März

IFRS Stifung ernennt zwei Boardmitglieder

12.03.2019

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Ernennung von Tadeu Cendon und Rika Suzuki zu Mitgliedern des IASB bekannt gegeben.

Herr Cendon und Frau Suzuki beginnen ihre fünfjährige Amtszeit am 1. Juli 2019. Sie werden Amaro Gomes und Takatsugu Ochi ersetzen, deren zweite Amtszeit am 30. Juni 2019 endet.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Website des IASB.

Tagesordnung für die Märzsitzung des IFRS-Beirats veröffentlicht

11.03.2019

Der IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council) wird am 19. und 20. März 2019 zu seiner nächsten Sitzung in London zusammenkommen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Wir fassen die Tagesordnung nachfolgend für Sie zusammen:

Dienstag 19. März 2019 (08:30-15:00)

  • Begrüßung und Ausblick der Vorsitzenden
  • Gastredner: Ian McCafferty
  • Aktuelles vom Board
  • Veröffentlichung vertraulicher Informationen, einschließlich nicht öffentlicher Sitzung.
  • Zusammenfassung der Selbsteinschätzung

Mittwoch 20. März 2019 (9:00-15:30)

  • Aktuelles vom Board und von der IFRS-Stiftung
  • Strategische Stakeholder-Beziehungen
  • Erörterung zu strategischen Stakeholder-Beziehungen
  • Rückmeldung zur Veröffentlichung vertraulicher Informationen
  • Überprüfung SMEs
  • Zusammenfassung der Erörterungen

Die Agendapapiere finden Sie auf der Internetseite des IASB.

DRSC veröffentlicht Stellungnahme zum EFRAG Diskussionspapier „Non-Exchange Transfers“

11.03.2019

Das DRSC hat heute seine Stellungnahme zum Diskussionspapier "Non-exchange Transfers (NETs): A role for societal benefit?" an EFRAG übermittelt.

Darin lehnt das DRSC die vorgeschlagene Zielsetzung des EFRAG-Projektes sowie den vorgeschlagenen Anwendungsbereich für NETs ab. Insbesondere bestehen seitens des DRSC Bedenken, dass die angedachte Definition von NETs einen deutlich größeren Bereich von Transfers umfassen würde, als im Diskussionspapier adressiert wird. 

Ferner bestehen Bedenken hinsichtlich der Ausgestaltung des vorgeschlagenen vierstufigen Ansatzes zur Erfassung von NETs.

Die Stellungnahme zum Diskussionspapier ist auf der Internetseite des DRSC abrufbar. 

Tagesordnung für die kommende Sitzung des Kapitalmarktbeirats

08.03.2019

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am 21. März 2019 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) tagen. Die Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind die folgenden:

Donnerstag, 21. März 2019 (9:00h-16:25h)

  • Allgemeiner Überblick über die Arbeiten des IASB
    • Nachfassen zu einzelnen Sachverhalten von der letzten CMAC-Sitzung
  • Rohstoffindustrien
    • Sachverhalte bei der Nutzung von Abschlüssen von Unternehmen mit Tätigkeit im Rohstoffbereich
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
    • Überblick über die Rückmeldungen von Anlegern zum Diskussionspapier
  • Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene
    • Mögliche Angabeziele und -vorschriften in Bezug auf IAS 19 und IFRS 13
    • Ergebnisse der Einbindung von Adressaten
  • IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen
    • Mögliche Änderungen an IAS 37
  • Leitliniendokument zur Lageberichterstattung
    • Herausforderungen bei der gegenwärtigen Praxis der Erfolgs- und Lageberichterstattung im Lagericht und vorgeschlagener Ansatz des Stabs in Bezug auf bestimmte Sachverhalte im überarbeiteten Leitliniendokument
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
    • Bewertungsansätze, die vom Stab für Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle entwickelt werden, und ob diese die Bedürfnisse der Investoren, Darlehensgeber und sonstige Kreditgeber des empfangenden Unternehmens erfüllen

Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

DPOC wird am 11. März eine Telefonkonferenz abhalten

08.03.2019

Der Ausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses Due Process Oversight Committee (DPOC) der IFRS-Stiftung hat eine Agenda und Papiere für eine Telefonkonferenz am 11. März 2019 veröffentlicht.

