März

Detaillierte Analyse der Antworten auf den EU-Fitness-Check bei der IFASS-Sitzung

29.03.2019

Bei der gegenwärtigen Sitzung des Internationalen Forums der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) in Buenos Aires stellte Prof. Dr. Peter Sampers, Vorsitzender des niederländischen Standardsetzers Raad voor de Jaarverslaggeving (RJ) und Professor für Finanzwesen an der Universität Maastricht, seine Untersuchungen zu den Ergebnissen des Fitness-Checks zur öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen der EU-Kommission vor.

Für seine detaillierte Analyse hat Professor Sampers auf den zusammenfassenden Bericht der Kommission und weitergehende Analyse der einzelnen Antworten auf die Konsultation, die von der EU veröffentlicht wurden, zurückgegriffen. Der Schwerpunkt seiner Untersuchungen lag auf den IFRS-bezogenen Fragen der Konsultation.

Sampers hielt fest, dass Adressaten aus 23 Mitgliedstaaten und 25 Drittländern 338 Antworten eingereicht haben, wobei 82% der Antworten von Organisationen und Unternehmen, 9% von Behörden und internationalen Organisationen und 9% von Privatpersonen stammen. In diesem Zusammenhang wies Sampers insbesondere auf die hohe Anzahl von Antworten von Privatpersonen hin, die zeigen würden, dass die Adressaten wirklich über die Entwicklungen besorgt seien. Er verwies auch auf die hohe Zahl der Antworten aus Deutschland.

Bei der Erörterung der Antworten auf einzelne Fragen wies Sampers auf die verwirrende Gestaltung des Konsultationsdokuments hin, die zu einigen falschen positiven sowie zu widersprüchlichen Antworten führte und nur dann zusätzliche Kommentare zuließ, wenn sie die offenbar vorläufige Auffassung der EG-Kommission unterstützte. Seine Analyse führte zu folgenden Erkenntnissen:

  • Hinsichtlich der Frage, ob die EU in der Lage sein sollte, den Inhalt der IFRS bei der Übernahme zu ändern, war die Mehrheit der Befragten eindeutig gegen "Carve-ins", jedoch wurden deutliche regionale Unterschiede deutlich, da 75% der Befragten in Frankreich die Möglichkeit von Carve-ins befürworteten, während dies in Deutschland, dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden nur bei 15% der Befragten der Fall war.
  • Eine deutliche Mehrheit der Befragten (68%) ist überzeugt, dass der EU-Übernahmeprozess sachgerecht ist, um sicherzustellen, dass die IFRS kein Hindernis für umfassendere politische Ziele der EU wie Nachhaltigkeit und langfristige Investitionen darstellen. Dies korreliert mit den Antworten auf die Frage, wie die EU sicherstellen könnte, dass die IFRS kein Hindernis für Nachhaltigkeit und langfristige Investitionen darstellen, bei der nur 11% der Befragten der Ansicht waren, dass die Möglichkeit von Änderungen an den IFRS erforderlich sei, um dies zu gewährleisten.
  • Auf die Frage, ob ein EU-Rahmenkonzept den IFRS-Übernahmeprozess unterstützen sollte, war die Antwort eindeutig negativ, jedoch befürwortete eine überraschende Zahl (wenn auch keine Mehrheit) die Übernahme des Rahmenkonzepts des IASB für die Anwendung in Europa. (Bei der Erörterung dieses Punktes machten einige IFASS-Teilnehmer deutlich, dass die Übernahme einer für das IASB nicht verbindlichen Verlautbarung zu einer rechtlich schwierigen Situation führen würde, zumal einige der Standards des IASB nicht mit dem Rahmenkonzept im Einklang stehen. Daher scheint eine direkte Übernahme keine Option zu sein.)

Insgesamt haben die Untersuchungen von Professor Sampers ergeben, dass es wenig Unterstützung für Änderungen am derzeitigen Übernahmeprozess und für die Einführung einer Möglichkeit für die EU gibt, den Inhalt der IFRS zu ändern. Dies steht im Einklang mit dem in der Zusammenfassung der Antworten der EU-Kommission festgehaltenen Gesamtaussage, dass der EU-Berichterstattungsrahmen insgesamt einen Mehrwert bringt, wirksam und relevant für die Erreichung seiner Ziele ist und kohärent ist.

