Juni

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen im Zusammenhang mit der IBOR-Reform

20.06.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2019/1 'Interest Rate Benchmark Reform (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IAS 39)' veröffentlicht.

In der Stellungnahme begrüßt EFRAG die Vorschläge des IASB, die darauf abzielen, die Vorschriften in Bezug auf das Hedge Accounting zu erleichtern, aber man merkt Folgendes an:

  • EFRAG betrachtet die Vorschläge des IASB als einen Schritt in die richtige Richtung, stellt aber fest, dass zusätzliche Änderungen erforderlich sind; insbesondere sei es notwendig, die Unsicherheiten der IBOR-Reform nicht in die rückwirkende Bewertung einzubeziehen;
  • EFRAG ist nicht damit einverstanden, die vorgeschlagenen Änderungen nicht rückwirkend auf Sicherungsgeschäfte anzuwenden, die eingestellt wurden, weil die Unternehmen nicht in der Lage waren, die vorgeschlagenen Befreiungen anzuwenden, und schlägt vor zu prüfen, ob sich Strukturierungsmöglichkeiten nicht daraus ergeben würden, dass der Entwurf die Wiedereinführung solcher Sicherungsgeschäfte nicht zulässt;
  • der IASB sollte die Anwendung der Änderungen zum Portfolio Fair Value Hedge von Zinsänderungsrisiken und den Einsatz von Cross-Currency-Swaps klären;
  • EFRAG ist nicht davon überzeugt, dass die vorgeschlagenen Angaben aus Kosten-Nutzen-Sicht ein angemessenes Verhältnis darstellen, und ist der Ansicht, dass in der ersten Phase qualitative Angaben ausreichend sind; für die zweite Phase fordert EFRAG den IASB auf, einen Dialog mit den Adressaten aufzunehmen, um ihren Informationsbedarf in Bezug auf die Vorschläge des IASB zu ermitteln; und
  • die Stellungnahme von EFRAG enthält eine Reihe von Themen, die in der zweiten Phase möglicherweise behandelt werden könnten; der IASB wird ersucht, in der zweiten Phase alle potenziellen Auswirkungen der Reform de Referenzzinssätze auf die verschiedenen IFRS zu untersuchen.

Die Stellungnahme ist hier in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG zugänglich.

 

Leitlinien für die Berichterstattung über klimabezogene Informationen in deutscher Übersetzung

20.06.2019

Im Amtsblatt der Europäischen Union wurden heute Übersetzungen der neuen Leitlinien für die Berichterstatung über nichtfinanzielle Informationen der Europäischen Kommission veröffentlicht.

Damit sind die neuen Leitlinien nun in allen offiziellen Sprachen der EU verfügbar. Zur deutschen Übersetzung gelangen Sie hier.

Tagesordnung und Papiere für die kommende DPOC-Sitzung

20.06.2019

Der einzige öffentliche Teil der kommenden Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung, die vom 25. bis 27. Juni 2019 in München stattfindet, wird die Sitzung des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (DPOC) am 25. Juni sein.

Die Tagesordnung für die DPOC-Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen.

Dienstag, 25. Juni 2019 (11:45h–12:25h)

  • Einführung und Rückblick auf die Sitzung am 2.9 Januar 2019 und die öffentlichen Telefonkonferenzen am 11. März und 23. April 2019
  • Fachliche Aktivitäten: Wesentliche Sachverhalte und aktueller Stand
  • Anonyme Stellungnahmen
  • Änderungen in der Mitgliedschaft der IFRS Taxonomy Consultative Group
  • Überprüfung des Handbuchs für den Konsultationsprozess – Aktueller Stand
  • Korrespondenz
  • Zusammenfassung

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung für die ASAF-Sitzung im Juli

19.06.2019

Der IASB hat eine Tagesordnung und Papiere für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 11. und 12. Juli 2019 in den Räumen des IASB in London stattfinden wird.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Donnerstag, 11. Juli 2019 (09:30h-16:30h)

  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
    • Alternative Bewertungsansätze
    • Geschäftsvorfälle, die nicht beherrschende Anteile nicht betreffen
  • Lageberichterstattung
    • Anwendung des Konzepts des narrativen Zusammenhangs bei der Bestimmung, welche Informationen in den Lagebericht aufgenommen werden sollen
    • Identifizieren von und berichten über Faktoren, die den langfristigen Erfolg des Unternehmens betreffen
    • Identifizieren von und berichten über immaterielle Ressourcen und Beziehungen, die für das Unternehmen von strategischer Bedeutung sind
  • Zweite Phase des IBOR-Projekts
    • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung
  • Primäre Abschlussbestandteile
    • Struktur der/des Standards und geplante Einbindungsstrategie
    • Zusammenfassung der vorläufigen Entscheidungen des Boards
  • Planung der Agenda

