Juli

Neue Mitglieder der Fachausschüsse des DRSC

03.07.2019

Das DRSC hat Neu- und Wiederberufungen in seine Fachausschüsse bekanntgegeben.

Im IFRS-Fachausschuss ersetzt Herr Andreas Thiele Frau Bianca Hoffman (beide Allianz) mit sofortiger Wirkung. Er ist ab Dezember 2019 für eine Amtszeit von drei Jahren berufen.

Ebenfalls im IFRS-Fachausschuss wird Jens Berger (Deloitte) Guido Fladt (PwC) ab dem 1. Dezember 2019 ersetzen - er wurde für eine Amtszeit von fünf Jahren berufen.

Im HGB-Fachausschuss ersetzt Frau Prof. Dr. Brigitte Eierle von der Universität Bamberg Frau Prof. Dr. Isabel v. Keitz (Fachhochschule Münster). Frau Eierle wurde für eine Amtszeit von fünf Jahren berufen.

Wiederberufen für eine weitere Amtszeit von vier Jahren im HGB-Fachausschuss wurde Frau Claudia Nikolic (Bayerische Beamten Versicherung).

Details entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

 

Neuer Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC

03.07.2019

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat bekanntgegeben, dass Sagar Teotia neuer Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC wird.

Teotia, der frühere stellvertretende Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC, füllt dieses Amt bereits seit dem Weggang von Wesley Bricker im Juni 2019 kommissarisch aus. Er ist ein früherer Deloitte-Partner.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite der SEC.

32. Mitgliederversammlung des DRSC

03.07.2019

Am 2. Juli 2019 fand die 32. Mitgliederversammlung des DRSC in Berlin statt. Ein Bericht von der Versammlung wurde auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung gestellt.

Auf der Tagesordnung standen die Feststellung des Jahresabschlusses 2018, die Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2020 und eine Nachbesetzung im Verwaltungsrat. Ferner gab es einen Impulsvortrag zum Thema „Aktuelle Entwicklungen der Berichterstattung in der EU“.

Den Bericht können Sie hier auf der Internetseite des DRSC einsehen.

Neue Entwicklungen bei AFRAC / in Österreich

03.07.2019

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine Stellungnahme gegenüber dem IASB und drei (Entwürfe von) AFRAC-Stellungnahmen veröffentlicht. Außerdem hat der Nationalrat das Anti-Gold-Plating-Gesetz 2019 verabschiedet. Außerdem hat AFRAC den Fragebogen zur EFRAG-Konsultation, mit der mögliche alternative bilanzielle Behandlungen zur Bewertung von langfristigen Investmentportfolien von Eigentalinstrumenten und eigenkapitalähnlichen Instrumenten zum beizulegenden Zeitwert untersucht werden sollen, ausgefüllt.

Die einzelnen Entwicklungen sind (alle externe Verknüpfungen auf die Internetseite von AFRAC):

  • AFRAC hat eine Stellungnahme zum IASB Entwurf ED/2019/1 Interest Rate Benchmark Reform (Vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 9 und IAS 39) veröffentlicht. AFRAC begrüßt und unterstützt die Initiative des IASB und ist der Ansicht, dass der Entwurf im Grunde genommen für die aufgeworfenen Fragen angemessen ist, mit der einzigen Ausnahme, dass der Entwurf häufig auf den Begriff „Unsicherheit“ verweist, ohne eine angemessene Anleitung, wie dies im Kontext verstanden werden kann. Zugang zur Stellungnahme haben Sie über die Presseerklärung.
  • Folgende AFRAC-Stellungnahmen wurden überarbeitet oder sollen überarbeitet werden - die Presserklärungen bieten jeweils einen Überblick über die (vorgeschlagenen) Änderungen und Zugang zum entsprechenden Dokument:
  • Der Nationalrat hat das Anti-Gold-Plating-Gesetz 2019 verabschiedet. Da einige Regelungen über die unionsrechtlichen Mindestvorgaben hinausgehen („Gold-Plating“), sollen durch die Zurücknahme von bestimmten Regelungen in ausgewählten Bundesgesetzen unnötige Belastungen für die betroffenen Normadressaten reduziert werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um Mitteilungs-, Melde-, Zulassungs- bzw. Prüfpflichten. Einen genauen Überblick über die Änderungen finden Sie in der Presseerklärung von AFRAC.
  • Die im Internet zur Verfügung gestellte Stellungnahme gegenüber EFRAG enthält keine Zusammenfassung und kein Begleitschreiben. Es werden allein die Fragen der Konsultation beantwortet. Sie könne den ausgefüllten Fragebogen hier auf der Internetseite von AFRAC einsehen.

