Wir nehmen Stellung zu sechs vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

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07.03.2019

Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu sechs vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom November 2018 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IAS 23, IAS 38, IFRS 9 und IFRS 11.

Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:

Standard Thema Agendaentscheidung unterstützt? Dokument
IAS 23 Erträge, die im Zeitablauf erfasst werden

ja

Stellungnahme von Deloitte
IAS 38 Recht des Kunden, auf die Software des Lieferanten in einer Cloud zuzugreifen Wir stimmen der Entscheidung des IFRS Interpretations Committee, diesen Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen, nicht zu, weil wir eine alternative Interpretationsmöglichkeit identifizieren, von der wir glauben, dass sie in der Praxis am häufigsten angewendet wird. Stellungnahme von Deloitte
IFRS 9 Kreditverbesserung bei der Bewertung der erwarteten Kreditverluste Wir stimmen der Schlussfolgerung des IFRS Interpretations Committee zu, dass ein Unternehmen, wenn eine Kreditverbesserung nach IFRS separat erfasst werden muss, die daraus erwarteten Cashflows nicht in die Bewertung der erwarteten Kreditverluste einbeziehen kann. Wir stellen jedoch fest, dass die IFRS nicht speziell darauf eingehen, wann eine separate Erfassung einer erworbenen Bonitätsverbesserung erforderlich ist. Stellungnahme von Deloitte
IFRS 9 Heilung eines wertgeminderten finanziellen Vermögenswerts ja Stellungnahme von Deloitte
IFRS 9 Physische Erfüllung von Verträgen zum Kauf oder Verkauf eines nicht finanziellen Postens ja Stellungnahme von Deloitte
IFRS 11 Veräußerung von Ergebnissen durch einen gemeinsamen Betreiber Wir stimmen der negativen Entscheidung des Committee aus den in der Begründung für die vorläufige Agendaentscheidung aufgeführten Gründen zu, empfehlen aber eine Änderung, um Klarheit darüber zu schaffen, dass bis zum Verkauf des Ergebnisses keine Umsätze oder Erträge zu erfassen sind (unabhängig davon, ob es sich um Umsätze aus Verträgen mit Kunden oder andere Erträge handelt). Stellungnahme von Deloitte

All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.

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