Übernahme der Änderungen aus den jährlichen Verbesserungen 2015-2017 in europäisches Recht

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15.03.2019

Die Europäische Union hat die Änderungen, die sich aus den jährlichen Verbesserungen 2015-2017 ergeben haben, für die Anwendung in Europa übernommen.

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 15. März2019 die Verordnung (EG) Nr. 2019/412 vom 14. März 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.

Die jährlichen Verbesserungen 2015-2017 haben Auswirkungen auf folgende Standards:

  • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
  • IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen
  • IAS 12 Ertragsteuern
  • IAS 23 Fremdkapitalkosten

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarung für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

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