 

CRD veröffentlicht Positionspapier zu Transparenz und Rechenschaftspflicht

03.07.2019

Der Dialog zu Unternehmensberichterstattung (Corporate Reporting Dialogue, CRD), der Organisationen zusammenbringt, die bedeutenden internationalen Einfluss auf die Unternehmensberichterstattungslandschaft haben, hat ein Positionspapier veröffentlicht, in dem er feststellt, dass die weltweit führenden finanziellen und nichtfinanziellen Rahmenkonzepte für die Unternehmensberichterstattung dieselben gemeinsamen Grundlagen haben, die auf den Hauptzielen Transparenz und Rechenschaftspflicht basieren.

Das Positionspapier führt die sieben wichtigsten Prinzipien auf, die die Ersteller von Berichten anlegen sollten, um eine solche Transparenz und Rechenschaftspflicht zu erreichen: Wesentlichkeit, Vollständigkeit, Genauigkeit, Ausgewogenheit, Klarheit, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit. Es hält fest, dass diese gemeinsamen Grundsätze daran erinnern, dass die CRD-Teilnehmer ähnliche Erwartungen an die Unternehmen bei der Erstellung und Angabe von Informationen haben, stellt aber auch fest, dass Transparenz Rechenschaftspflicht erfordert, um wirksam Verhalten oder Leistung zu beeinflussen: Die Angabe an sich reicht nicht aus, wenn die Rechenschaftspflichtigen nicht die Macht haben, das Verhalten oder die Leistung zu beeinflussen.

Das Positionspapier folgt auf ein früheres Papier über SDGs und die Zukunft der Unternehmensberichterstattung und eine Konsultation zur besseren Angleichung der verschiedenen Rahmenkonzepte durch eine Online-Umfrage und eine Reihe von globalen Gesprächsrunden, die von März bis Juni 2019 in Australien, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, Kolumbien, Malaysia, Polen, Südafrika, USA und Großbritannien stattfanden.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des CRD zur Verfügung:

 

Zwei Entwürfe des DRSC zwecks Konsultation veröffentlicht

02.07.2019

Das DRSC hat zwei Entwürfe von Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards (E-DRÄS) veröffentlicht.

E-DRÄS 9 behandelt – neben redaktionellen Anpassungen – die zu erwartenden Änderungen aufgrund des ARUG II. Mit diesem Gesetz werden wesentliche Vorschriften zur Vergütungsberichterstattung vom Handelsgesetzbuch in das Aktiengesetz verlagert.

Mit E-DRÄS 10 soll hauptsächlich DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss geändert werden. Anlass sind bestimmte Fragestellungen, die im Zuge der erstmaligen Anwendung aufkamen.

Zu beiden Entwürfen kann bis zum 23. August 2019 Stellung genommen werden. Sie sind über die Presseerklärungen auf der Internetseite des DRSC zugänglich:

 

Deutschsprachiger Newsletter zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17

02.07.2019

Der IASB hat am 26. Juni 2019 einen Entwurf 'Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 17' veröffentlicht, um Bedenken und Umsetzungsherausforderungen zu adressieren, die in Bezug auf IFRS 17 'Versicherungsverträge' identifiziert wurden, nachdem der Standard 2017 herausgegeben wurde.

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat jetzt einen Newsletter veröffentlicht, in dem die vorgeschlagenen Änderungen näher erläutert werden. Sie können sich den Newsletter hier herunterladen.