Freitag, 12. Juli 2019 (9:30h-14:00h)

  • Unternehmensberichterstattung über immaterielle Vermögenswerte: Realistische Vorschläge
    • Überblick über die Vorschläge im Diskussionspapier des FRC
  • Bilanzierung von Pensionsplänen mit Vermögensertragszusage
    • Zusammenfassung des Diskussionspapiers von EFRAG
  • Variable und bedingte Gegenleistung
    • Grundlegende Erwägungen
    • Demnächst erscheinendes Diskussionspapier des FRC

Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Vorsitzender der Treuhänder spricht über Digitalisierung

19.06.2019

Am 19. Juni 2019 hielt Erkki Liikanen, Vorsitzender der Treuhänder der IFRS-Stiftung, eine Rede, in der er erörterte, ob die Digitalisierung der Weltwirtschaft eine höhere Produktivität bringen wird und wie die IFRS-Stiftung ihre eigene digitale Transformation durchführt.

In seinen allgemeineren Bemerkungen zur Weltwirtschaft stellte Liikanen fest, dass der Wirtschaftswachstumszyklus nun in der Endphase ist, mit verschiedenen Faktoren, die seine Langlebigkeit beeinträchtigen können. Tatsächlich stehe die Globalisierung selbst vor einigen Herausforderungen auf der ganzen Welt.

Liikanen wendete sich dann der akademischen Debatte zu, ob die Digitalisierung, also der Prozess der Nutzung von Technologie und Digitalisierung zur Verbesserung der Unternehmensleistung, den Produktivitätsrückstand auffangen kann. Er beschrieb zwei Denkweisen, die sich herausgebildet haben, und kam zu dem Schluss, dass die Technologie ein wichtiger Wegbereiter ist, aber sie muss sich auch durchsetzen, und der eigentliche Nutzen wird erst dann entstehen, wenn die entsprechenden Möglichkeiten vollständig genutzt werden können.

In Bezug auf die Finanzberichterstattung stellte Liikanen fest, dass Investoren nach Diversifikation und Investitionsmöglichkeiten suchen. Die Digitalisierung von Finanzinformationen kann ihnen helfen, diese Ziele zu erreichen, wenn sie grenzüberschreitende Transaktionen erleichtert und transparente, berechenbare und effiziente Finanzmärkte in einer digitalen Welt unterstützt.

An dieser Stelle wies Liikanen auf die IFRS-Taxonomie und deren zunehmende weltweite Übernahme - zuletzt in Europa - hin. Er versprach, dass die IFRS-Stiftung weiterhin untersuchen werde, wie sich technologische Entwicklungen auf den Umgang mit Finanzinformationen auswirken und was dies für die Taxonomiestrategie der Stiftung bedeutet, sowie wie sich technologiebezogene Innovationen auf den Standardsetzungsprozess auswirken.

Abschließend hielt Liikanen fest, dass die IFRS-Stiftung im Begriff ist, ihre eigene digitale Transformation einzuleiten. Er verwies auf einen langfristigen Plan für die IFRS-Stiftung zur vollständigen Überarbeitung ihrer Technologiesysteme, der bei der letzten Sitzung der Treuhänder verabschiedet wurde (der Bericht über die Sitzung enthält wenig Details, stellt aber fest, dass der Plan bei der nächsten Sitzung der Treuhänder, die vom 25. bis 27. Juni 2019 in München stattfinden wird, erneut diskutiert wird).

Den vollständigen Text der Rede von Liikanen in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Papiere für die kommende Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

19.06.2019

Der HGB-Fachausschuss des DRSC wird am 27. Juni 2019 in Berlin tagen. Die Papiere für die Sitzung sind jetzt verfügbar.

Während seiner 43. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • Überprüfung von DRS 3 Segmentberichterstattung
  • E-DRÄS 9 - Änderungen an DRS 17 und DRS 20 – ARUG II
  • E-DRÄS 10 – Änderungen an DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss sowie Änderungen an verschiedenen DRS infolge geänderter WpHG-Nummerierungen

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Europäische Kommission veröffentlicht Leitlinien zur Berichterstattung über klimabezogene Informationen

19.06.2019

Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien für die Berichterstattung über klimabezogene Informationen veröffentlicht, die ihre im Juli 2017 veröffentlichten unverbindlichen Leitlinien für die nichtfinanzielle Berichterstattung ergänzen.