Zweck der Telefonkonferenz ist es, die Zustimmung des DPOC für eine verkürzte Kommentierungsfrist für den bevorstehenden Entwurf zur IBOR-Reform und deren Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung einzuholen.

Darüber hinaus wird der DPOC eine Frage im Zusammenhang mit der Überprüfung des Handbuchs für den Konsultationsprozess und Lehrmaterialien erörtern, die aus der DPOC-Sitzung im Januar vorgetragen wurde.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie die Agenda und Papiere für die Telefonkonferenz.

Wir nehmen Stellung zu sechs vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

07.03.2019

Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu sechs vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom November 2018 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IAS 23, IAS 38, IFRS 9 und IFRS 11.

Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:

Standard Thema Agendaentscheidung unterstützt? Dokument
IAS 23 Erträge, die im Zeitablauf erfasst werden

ja

Stellungnahme von Deloitte
IAS 38 Recht des Kunden, auf die Software des Lieferanten in einer Cloud zuzugreifen Wir stimmen der Entscheidung des IFRS Interpretations Committee, diesen Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen, nicht zu, weil wir eine alternative Interpretationsmöglichkeit identifizieren, von der wir glauben, dass sie in der Praxis am häufigsten angewendet wird. Stellungnahme von Deloitte
IFRS 9 Kreditverbesserung bei der Bewertung der erwarteten Kreditverluste Wir stimmen der Schlussfolgerung des IFRS Interpretations Committee zu, dass ein Unternehmen, wenn eine Kreditverbesserung nach IFRS separat erfasst werden muss, die daraus erwarteten Cashflows nicht in die Bewertung der erwarteten Kreditverluste einbeziehen kann. Wir stellen jedoch fest, dass die IFRS nicht speziell darauf eingehen, wann eine separate Erfassung einer erworbenen Bonitätsverbesserung erforderlich ist. Stellungnahme von Deloitte
IFRS 9 Heilung eines wertgeminderten finanziellen Vermögenswerts ja Stellungnahme von Deloitte
IFRS 9 Physische Erfüllung von Verträgen zum Kauf oder Verkauf eines nicht finanziellen Postens ja Stellungnahme von Deloitte
IFRS 11 Veräußerung von Ergebnissen durch einen gemeinsamen Betreiber Wir stimmen der negativen Entscheidung des Committee aus den in der Begründung für die vorläufige Agendaentscheidung aufgeführten Gründen zu, empfehlen aber eine Änderung, um Klarheit darüber zu schaffen, dass bis zum Verkauf des Ergebnisses keine Umsätze oder Erträge zu erfassen sind (unabhängig davon, ob es sich um Umsätze aus Verträgen mit Kunden oder andere Erträge handelt). Stellungnahme von Deloitte

All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.

Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im März 2019

07.03.2019

Das IFRS Interpretations Committee hat am 5. und 6. März 2019 in London getagt und 13 Themen erörtert, darunter drei neue Bitten um Klarstellung.

Finalisierung von Agendaentscheidungen

Das Committee hat acht vorläufige Agendaentscheidungen finalisiert:

  • IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen — Veräußerung von Ergebnissen durch einen gemeinsamen Betreiber. Wenn sich die Ergebnisse, die ein gemeinsamer Betreiber in einem Berichtszeitraum erhält, von den Ergebnissen unterscheidet, auf die er Anspruch hat, erfasst der gemeinsame Betreiber Erlöse, die die Übertragung der Ergebnisse an seine Kunden in jedem Berichtszeitraum widerspiegeln, d. h. Erlöserfassung nach IFRS 15.
  • IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen — Schulden in Bezug auf den Anteil eines gemeinsamen Betreibers an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit. IFRS 11 schreibt vor, dass ein gemeinsamer Betreiber seine Schulden bilanziert, zu denen auch diejenigen gehören, für die er die Hauptverantwortung trägt.
  • IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte — Recht des Kunden, auf die Software des Lieferanten in einer Cloud zuzugreifen. In einer Cloud-Computing-Vereinbarung, für die der Kunde keine Software (und somit keinen Vermögenswert) erhält, erhält der Kunde eine Dienstleistung, und die Vereinbarung enthält kein Leasingverhältnis.
  • IFRS 9 Finanzinstrumente — Physische Erfüllung von Verträgen zum Kauf oder Verkauf eines nichtfinanziellen Postens. Wenn ein Unternehmen eine Vereinbarung eingeht, einen nichtfinanziellen Posten in Zukunft zu einem festen Preis zu kaufen oder zu verkaufen, ist es zum Zeitpunkt der physischen Erfüllung für ein Unternehmen nicht sachgerecht, (a) den zuvor erfolgswirksam erfassten kumulierten Gewinn oder Verlust aus dem Derivat umzukehren und (b) eine entsprechende Anpassung entweder der Erlöse (im Falle eines Verkaufsvertrags) oder der Vorräte (im Falle eines Kaufvertrags) vorzunehmen.
  • IAS 23 Fremdkapitalkosten — Erlöse, die im Zeitablauf erfasst werden. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert, wenn es sich die Fremdkapitalaufnahme auf den Bau einer Wohnanlage mit mehreren Einheiten bezieht, deren Erlöse im Zeitablauf erfasst werden.
  • IFRS 9 Finanzinstrumente — Anwendung der Vorschrift in Bezug auf hohe Wahrscheinlichkeit, wenn ein bestimmtes Derivat als Sicherungsinstrument designiert ist. Bei einem Cashflow-Hedge kann eine geplante Transaktion abgesichert werden, wenn und nur wenn sie hochwahrscheinlich ist, was die Berücksichtigung der Unsicherheit über den Zeitpunkt und die Höhe der geplanten Transaktion erfordert. Darüber hinaus kann im in der Einreichung vorgelegten Faktenmuster der prognostizierte Energieumsatz nicht allein als Prozentsatz des Umsatzes eines Zeitraums spezifiziert werden.
  • IFRS 9 Finanzinstrumente — Kreditverbesserung bei der Bewertung der erwarteten Kreditverluste. Wenn eine Kreditverbesserung nach den IFRS separat zu erfassen ist, darf ein Unternehmen die von ihm erwarteten Cashflows nicht in die Bewertung der erwarteten Kreditverluste einbeziehen.
  • IFRS 9 Finanzinstrumente — Heilung eines wertgeminderten finanziellen Vermögenswerts. Die Umkehrung der Auflösung der Diskontierung wird als Auflösung der Kreditwertminderung bei Heilung des Vermögenswertes dargestellt.

Zusätzliche Erklärung

In das IFRIC Update wird folgende Erklärung aufgenommen:

Der Prozess der Veröffentlichung einer Agendaentscheidung kann oft zu erläuterndem Material führen, das neue Informationen bietet, die sonst nicht verfügbar wären und von denen anderweitig nicht vernünftigerweise hätte erwartet werden können, diese zu erhalten. Aus diesem Grund könnte ein Unternehmen zu der Überzeugung kommen, dass es eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethode als Ergebnis einer Agendaentscheidung ändern muss. Es ist davon auszugehen, dass ein Unternehmen Anspruch auf genügend Zeit hat, um diese Entscheidung zu treffen und entsprechende Änderungen umzusetzen (z.B. kann es erforderlich sein, dass ein Unternehmen neue Informationen zusammentragen oder seine Systeme anpassen muss, um eine Änderung umzusetzen).

Neue Sachverhalte

Der Committee hat drei neue Themen erörtert. In jedem Fall entschied das Committee, keine Interpretation oder Änderung zu entwickeln, sondern einen vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen:

  • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden — Kosten für die Erfüllung eines Vertrages. Wenn die Erlöse im Laufe der Zeit erfasst werden (in diesem Fall aus einem Immobilienverkauf, wobei die Output-Methode zur Beurteilung des Fortschritts verwendet wird), werden alle Kosten, die zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung anfallen, zum Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst.
  • IFRS 16 Leasingverhältnisse — Unterirdische Rechte. Wenn ein Vertrag zwischen einem Grundstückseigentümer und einer anderen Partei der anderen Partei das Recht einräumt, eine Ölpipeline für 20 Jahre in einem bestimmten unterirdischen Bereich zu verlegen, wobei sich der Grundstückseigentümer das Recht vorbehält, die Fläche des Grundstücks über der Pipeline zu nutzen, enthält dieser Vertrag ein Leasingverhältnis.
  • IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer — Auswirkung eines möglichen Abschlags auf die Klassifizierung eines Plans. Das Bestehen eines potenziellen Abschlags, wenn das Verhältnis von Planvermögen zu Planverbindlichkeiten ein bestimmtes Niveau übersteigt, auf den Beitrag, den ein Unternehmen zu einem Pensionsplan leisten muss, schließt nicht aus, dass der Plan ein beitragsorientierter Plan ist.