IASB-Webcast zu IFRS IC- und IASB-Agendaentscheidungen

02.07.2019

Im April 2019 haben die Treuhänder der IFRS-Stiftung eine aktualisierte Fassung des Handbuchs für den Konsultationsprozess zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Klarstellungen zu Rolle und Status von Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) und Änderungen, die Agendaentscheidungen zu einem Instrument für den Board machen, waren die bedeutendsten Änderungsvorschläge.

Im Kontext der vorgeschlagenen Änderungen hat der IASB einen Webcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst, der stellvertretenden Vorsitzenden Sue Lloyd und dem Mitarbeiter des Stabs der IFRS-Stiftung Sam Prestidge aufgezeichnet, in dem die wesentliche Elemente des Konsultationsprozesses im Zusammenhang mit Agendaentscheidungen erläutert werden.

Zugang zum Webcast (etwa 13 Minuten) haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Hochinflationäre Rechtskreise - aktualisierte Beobachtungsliste der IPTF verfügbar

02.07.2019

In IAS 29 'Rechnungslegung in Hochinflationsländern' werden allgemeine Leitlinien für die Beurteilung, ob die Volkswirtschaft eines bestimmten Rechtskreises als hochinflationär anzusehen ist, definiert und zur Verfügung gestellt. Allerdings nennt der IASB keine bestimmten Rechtskreise. Die International Practices Task Force (IPTF) des US-amerikanischen Instituts Zentrums für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) beobachtet den Status 'hochinflationärer' Länder. Die Kriterien der Task Force für die Identifizierung solcher Länder ähneln denen für die Identifizierung "hochinflationärer Volkswirtschaften" nach IAS 29.

Im Agendapapier für die Sitzung am 21. Mai 2019, das jetzt verfügbar ist, wird die folgende Sichtweise der Gruppe zum Ausdruck gebracht:

Länder, in denen die kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug:

  • Angola
  • Argentinien
  • Demokratische Republik Kongo
  • Südsudan
  • Sudan
  • Venezuela

Länder, in denen die vorhergesagte kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug:

  • Islamische Republik Iran
  • Jemen
  • Simbabwe

Länder, in denen die kumulative Inflation in jüngster Vergangenheit über drei Jahre über 100% betrug:

In dieser Katergorie finden sich in dieser Periode keine Einträge.

Länder, in denen die kumulative Inflation in jüngster Vergangenheit über drei Jahre nach einer Hochinflation in einer diskretionären Periode über 100% betrug:

  • Surinam

Länder, in denen die vorhergesagte kumulative Inflation zwischen 70% und 100% liegt oder in denen in der laufenden Periode ein deutliche Steigerung (mehr als 25%) der Inflation auftrat:

  • Liberia
  • Libyen

Das Agendapapier mit exakten Zahlen, detaillierten Erläuterungen der Berechnung und Anmerkungen der IPTF finden Sie auf der Internetseite des CAQ. Unseren Überblick über hochinflationäre Rechtskreise am Ende der Standardzusammenfassung von IAS 29 aktualisieren wir ebenfalls stets in Bezug auf die Einschätzungen der IPTF.

 

SIX Exchange Regulation schaltet Nachhaltigkeitsseite frei

02.07.2019

Die SIX Exchange Regulation, die Zulassungsstelle der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange, hat eine neue Internetseite zum Durchsetzungskonzept bezüglich Nachhaltigkeitsberichterstattung freigeschaltet.

Vor zwei Jahren (per 1. Juli 2017) erließ die SIX Exchange Regulation Richtlinien bezüglich Informationen zur Corporate Governance, die eine freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für bei SIX notierte Unternehmen ermöglicht, um der wachsenden Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung Rechnung zu tragen. Diese Möglichkeit wird aktuell von 19 börsennotierten Unternehmen, davon sieben aus dem Leitindex SMI, genutzt.

Folgende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der SIX Exchange Regulation zur Verfügung:

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.