Professor Sampers hat uns freundlicherweise die Erlaubnis erteilt, seine Präsentationsfolien zum Thema auf IAS Plus zur Verfügung zu stellen. Sie können hier eingesehen werden.

Tagesordnung für die Aprilsitzung des IASB

29.03.2019

Der IASB hat die Tagesordnung für seine nächste Sitzung, die vom 9. bis 11. April 2019 in seinen Büros in London stattfinden wird, veröffentlicht. Auf der Tagesordnung stehen zehn Themen, einschließlich der beabsichtigten abschließenden Erörterung der möglichen Änderungen von IFRS 17 'Versicherungsverträge'.

Die folgenden Themen sollen erörtert werden:

  • Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge
    • Überblick
    • Überblick über die Änderungen an IFRS 17
    • Konsultationsprozess und Erlaubnis, den Abstimmungsprozess einzuleiten
    • Restanten
    • Jährliche Verbesserungen
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
    • Ansatz des Stabs
    • Kredit- und Darlehensgeber bei Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle
  • Rechnungslegungsmethoden und -schätzungen (Änderungen an IAS 8)
    • Analyse der Rückmeldungen — Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
    • Analyse der Rückmeldungen — sonstige Aspekte
    • Weitere Ausrichtung des Projekts
  • IFRS-Umsetzungsfragen
  • Angabeninitiative
    • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Änderungen an IAS 1 und dem Leitliniendokument 2): Konsultationsprozess und Erlaubnis, den Abstimmungsprozess einzuleiten
  • Forschungsprogramm
  • Lageberichterstattung
  • Primäre Abschlussbestandteile
    • Änderung der Vorschläge in Bezug auf von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen
    • Noch offene Aspekte in Bezug auf Finanzinstitute
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
    • Übergreifende Sachverhalte
    • Bessere Angaben für Unternehmenszusammenschlüsse
    • Bessere Angaben — Rückmeldungen von den Beratungsgruppen
  • Dynamisches Risikomanagement
    • Zusammenfassung der bisherigen Entscheidungen
    • Ausweis
    • Bestimmung des Zielprofils

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unserer Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

IASB informiert über aktuellen Stand zu IFRS 17, Agendapapiere für die nächste Sitzung verfügbar

29.03.2019

Bei der gegenwärtigen Sitzung des Internationalen Forums der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) in Buenos Aires hat IASB-Mitglied Darrel Scott die IFASS-Mitglieder über den Stand des Projekts im Hinblick auf mögliche Änderungen an IFRS 17 'Versicherungsverträge' informiert. Darüber hinaus hat der IASB die Agendapapiere für die Erörterung des Projekts bei der kommenden IASB-Sitzung zur Verfügung gestellt.

In seinen Ausführungen erörterte Scott zunächst, wo sich das Projekt in Bezug auf mögliche Änderungen an IFRS 17 derzeit befindet, den vorgesehenen Zeitplan für das Projekt und die nächsten Schritte:

  • Der IASB geht davon aus, bis Ende Juni 2019 einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 17 zu veröffentlichen.
  • Eine verkürzte Kommentierungsfrist ist wahrscheinlich, um den Prozess zu beschleunigen.
  • Der IASB erwartet die Finalisierung der Änderungen Anfang bis Mitte 2020.
  • Die Vergleichsperiode würde 2021 beginnen.
  •  Der geänderte Standard würde 2022 in Kraft treten (Scott erinnerte die IFASS-Mitglieder daran, dass der aufgeschobene Zeitpunkt des Inkrafttretens derzeit immer noch nur ein beabsichtigter Vorschlag ist).

Scott erläuterte anschließend die Änderungen, die der IASB vorschlagen will. Diese umfassen 12 Änderungen, die in 7 große Bereiche fallen:

  • Zeitpunkt des Inkrafttretens;
  • Erwerbs-Cashflows für Erneuerungen;
  • Gewinnallokation für einige Verträge;
  • Gehaltene Rückversicherungsverträge;
  • Ausweis in der Bilanz;
  • Übergang; und
  • Kredite, mit denen Versicherungsrisiken übertragen werden.