Fortsetzung von Erörterungen

Gehaltene Kryptowährungen. Das Committee entschied, einen vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen, die besagt, dass eine Kryptowährung nicht den Definitionen von Bargeld oder einem finanziellen Vermögenswert entspricht, aber der Definition eines immateriellen Vermögenswertes. Dementsprechend gilt IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte für Bestände einer Kryptowährung, es sei denn, die Kryptowährung wird im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs als zur Veräußerung verfügbar gehalten, in diesem Fall gilt IAS 2 Vorräte.

Künftige Erörterungen

Der Stab arbeitet an möglichen Änderungen von IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse, um mehr Leitlinien zur Verfügung zu stellen, wenn ein Stichtagskurs nicht beobachtbar ist.

Der Stab hat auch eine Einreichung im Zusammenhang mit einer Fremdwährungssicherung eines nicht finanziellen Vermögenswertes erhalten. Der Stab ist dabei, den Sachverhalt zu analysieren.

Tagesordnung für die ASAF-Sitzung im April

06.03.2019

Der IASB hat eine Tagesordnung und Papiere für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 1. und 2. April 2019 in den Räumen des IASB in London stattfinden wird.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Montag, 1. April 2019 (9:00h-17:00h)

  • Bilanzielle Behandlung von Initial Coin Offerings und Tokens in Frankreich
    • Überblick über die Verordnung des französischen Standardsetzers ANC
  • Lageberichterstattung
    • Erörterung des vom Stab des IASB vorgeschlagenen Ansatz in Bezug auf bestimmte Themen bei der Überarbeitung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung
  • IFRS 17 Versicherungsverträge
    • Vorläufige Entscheidungen des IASB zu möglichen Änderungen von IFRS 17
  • Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrags (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 37)
    • Vorläufige Sichtweisen zum Entwurf
  • Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8)
    • Anregungen, wie mit dem Projekt weiter fortgefahren werden soll
  • Rückstellungen
    • Bisherige Forschungsergebnisse und Zukunft des Projekts

Dienstag, 2. April 2019 (9:00h-16:15h)

  • Anwendung des Leitliniendokuments zu Wesentlichkeit auf die Berichterstattung von klimabezogenen und anderen aufkommenden Risiken im Abschluss
    • Zusammenfassung, Sichtweisen von ASAF zur Anwendung des Leitliniendokuments, ähnliche jüngere Entwicklungen
  • Verbesserung des Modells für die Werthaltigkeitsprüfung in IAS 36
    •  Zusammenfassung, Sichtweisen von ASAF zur Verbesserung von IAS 36, Empfehlungen für den Forschungsbericht
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
    • Sichtweisen zum Bilanzierungsansatz in Bezug auf Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle zwischen Unternehmen, die zur Gänze der kontrollierenden Partei gehören
  • KMU, die Tochterunternehmen sind
    • Wenn der Board einen Standard entwickeln, der einem Tochterunternehmen, dessen Mutter die vollen IFRS anwendet, gestatten würde, die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der vollen IFRS und die Angabevorschriften des IFRS für KMU anzuwenden, würde die Anwendung des Standards in den Rechtskreisen der ASAF-Mitglieder gestattet?
  • Angabeninitiative: Gezielte Überprüfung auf Standardebene
    • Rückmeldungen aus Einbindungsveranstaltungen in den Rechtskreisen der ASAF-Mitglieder
  • IFRS-Stiftung – Überprüfung des Handbuchs für den Konsultationsprozess
    • Rückmeldungen zu den vorläufigen Entscheidungen der Treuhänder in Bezug auf Änderungen
  • Planung der Agenda

Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IASB-Vorsitzender spricht über primäre Abschlussbestandteile

06.03.2019

In einer Rede auf dem Seminario international sobre NIIF y NIF in Mexico-Stadt sprach der Vorsitzende des IASB, Hans Hoogervorst, über IFRS als globale Standards, kürzlich veröffentlichte große Standards und das IASB-Projekt zu primären Abschlussbestandteilen.

