Juni

Bericht von der EEG-Sitzung im März

10.06.2019

Die Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) des IASB hat vom 25. bis 27. März 2019 ihre 17. Sitzung in Buenos Aires abgehalten. Der IASB stellt jetzt einen Bericht von der Sitzung zur Verfügung.

Die Teilnehmer der Sitzung unter dem Vorsitz des IASB-Mitglieds Amaro Gomes diskutierten preisregulierte Geschäftsvorfälle, die Anwendung von IAS 29 in Argentinien, Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle, Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten, Rohstoffindustrien, die anstehende Überprüfung des IFRS für KMU, IAS 21: mangelnde langfristige Umtauschbarkeit und den aktuellen Stand von laufenden Projekten des IASB.

Die nächste Sitzung der EEG findet vom im Dezember 2019 in Xiamen City (China) statt.

Der vollständige Bericht (9 Seiten) ist auf der Internetseite des IASB abrufbar.

 

Tagesordnung für die Junisitzung des IASB

07.06.2019

Der IASB hat die Tagesordnung für seine nächste Sitzung, die vom 17. bis 19. Juni 2019 in seinen Büros in London stattfinden wird, veröffentlicht. Auf der Tagesordnung stehen sieben Themen.

Die folgenden Themen sollen erörtert werden:

  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle (erst Unterrichtseinheit und am folgenden Tag Erörterung mit Entscheidungen)
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Überprüfung des IFRS für KMU
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • IFRS-Umsetzung — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Änderungen an IAS 16)

Die beiden längsten Sitzungsabschnitte werden primären Abschlussbestandteilen (2,5h) und der Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten (3h) gewidmet sein.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unserer Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

ESMA-Entwurf zur Anpassung von ESEF an den neuesten Stand der IFRS

07.06.2019

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat den Entwurf einer Änderung des neuen europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformats (European Single Electronic Format, ESEF) veröffentlicht, die darauf abzielt, die ESEF-Taxonomie an den neuesten Stand der IFRS anzupassen.

Die Kerntaxonomie im derzeitigen ESEF basiert auf der IFRS-Taxonomie von 2017. Mit der Änderung soll eine Änderung der Version auf die im März 2019 von der IFRS-Stiftung veröffentlichte Fassung erfolgen. ESEF soll künftig jährlich an die IFRS-Taxonomie der IFRS-Stiftung angepasst werden.

Die Veröffentlichung des Entwurfs folgt auf die ESEF-Bekanntmachung im Amtsblatt der EU am 29. Mai 2019.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung:

Untersuchungen zum Thema Vermögenswerte und Schulden

07.06.2019

Das dritte IASB-Forschungsforum fand im Oktober 2016 in Waterloo in Kanada statt. Eines der vorgestellten Papiere was 'Assets and Liabilities: When do they Exist?'. IASB-Diskutantin war seinerzeit Boardmitglied Mary Tokar. Das Papier wurde jetzt finalisiert und zusammen mit der Diskussion von Tokar veröffentlicht.

Das Papier untersucht, ob die aktuellen Verweise auf die Wahrscheinlichkeit in den konzeptionellen Definitionen von Vermögenswerten und Schulden der Standardsetzer Personen zu der Annahme veranlassen, dass die Wahrscheinlichkeit einer künftigen Übertragung des wirtschaftlichen Nutzens über einem sinnvollen Schwellenwert liegen muss, damit ein Vermögenswert oder eine Schuld vorliegt.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

Tagesordnung für die kommende Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

06.06.2019

Der HGB-Fachausschuss des DRSC wird am 27. Juni 2019 in Berlin tagen. Eine Tagesordnung für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 43. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • Überprüfung von DRS 3 Segmentberichterstattung
  • E-DRÄS 9 - Änderungen an DRS 17 und DRS 20 – ARUG II
  • E-DRÄS 10 – Änderungen an DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss sowie Änderungen an verschiedenen DRS infolge geänderter WpHG-Nummerierungen

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. Anmeldeinformationen für Beobachter sind hier verfügbar.

Berichterstattung über das Klimarisiko nimmt zu, es fehlen aber weiterhin finanzielle Folgenabschätzungen

06.06.2019

Die sogenannte Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), die vom Finanzstabilitätsrat (FSR) gegründet wurde, um freiwillige, einheitliche Angaben zu klimabezogenen Finanzrisiken zu entwickeln, die von Unternehmen genutzt werden können, um Kreditgebern, Versicherern, Anlegern und anderen Interessengruppen entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen, hat einen zweiten Statusbericht veröffentlicht, der einen Überblick darüber gibt, inwieweit Unternehmen in ihren Berichten für 2018 Informationen zur Verfügung stellen, die mit den im Juni 2017 veröffentlichten TCFD-Kernempfehlungen übereinstimmen.

