Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen

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05.06.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2019/2 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018-2020' veröffentlicht.

EFRAG stimmt den Vorschlägen des IASB allgemein zu, allerdings wird vorgeschlagen, dass IAS 39 analog zu den babsichtigten Änderungen an IFRS 9 geändert wird. Darüber hinaus schlägt EFRAG vor, weitere Leitlinien in IFRS 16 dazu aufzunehmen, wann die Erstattung von Mietereinbauten als Leasinganreiz betrachtet werden kann.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 5 August 2019 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch der Stellungnahmeentwurf zugänglich.

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