Hoogervorst begann mit einer Zusammenfassung der Fortschritte, die die IFRS weltweit erzielt haben, indem 144 Länder die IFRS übernommen haben. Er erwähnte, dass andere Rechtskreise wie China, Indien und Indonesien ihre nationalen Rechnungslegungsvorschriften im Wesentlichen an die IFRS angeglichen haben und dass die Vereinigten Staaten nach wie vor der einzige große Rechtskreis sind, in der die Übernahme ins Stocken geraten ist.

Anschließend teilte er Rückmeldungen zu den vier großen Standards (IFRS 9, IFRS 15, IFRS 16 und IFRS 17), die jüngst veröffentlicht wurden, und nannte Beispiele dafür, wie diese Standards der Finanzberichterstattung genutzt haben.

Schließlich sprach Herr Hoogervorst über das Projekt zu primären Abschlussbestandteilen, das er für einen "Game Changer" hält, da es die Möglichkeit bietet, die Wirksamkeit der Kommunikation in Bezug auf Abschlüsse zu verbessern. Er hielt Folgendes fest:

Insgesamt werden unsere bisherigen Entscheidungen zu einer deutlich besseren Struktur in der Gewinn- und Verlustrechnung führen und die Vergleichbarkeit deutlich verbessern. Die verbesserte Struktur wird es für den Adressaten wesentlich einfacher machen, die Komponenten für die Analyse zu finden, die er bevorzugt. Die erhöhte Transparenz in Bezug auf Anpassungen, die Unternehmen an ihren Kennzahlen vornehmen, die nicht auf Rechnungslegungsvorschriften beruhen, wird dem Anleger viele Informationen über die zugrunde liegende Strategie der Unternehmensleitung liefern.

Weiterführende Informationen finden Sie englischsprachigen Manuskript der Rede auf der Internetseite des IASB.

Zusammenfassung der Treuhänder- und der DPOC-Sitzung vom Januar 2019

06.03.2019

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung und der Ausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) haben am 30. und 31. Januar 2019 in Kuala Lumpur getagt. Auf der Internetseite des IASB steht jetzt eine englischsprachige Zusammenfassung der Sitzung zur Verfügung.

Der Bericht ist in drei inhaltliche Abschnitte aufgeteilt und enthält als Anhang einen Bericht von der Sitzung des DPOC:

  • Eigentliche Treuhändersitzung:
    • Bericht des Executive Director — Die Treuhänder erhielten einen Bericht des Executive Director Lee White über die Aktivitäten seit der letzten Sitzung.
    • Überprüfung der Strategie — Die Treuhänder diskutierten einen Bericht über das globale Umfeld, in der die Stiftung tätig ist, und erörterten die wichtigsten strategischen Themen, denen sich die Stiftung heute gegenübersieht.
    • Governance-Fragen — Die Treuhänder überprüften und genehmigten eine Analyse des Geschäftsfalls für die Verbesserung der Geschäftsprozesse und Technologie der Stiftung.
    • Tätigkeitsanalyse — Die Treuhänder erhielten Berichte über das Arbeitsprogramm für das Verbindungsbüro in Asien/Ozeanien und über die Personalstrategie der Stiftung.
    • Zukünftige Sitzungen — Die Treuhänder vereinbarten, dass ihre nächsten Sitzungen im Juni 2019 in München, im Oktober 2019 in New York und Anfang 2020 in Brüssel stattfinden werden.
    • Berichte der einzelnen Ausschüsse — Die Treuhänder diskutierten Berichte des Prüfungs- und Finanzausschusses, des Personalausschusses, des Nominierungsausschusses und des DPOC. (Ein Bericht von der DPOC-Sitzung ist dem Bericht der Treuhänder als Anhang beigefügt).
  • Bericht des Vorsitzenden des IASB — Der Vorsitzende des IASB informierte die Treuhänder allgemein über die fachlichen Aktivitäten des IASB, insbesondere über IFRS 17 und mögliche Änderungen des Standards, die IBOR-Reform, die Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten sowie primäre Abschlussbestandteile.
  • Veranstaltungen in Kuala Lumpur — Die Treuhänder trafen sich mit Mitgliedern der Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian-Oceanian Standards Setters Group, AOSSG) und diskutierten auch die Arbeit des IFRS-Beirats mit seiner Vorsitzenden Joanna Perry. Sie veranstalteten außerdem ein Abendessen, zu dem gemeinsam mit den malaysischen Standardsetzer Malaysian Accounting Standards Board eingeladen wurde.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

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