IFRSIC-Vorsitzende erläutert den Zeitrahmen für die Implementierung von Agendaentscheidungen

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21.03.2019

Sue Lloyd - Vorsitzende des IFRS Interpretations Committee (IFRSIC) und stellvertretende Vorsitzende des IASB - hat auf der Internetseite des IASB einen Beitrag veröffentlicht, in dem sie sich mit dem Zeitrahmen der Umsetzung von Agendaentscheidungen des IFRSIC durch IFRS-Anwender befasst.

Agendaentscheidungen werden vom IFRSIC dann veröffentlicht, wenn das IFRSIC im Zuge der Diskussion einer Eingabe zu dem Schluss gelangt, dass die entsprechende Fragestellung keiner Standardsetzungsmaßnahmen bedarf. Im Rahmen seiner Sitzung im Dezember 2018 hatte der IASB entschieden, das Handbuch für den Konsultationsprozess (Due Process Handbook) anzupassen, um Unternehmen ausreichend Zeit zu gewähren, die aus Agendaentscheidungen des IFRSIC resultierenden Änderungen von Rechnungslegungsmethoden umzusetzen.

Zum Umsetzungsprozess führt Sue Lloyd in ihrem Beitrag u.a. aus, dass der IASB bestätigt hat, dass Agendaentscheidungen häufig zwar Informationen enthalten, die als hilfreich und überzeugend anzusehen seien; dies bedeute allerdings nicht, dass bei einem Unternehmen eine fehlerhafte Bilanzierung vorliegt, wenn dessen bisherige Anwendung der IFRS von einer Agendaentscheidung abweicht. Die Implementierung der auf eine Agendaentscheidung zurückgehenden Änderung einer Rechnungslegungsmethode, so Sue Lloyd weiter, könne eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, die man den Anwendern in ausreichender Weise gewähren müsse:

Dies hängt von den spezifischen Gegebenheiten und Umständen ab und weiterhin von der spezifischen Änderung der Rechnungslegungsmethode und dem berichtenden Unternehmen. Anwender, Wirtschaftsprüfer und Regulatoren werden einschätzen müssen, wie der vom IASB gewählte Begriff der "ausreichenden Zeit" zu konkretisieren ist. Als Daumenregel halte ich es für angemessen zu sagen, dass wir diesbezüglich eher Monate als Jahre gemeint haben.

Sue Lloyd betont, dass Unternehmen die IFRSIC-Agendaentscheidungen berücksichtigen und mit der Implementierung der entsprechenden Änderungen von Rechnungslegungsmethoden schneller als bisher beginnen sollten.

Der Beitrag von Sue Lloyd ist auf der Internetseite des IASB verfügbar.

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