Übernahme von Änderungen an IAS 19 in europäisches Recht

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14.03.2019

Die Europäische Union hat die Änderungen an IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmern – Planänderung, -kürzung oder -abgeltung" für die Anwendung in Europa übernommen.

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 14.03.2019 die Verordnung (EG) Nr. 2019/402  vom 13. März 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.

Weitere Informationen zu IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmern – Planänderung, -kürzung oder -abgeltung" finden Sie hier.

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarung für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

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