstellung und Angabe von beschränkt verfügbaren Kassenbeständen
    IAS 7 — Kapitalflussrechnungen Definition von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten
    IFRS 10 — Konzernabschlüsse
    IFRS 12 — Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen
    IFRS 13Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
    IAS 1Darstellung des Abschlusses
    Angaben zur Marktbewertung von Beteiligungen nach Beteiligungsunternehmen
    IFRS 9 — Finanzinstrumente
    Auswirkungen von Stundung auf die Beurteilung des signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos
    IAS 40 — Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
    Bilanzierung von vermieteten Immobilien, die mit Hinblick auf eine Sanierung erworben wurden
    IFRS 2 — Anteilsbasierte Vergütungen
    Ausübungs- und Nichtausübungsmerkmale der Leistungsbedingungen in anteilsbasierten Vergütungsplänen
    IAS 34Zwischenberichterstattung
    IAS 36 — Wertminderung von Vermögenswerten
    Hinweise auf eine Wertminderung von Vermögenswerten

    Zugang zum vollständigen Satz von Auszügen haben Sie auf der Internetseite von ESMA. ESMA hat außerdem den Überblick über alle jemals veröffentlichten Durchsetzungsentscheidungen aktualisiert.

    IFRS To Go – jetzt auch auf SoundCloud

    16.07.2019

    Deloitte Deutschland legt eine Reihe von Podcasts auf, in der Experten aktuelle Fragen der internationalen Rechnungslegung, Bilanzierung und Berichterstattung diskutieren.

    In unserem Podcast IFRS To Go diskutieren wir aktuelle Fragen der internationalen Rechnungslegung, Bilanzierung und Berichterstattung. Wie sind neue Geschäftsmodelle bilanziell abzubilden? Welche neuen Vorschriften sind zum Jahresende zu berücksichtigen? Was wird aktuell beim IASB diskutiert? Einfach IFRS To Go unterwegs hören und zu aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden bleiben!

    Verfügbar sind bisher:

    • Episode 01: Bilanzierung von Kryptowährungen (ca. 9 Minuten)
    • Episode 02: Bilanzierung von Software-as-a-Service Verträgen (ca. 8 Minuten)
    • Episode 03: IFRS Update zum Jahresende (ca. 21 Minuten)
    • Episode 04: Herausforderungen von Carve-out Abschlüssen in der Praxis (ca. 11 Minuten)

    Zugang zu allen Episoden haben Sie über die Internetpräsenz von Deloitte Deutschland und neuerdings auch über SoundCloud.

    ESMA gibt Verlautbarung zur Anwendung von IAS 12 heraus

    15.07.2019

    Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat eine öffentliche Verlautbarung herausgegeben, mit der die einheitliche Anwendung von IAS 12 'Ertragsteuern' gefördert werden soll.

    Die Verlautbarung bietet Emittenten, Wirtschaftsprüfern und Prüfungsausschüssen Informationen zu zwei Bereichen, in denen die europäischen Durchsetzer oft nachfragen. Diese Bereiche sind:

    • Die Wahrscheinlichkeit, dass zukünftige zu versteuernde Gewinne zur Verfügung stehen, gegen die noch nicht genutzte steuerliche Verluste und noch nicht genutzte Steuergutschriften verwendet werden können, (IAS 12.34) beurteilt anhand der Kriterien in IAS 12.36; und
    • die "überzeugenden substanziellen Hinweise", dass ein ausreichender zu versteuernder Gewinn zur Verfügung stehen wird, gegen den die nicht genutzten steuerlichen Verluste oder Steuergutschriften vom Emittenten verwendet werden können, (IAS 12.35) wenn der Emittent der näheren Vergangenheit eine Reihe von Verlusten aufgewiesen hat.

    Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und der Verlautbarung auf der Internetseite von ESMA.

    Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17

    15.07.2019

    Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2019/4 'Änderungen an IFRS 17' veröffentlicht.

    Der Entwurf befasst sich mit Bedenken und Umsetzungsproblemen, die nach der Veröffentlichung von IFRS 17 Versicherungsverträge im Jahr 2017 identifiziert wurden.

    EFRAG unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen weitgehend, hat jedoch mögliche Bereiche für weitere Erwägungen durch den IASB im Zusammenhang mit (1) der rückwirkenden Anwendung der Option zur Risikominderung beim Übergang, (2) der Veröffentlichung von Änderungen an IFRS 4, mit denen die optionale Verschiebung von IFRS 9 verlängert wird, um genügend Zeit für die Übernahme in Europa zu haben, (3) einer Ausnahme für die jährliche Kohortenvorschrift für bestimmte Verträge und (4) Umsetzungsproblemen bei der Einschränkung der Anwendung des modifizierten retrospektiven Ansatzes identifiziert.

    Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 2. September 2019 kommentiert werden. Darüber hinaus lädt EFRAG Adressaten ein, sich in einem 30-minütigen Interview zu dem Stellungnahmeentwurf zu äußern; Interessenten sollten EFRAG bis zum 16. August 2019 kontaktieren. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch der Stellungnahmeentwurf zugänglich.

    Correction list for hyphenation

    These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.