IASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderungen an IFRS 17

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26.06.2019

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf 'Änderungen an IFRS 17' veröffentlicht, um Bedenken und Umsetzungsherausforderungen zu adressieren, die in Bezug auf IFRS 17 'Versicherungsverträge' identifiziert wurden, nachdem der Standard 2017 herausgegeben wurde. Stellungnahmen werden bis zum 25. September 2019 erbeten.

 

Hintergrund

Seit der Veröffentlichung von IFRS 17 Versicherungsverträge im Mai 2017 überwacht der Board die Umsetzung und hat dabei Bedenken und Umsetzungsprobleme zur Kenntnis genommen. Der Board hatte bereits angekündigt, dass er prüfen wird, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um die während der Umsetzung auftretenden Probleme zu lösen. Bei der Sitzung des Boards im Oktober 2018 wurde eine Liste von 25 möglichen Änderungen des Standards identifiziert, und es wurden die Kriterien vereinbart, anhand derer mögliche Änderungen geprüft werden sollen.

Die nachfolgenden Diskussionen im Projekt zu möglichen Änderungen von IFRS 17 haben zu den vorgeschlagenen Änderungen geführt, die im heutige Entwurf enthalten sind.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Die wesentlichen vorgeschlagenen Änderungen, die im Entwurf ED/2019/4 Änderungen an IFRS 17 enthalten sind, sind die folgenden:

  • Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 17 um ein Jahr auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, und Änderung des festen Auslaufsdatums für die befristete Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente in IFRS 4 Versicherungsverträge, so dass Unternehmen verpflichtet wären, IFRS 9 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, anzuwenden.
  • Zusätzliche optionale Ausnahme vom Anwendungsbereich für Darlehensverträge, die ein erhebliches Versicherungsrisiko übertragen, und damit verbundene Übergangsvorschriften, damit Unternehmen, die solche Verträge ausgeben, die Verträge entweder nach IFRS 17 oder nach IFRS 9 bilanzieren können.
  • Zusätzlicher Ausnahme vom Anwendungsbereich für Kreditkartenverträge, die Versicherungsschutz bieten.
  • Änderungen in Bezug auf die Zuweisung, den Ansatz, die Beurteilung der Einbringlichkeit und die Angaben zu Cashflows aus der Versicherungsakquise im Zusammenhang mit erwarteten Vertragsverlängerungen.
  • Änderungen bezüglich der Zuweisung der vertraglichen Dienstleistungsmarge in Bezug auf Investmentkomponenten und damit verbundene Angabevorschriften, so dass die vertragliche Dienstleistungsmarge im allgemeinen Modell auf der Grundlage von Deckungseinheiten zugewiesen wird, die sowohl unter Berücksichtigung des Versicherungsschutzes als auch möglicher Investmentrenditeleistungen bestimmt werden.
  • Erweiterung der Option zur Risikominderung auf gehaltene Rückversicherungsverträge.
  • Änderungen, wonach ein Unternehmen, das beim erstmaligen Ansatz Verluste aus belastenden Versicherungsverträgen erfasst, auch einen Gewinn aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen erfassen muss.
  • Vereinfachter Ausweis von Versicherungsverträgen in der Darstellung der finanziellen Lage, sodass die Unternehmen die Vermögenswerte und Schulden aus Versicherungsverträgen in der Bilanz auf der Grundlage von Portfolios von Versicherungsverträgen und nicht auf der Grundlage von Gruppen von Versicherungsverträgen ausweisen.
  • Zusätzliche Übergangserleichterungen bei Unternehmenszusammenschlüssen.

Der Entwurf enthält darüber hinaus mehrere kleinere vorgeschlagene Änderungen.

Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen werden bis zum 25. September 2019 erbeten.

 

Zeitpunkt des Inkraftretens

Der vorgeschlagene Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen würde mit dem vorgeschlagenen neuen Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 (1. Januar 2022) übereinstimmen, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig wäre. Die Änderungen würden rückwirkend angewendet.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

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