Darüber hinaus wird es kleinere Änderungen an IFRS 17 geben, die im Rahmen der jährlichen Verbesserungen vorgeschlagen werden.

Auf seiner Sitzung im April 2019 beabsichtigt der Board, das Gesamtpaket der Änderungen zu prüfen, die vom Board vorläufig beschlossen wurden. Die folgenden Papiere für die Sitzung wurden jetzt auf der Internetseite des IASB zur Verfügung gestellt.

  • AP2: Überblick über die Sitzung und die Papiere
  • AP2A: Überblick über die Änderungen an IFRS 17
    • Erörterung der vorgeschlagenen Änderungen als Gesamtpaket;
    • Messung der jeweiligen vorgeschlagenen Änderungen an den Kriterien vom Oktober 2018; und
    • wahrscheinliche Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17
  • AP2B: Schritte des Konsultationsprozesses und Erlaubnis der Einleitung des Abstimmungsprozesses
    • Frage, ob der Board seine vorläufige Entscheidung vom November 2018 in Bezug auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 aufrecht erhalten will;
    • Erläuterung der befolgten Schritte des Konsultationsprozesses in der Abarbeitung des Projekts zu möglichen eng umrissenen Änderungen an IFRS 17 und Frage an den Board, ob er mit einer Veröffentlichung eines Entwurfs fortfahren will; und
    • Frage nach möglichen beabsichtigten abweichenden Meinungen
  • AP2C: Restanten
    • zusätzliche Bedenken von Adressatengruppen in Bezug auf IFRS 17, die während der Abarbeitung des Projekts zu möglichen Änderungen an IFRS 17 aufgekommen sind; und
    • Empfehlung, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Änderungen mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 zusammenfallen sollte
  • AP2D: Jährliche Verbesserungen
    • Empfehlungen in Bezug auf andere kleinere Änderungen, die im Rahmen der jährlichen Verbesserungen abgehandelt oder in den kommenden Entwurf vorgeschlagener Änderungen aufgenommen werden können

Tagesordnung für die nächste Sitzung des EFRAG-Boards

29.03.2019

Der EFRAG-Board wird am 4. April 2019 in Brüssel tagen. Eine Tagesordnung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Die folgenden Themen sollen erörtert werden:

  • IFRS 17 Versicherungsverträge
  • IBOR-Reform und Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung
  • EFRAG-Forschungsprojekte
  • Pensionspläne
  • Aktuelles Arbeitsprogramm und sonstiges

Über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie die Möglichkeit, über einen live Webcast die Sitzung zu verfolgen. Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im März

28.03.2019

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im März 2019.

Wie bereits berichtet, war im März folgender Höhepunkt zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem eine Zusammenfassung von der Sitzung von TEG am 20. und 21. März. Der EFRAG-Board hat im März nicht getagt.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

EFRAG spricht Übernahmeempfehlung hinsichtlich der Änderungen an IFRS 3 in Bezug auf die Definition eines Geschäftsbetriebs aus

28.03.2019

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine endgültige Übernahmeempfehlung in Bezug auf die im Oktober 2018 veröffentlichten Änderungen an IFRS 3 ausgesprochen, die darauf abzielen, die Probleme zu lösen, die aufkommen, wenn ein Unternehmen bestimmt, ob es einen Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben hat.

EFRAG ist in Bezug auf die Änderungen zu dem Schluss gelangt, dass die vom IASB vorgenommenen Standardänderungen die Übernahmekriterien der EU erfüllen, und empfiehlt daher ihre Übernahme für die Anwendung in Europa.

Zugang zur Übernahmeempfehlung haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. EFRAG hat außerdem den Bericht zum Status der IFRS-Übernahme entsprechend aktualisiert.

Aktualisierte Übersicht zur Angleichung von IPSAS und IFRS

28.03.2019

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB), der für die Entwicklung der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) zuständig ist, hat eine aktualisierte Übersicht zur Verfügung gestellt, die zeigt, inwieweit einzelne IPSAS im Einklang mit den entsprechenden IFRS stehen.

Die Übersicht wurde für die Märzsitzung des IPSASB aktualisiert und enthält jetzt auch den neuen IPSAS 42 Sozialleistungen, der im Januar 2019 herausgegeben wurde.

