Endgültige EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen im Zusammenhang mit der IBOR-Reform

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20.06.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2019/1 'Interest Rate Benchmark Reform (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IAS 39)' veröffentlicht.

In der Stellungnahme begrüßt EFRAG die Vorschläge des IASB, die darauf abzielen, die Vorschriften in Bezug auf das Hedge Accounting zu erleichtern, aber man merkt Folgendes an:

  • EFRAG betrachtet die Vorschläge des IASB als einen Schritt in die richtige Richtung, stellt aber fest, dass zusätzliche Änderungen erforderlich sind; insbesondere sei es notwendig, die Unsicherheiten der IBOR-Reform nicht in die rückwirkende Bewertung einzubeziehen;
  • EFRAG ist nicht damit einverstanden, die vorgeschlagenen Änderungen nicht rückwirkend auf Sicherungsgeschäfte anzuwenden, die eingestellt wurden, weil die Unternehmen nicht in der Lage waren, die vorgeschlagenen Befreiungen anzuwenden, und schlägt vor zu prüfen, ob sich Strukturierungsmöglichkeiten nicht daraus ergeben würden, dass der Entwurf die Wiedereinführung solcher Sicherungsgeschäfte nicht zulässt;
  • der IASB sollte die Anwendung der Änderungen zum Portfolio Fair Value Hedge von Zinsänderungsrisiken und den Einsatz von Cross-Currency-Swaps klären;
  • EFRAG ist nicht davon überzeugt, dass die vorgeschlagenen Angaben aus Kosten-Nutzen-Sicht ein angemessenes Verhältnis darstellen, und ist der Ansicht, dass in der ersten Phase qualitative Angaben ausreichend sind; für die zweite Phase fordert EFRAG den IASB auf, einen Dialog mit den Adressaten aufzunehmen, um ihren Informationsbedarf in Bezug auf die Vorschläge des IASB zu ermitteln; und
  • die Stellungnahme von EFRAG enthält eine Reihe von Themen, die in der zweiten Phase möglicherweise behandelt werden könnten; der IASB wird ersucht, in der zweiten Phase alle potenziellen Auswirkungen der Reform de Referenzzinssätze auf die verschiedenen IFRS zu untersuchen.

Die Stellungnahme ist hier in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG zugänglich.

 

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