Die neuen Leitlinien für die Berichterstattung über klimabezogene Informationen nehmen die Empfehlungen der vom Finanzstabilitätsrat gegründeten Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) auf.

Kurzgefasst gilt Folgendes für die neuen Richtlinien:

Die neuen Leitlinien können in englischer Sprache von der Internetseite der Kommission heruntergeladen werden, die auch eine Pressemitteilung, eine kurze Zusammenfassung der Leitlinien und häufig gestellte Fragen bietet.

Darüber hinaus begrüßt die Kommission drei wichtige von der Fachexpertengruppe für nachhaltige Finanzierungen veröffentlichte Berichte (alle Verknüpfungen auf die Internetseite des Kommission):

CMAC sucht neue Mitglieder

18.06.2019

Der beratende Kapitalmarktausschuss (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) des IASB bittet derzeit um Bewerbungen von potentiellen künftigen Mitgliedern, da die Amtszeiten von mehreren Mitgliedern des CMAC Ende 2019 enden. Gesucht werden Mitglieder für eine dreijährige Amtszeit, die am 1. Januar 2020 beginnen würde und einmal um weitere drei Jahre verlängert werden könnte.

Der CMAC ist eine Gruppe von professionellen Finanzanalysten, die sich dreimal im Jahr mit Mitgliedern des IASB trifft, um die Sichtweisen der Investoren zu Sachverhalten der Rechnungslegung zu übermitteln.

Weitere Informationen zum CMAC und zu der Bitte um Einreichungen von Bewerbungen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

DRSC-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 39 und IFRS 9 im Zusammenhang mit der IBOR-Reform

18.06.2019

Das DRSC hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen im Mai 2019 veröffentlichten Entwurf ED/2019/1 'Interest Rate Benchmark Reform (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IAS 39)' eingereicht.

Das DRSC begrüßt die im Entwurf vorgeschlagenen Erleichterungen bezüglich bestimmter Anforderungen an die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Man stimmt dem IASB zu, dass die bilanzielle Auflösung von Sicherungsbeziehungen allein aufgrund bestehender Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Zinsbenchmark-Reform und die daraus resultierende Volatilität keine entscheidungsrelevanten Informationen vermitteln.

In seiner Stellungnahme

  • befürwortet das DRSC den klarstellenden Charakter der vorgeschlagenen Änderungen,
  • regt es an, den unterschiedlichen Anforderungen an die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 und IAS 39 mehr Beachtung zu geben und
  • hinterfragt es die Verhältnismäßig und Signifikanz der vorgeschlagenen Angabepflichten.

Darüber hinaus rät das DRSC dem IASB zu einer möglichst zeitnahen Befassung mit den bilanziellen Auswirkungen der eigentlichen Transformation auf die alternativen Referenzzinssätze.

Zu englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 39 und IFRS 9 im Zusammenhang mit der IBOR-Reform

17.06.2019

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen im Mai 2019 veröffentlichten Entwurf ED/2019/1 'Interest Rate Benchmark Reform (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IAS 39)' eingereicht.

Wir unterstützen die Reaktion des IASB, der Änderungen sowohl an IFRS 9 als auch an IAS 39 vorschlägt, die der unmittelbaren Notwendigkeit gelten, die Auswirkungen der Unsicherheit auf das Kriterium der Hochwahrscheinlichkeit für Cashflow-Hedges und das designierte Risiko für Cashflow- und Fair-Value-Hedges, die sich aus Änderungen der Referenzzinssätze ergeben, zu adressieren. Wir schlagen vor, dass der IASB an der Finalisierung dieser Änderungen arbeitet und gleichzeitig mit der Arbeit an seiner zweiten Phase der Änderungen beginnt.

Darüber hinaus sind wir der Ansicht, dass es an Klarheit mangelt in Bezug auf (1) die Anwendung auf die retrospektive Wirksamkeit von Sicherungsbeziehungen, (2) die Messung der Ineffektivität von Sicherungsbeziehungen und (3) ob die in der Cashflow-Hedge-Rücklage abgegrenzten Beträge in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden sollten, wenn das Unternehmen die Anwendung der Änderung einstellt.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

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