Zugang zur aktualisierten Übersicht haben Sie auf der Internetseite des IPSASB.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Ausgabe 2019 unseres Leitfadens IPSAS in your pocket, die wir gestern veröffentlicht haben.

Ankündigung einer IFRS-Konferenz in London

28.03.2019

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass die diesjährige europäische IFRS-Konferenz am 20. und 21. Juni 2019 in London stattfinden wird.

Folgende Details der Agenda sind bisher bekannt:

Tag 1

  • Ansprache des IASB-Vorsitzenden
  • Rede
  • Aktuelles zu den Arbeiten des IASB
  • Einzelgruppensitzungen:
    • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
    • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
    • Lageberichterstattung
    • Umsetzung und Anwendung von Standards

Tag 2

  • Bessere Kommunikation — was der Board tut, um die Kommunikation in der Finanzberichterstattung zu verbessern
  • Elektronische Berichterstattung — Warum sich jeder der IFRS-Taxonomie bewusst sein sollte
  • Einzelgruppensitzungen (Wiederholung der Themen vom Vortag)
  • Das Beste aus IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden herausholen
  • Fragen und Antworten mit IASB-Mitgliedern und Stab

Vor der Konferenz werden außerdem drei Workshops angeboten.

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Konferenzwebseite

XBRL-IFRS-Taxonomie 2019 verfügbar

27.03.2019

Die IFRS-Stiftung hat die IFRS-Taxonomie 2019 veröffentlicht. Die IFRS-Taxonomie ist eine Übersetzung der IFRS in die Unternehmensberichterstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language).

Die Taxonomie für 2019 steht im Einklang mit den IFRS, wie sie vom IASB mit Stand 1. Januar 2019 herausgegeben wurden und weist gegenüber der Taxonomie 2018 folgende Ergänzungen auf:

  • Angabevorschriften in IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts; and
  • verschiedene Verbesserungen einschließlich (1) der Einführung von Umsetzungsangaben und Zeitdaueretiketten, (2) Streichung von Etiketten zu Zugangspunkten ohnen Dokumentierung und (3) sonstige Verbesserungen.

Die IFRS-Stiftung hat die Änderungen gegenüber der Taxonomie 2018 neben der Aufnahme in die Taxonomie 2019 auch als separate Veröffentlichungen verfügbar gemacht.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und der Seite für die IFRS-Taxonomie 2019 auf der Internetseite des IASB.

ESMA veröffentlicht Bericht zu den Aktivitäten der EU-Rechnungslegungsenforcer und ihren Erkenntnissen für das Jahr 2018

27.03.2019

Der Bericht bietet einen Überblick über die Aktivitäten der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) und der Rechnunglegungsenforcer in der EU im Zusammenhang mit der Überprüfung der Einhaltung der 2018 anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften in den Abschlüssen börsennotierter Unternehmen.

Europäische Rechnungslegungsenforcer haben die Abschlüsse von rund 950 IFRS-Emittenten geprüft, was 16% aller IFRS-Emittenten entspricht, deren Aktien in regulierten Märkten gehandelt werden. Diese Überprüfungen führten zu 328 Durchsetzungsmaßnahmen, mit denen wesentliche Abweichungen von den IFRS adressiert wurden.

Die Enforcer beurteilten auch nichtfinanziellen Informationen im Zusammenhang mit umweltbezogenen, sozialen und Governance-(ESG-)Aspekten für 819 Emittenten, was etwa 31% der geschätzten Gesamtzahl der Emittenten abdeckt, die den neuen Anforderungen unterliegen. Dies führte zu zu 51 Durchsetzungsmaßnahmen.

Darüber hinaus wurden 746 Lageberichte zwecks Beurteilung der Einhaltung der ESMA-Richtlinien für alternative Erfolgskennzahlen geprüft, was rund 15% aller nach IFRS börsennotierten Emittenten in Europa abdeckt. Es wurden 136 korrigierende Maßnahmen ergriffen.

Der vollständige Bericht steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung. ESMA hat außerdem die Einhaltungstabelle aktualisiert, aus der hervorgeht, welche zuständigen Behörden ESMA darüber informiert haben, dass sie die Leitlinien der ESMA für die Durchsetzung von Finanzinformationen einhalten, nicht einhalten oder einzuhalten gedenken.

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