Die TCFD untersuchte die Angaben von über 1.100 Unternehmen aus verschiedenen Sektoren mit breiter geografischer Abdeckung (142 Länder). Sie kam zu folgenden Ergebnissen:

  • Die Angabe klimabezogener Finanzinformationen hat seit 2016 zugenommen, ist aber für Investoren immer noch unzureichend.
  • Es bedarf mehr Klarheit über die potenziellen finanziellen Auswirkungen klimabezogener Aspekte auf die Unternehmen.
  • Von Unternehmen, die Szenarien verwenden, gibt die Mehrheit keine Informationen über die Belastbarkeit ihrer Strategien an.
  • Das Mainstreaming klimabezogener Aspekte erfordert die Einbeziehung verschiedendster Funktionen.

Der FSR hat die TCFD gebeten, dem FSR im September 2020 einen weiteren Statusbericht vorzulegen. Die TCFD wird im Laufe des nächsten Jahres weitere Anstrengungen unternehmen, um die Übernahme der von der TCFD empfohlenen Angaben zu fördern und zu überwachen. Sie erwägt auch folgende zusätzlichen Arbeiten: (i) Elemente der ergänzenden Leitlinien der TCFD zu klären, (ii) Prozessleitlinien zur Einführung und Durchführung von klimabezogenen Szenarioanalysen zu entwickeln und (ii) geschäftsrelevante und zugängliche klimabezogene Szenarien zu identifizieren.

Eine entsprechende Presseerklärung und den Statusbericht finden Sie auf der Internetseite des FSR.

Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen

05.06.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2019/2 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018-2020' veröffentlicht.

EFRAG stimmt den Vorschlägen des IASB allgemein zu, allerdings wird vorgeschlagen, dass IAS 39 analog zu den babsichtigten Änderungen an IFRS 9 geändert wird. Darüber hinaus schlägt EFRAG vor, weitere Leitlinien in IFRS 16 dazu aufzunehmen, wann die Erstattung von Mietereinbauten als Leasinganreiz betrachtet werden kann.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 5 August 2019 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch der Stellungnahmeentwurf zugänglich.

Neuer Vorsitzender des IAASB

04.06.2019

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), dass für internationale Prüfungsfragen zuständige Gremium, hat bekanntgegeben, das Thomas Seidenstein neuer Vorsitzender wird.

Seidenstein beginnt seine dreijährige Amtszeit am 1. Juli 2019 und tritt die Nachfolge von Arnold Schilder an. Er war bis Ende 2011 geschäftsführender Direktor der IFRS-Stiftung, der er im Jahr 2000 beigetreten war.

Der IAASB hat eine entsprechende Presseerklärung veröffentlicht.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Mai

03.06.2019

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Mai 2019.

Wie bereits berichtet, waren im Mai folgende Höhepunkte zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen von der Telefonkonferenz des EFRAG-Boards am 13. Mai und den Telefonkonferenzen von TEG am 9. und 29. Mai sowie der Sitzung von TEG am 22. und 23. Mai.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Tagesordnung für die Junisitzung des IFRS Interpretations Committee

03.06.2019

Das IFRS Interpretations Committee wird am 11. und 12. Juni 2019 in London tagen und 13 Themen erörtern, darunter acht neue Bitten um Klarstellung.

Die neuen Einreichungen beziehen sich auf folgende Themen:

  • IFRS 16 — Inkrementeller Fremdkapitalzinssatz
  • IFRS 16 — Leasingdauer bei einem kündbaren Leasingvertrag
  • IFRS 9 — Fair-Value-Hedge von Fremdwährungsrisiken auf nicht-finanzielle Vermögenswerte
  • IAS 7 — Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit
  • IFRS 10 — Veraußerungs eines einzelnen Vermögenswert mit Immobilienanteil
  • IAS 1 — Ausweis von Schulden oder Vermögenswerten im Zusammenhang mit ungewissen steuerlichen Behandlungen
  • IFRS 15 — Entschädigung bei Verspätungen oder Stornierungen
  • IAS 41 — Nachträgliche Ausgaben

Die Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

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