DRSC-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 39 und IFRS 9 im Zusammenhang mit der IBOR-Reform
18.06.2019
Das DRSC hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen im Mai 2019 veröffentlichten Entwurf ED/2019/1 'Interest Rate Benchmark Reform (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IAS 39)' eingereicht.
Das DRSC begrüßt die im Entwurf vorgeschlagenen Erleichterungen bezüglich bestimmter Anforderungen an die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Man stimmt dem IASB zu, dass die bilanzielle Auflösung von Sicherungsbeziehungen allein aufgrund bestehender Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Zinsbenchmark-Reform und die daraus resultierende Volatilität keine entscheidungsrelevanten Informationen vermitteln.
In seiner Stellungnahme
- befürwortet das DRSC den klarstellenden Charakter der vorgeschlagenen Änderungen,
- regt es an, den unterschiedlichen Anforderungen an die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 und IAS 39 mehr Beachtung zu geben und
- hinterfragt es die Verhältnismäßig und Signifikanz der vorgeschlagenen Angabepflichten.
Darüber hinaus rät das DRSC dem IASB zu einer möglichst zeitnahen Befassung mit den bilanziellen Auswirkungen der eigentlichen Transformation auf die alternativen Referenzzinssätze.
Zu englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.