Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 39 und IFRS 9 im Zusammenhang mit der IBOR-Reform
17.06.2019
Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen im Mai 2019 veröffentlichten Entwurf ED/2019/1 'Interest Rate Benchmark Reform (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IAS 39)' eingereicht.
Wir unterstützen die Reaktion des IASB, der Änderungen sowohl an IFRS 9 als auch an IAS 39 vorschlägt, die der unmittelbaren Notwendigkeit gelten, die Auswirkungen der Unsicherheit auf das Kriterium der Hochwahrscheinlichkeit für Cashflow-Hedges und das designierte Risiko für Cashflow- und Fair-Value-Hedges, die sich aus Änderungen der Referenzzinssätze ergeben, zu adressieren. Wir schlagen vor, dass der IASB an der Finalisierung dieser Änderungen arbeitet und gleichzeitig mit der Arbeit an seiner zweiten Phase der Änderungen beginnt.
Darüber hinaus sind wir der Ansicht, dass es an Klarheit mangelt in Bezug auf (1) die Anwendung auf die retrospektive Wirksamkeit von Sicherungsbeziehungen, (2) die Messung der Ineffektivität von Sicherungsbeziehungen und (3) ob die in der Cashflow-Hedge-Rücklage abgegrenzten Beträge in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden sollten, wenn das Unternehmen die Anwendung der Änderung einstellt.
Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.