ESEF wird europäisches Recht

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03.06.2019

Die Europäische Kommission hat eine Verordnung veröffentlicht, nach der alle börsennotierten Unternehmen in der gesamten Europäischen Union verpflichtet sind, ihre Konzernabschlüsse ab dem 1. Januar 2020 digital als Inline-XBRL-Dokumente zu erstellen. Ziel ist es, zum Nutzen von Emittenten, Anlegern und zuständigen Behörden die Berichterstattung zu vereinfachen sowie die Zugänglichkeit, Analyse und Vergleichbarkeit der in einem Jahresfinanzbericht enthalte¬nen Rechnungslegungsunterlagen zu erleichtern.

Das neue europäische einheitliche elektronische Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) wird auch die Verfügbarkeit wichtiger Finanzinformationen in allen Amtssprachen der EU erleichtern. Zur Unterstützung dieser neuen Vorschriften hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) ein ESEF-Berichtshandbuch und ESEF-Taxonomiedateien erstellt, um Unternehmen bei der Erstellung zu unterstützen. Die neuen Bestimmungen werden jährlich aktualisiert, um mögliche Aktualisierungen der Taxonomie der International Financial Reporting Standards (IFRS) zu berücksichtigen, die darauf abzielt, die Kommunikation zwischen Erstellern und Abschlussadressaten zu verbessern.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen zur Verfügung:

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