März

Tagesordnung für die kommende Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

19.03.2019

Der HGB-Fachausschuss des DRSC wird am 12. April 2019 in Berlin tagen. Eine Tagesordnung für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 42. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • Überprüfung DRS 18 Latente Steuern
  • IDW ERS BFA 7
  • Überprüfung von DRS 3 Segmentberichterstattung
  • Regierungsentwurf zum ARUG II und Änderungen an DRS 17
  • Business Combinations under Common Control

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. Anmeldeinformationen für Beobachter sind hier verfügbar.

Ergebnisse der Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

15.03.2019

Der IFRS-Fachausschuss hat am 28. Februar und 1. März 2019 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht von der Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 73. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

  • LCH-Derivate-Clearing: Mögliche bilanzielle Auswirkungen im Falle eines Brexits
  • IASB-Entwurf ED/2018/2 Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 37) 
  • Interpretationsaktivitäten 
  • Fragen zur ESEF-Einführung 
  • IFRS 17 Versicherungsverträge 
  • Sonstiges

Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. Mitschnitte von der Sitzung waren bereits am 4. März zur Verfügung gestellt worden.

Tagesordnung für die Sitzung von EFRAG-TEG

15.03.2019

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 20. und 21. März 2019 in Brüssel tagen. Für die Sitzung sind jetzt eine Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen verfügbar.

Die Tagesordnung und Papiere für die Sitzung finden Sie hier. Anmelden für die Sitzung können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, sich für die Live-Übertragung zu registrieren.

DRSC Stellungnahme zum Kommissions-Entwurf von EU-Leitlinien zur nichtfinanziellen Berichterstattung

15.03.2019

Das DRSC hat gestern seine Stellungnahme zum Entwurf über klimabezogene Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung an die Europäischen Kommission übermittelt.

Das DRSC stimmt darin dem grundsätzlichen Bestreben der Kommission zu, die Informationen über geschäftliche Risiken, denen Unternehmen aufgrund des Klimawandels ausgesetzt sind, zu verbessern.

Allerdings gehen die Leitlinien in der Fassung des Entwurfs teilweise über das in der Bilanzrichtlinie geforderte Berichtsniveau hinausgehen und sind auch von der Systematik her nicht widerspruchsfrei zur Richtlinie. Dies gefährde eine europaweite Akzeptanz der erweiterten Leitlinien..

Weitere Details können Sie der Stellungnahme entnehmen, deren Text hier heruntergeladen werden kann sowie der Interseite des DRSC.

Übernahme der Änderungen aus den jährlichen Verbesserungen 2015-2017 in europäisches Recht

15.03.2019

Die Europäische Union hat die Änderungen, die sich aus den jährlichen Verbesserungen 2015-2017 ergeben haben, für die Anwendung in Europa übernommen.

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 15. März2019 die Verordnung (EG) Nr. 2019/412 vom 14. März 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.

Die jährlichen Verbesserungen 2015-2017 haben Auswirkungen auf folgende Standards:

  • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
  • IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen
  • IAS 12 Ertragsteuern
  • IAS 23 Fremdkapitalkosten

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarung für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

AcSB-Rahmenkonzept für Erfolgskennzahlen – Kurzzusammenfassung und Video

15.03.2019

Im Dezember 2018 veröffentlichte der kanadische Standardsetzer Accounting Standards Board (AcSB) ein Rahmenkonzept für die Berichterstattung über Erfolgskennzahlen. Im Rahmen seiner laufenden Bemühungen, das Rahmenkonzept bei Bedarf weiter zu überprüfen und zu überarbeiten, mit Gruppen und Verbänden zu interagieren, die daran interessiert sind, das Rahmenkonzept zu anzuwenden, und bei Bedarf zusätzliche Ressourcen bereitzustellen, hat der AcSB nun eine einseitige Zusammenfassung des Rahmenkonzepts und ein Video veröffentlicht, in dem erklärt wird, inwiefern das Rahmenkonzept ein nützliches Instrument ist und wie es entwickelt wurde.

Sie finden die Kurzzusammenfassung auf der Internetseite des AcSB und das Video auf YouTube. Unsere frühere Nachricht zum Rahmenkonzept finden Sie hier.

IASB entscheidet über letzte Runde möglicher Änderungen an IFRS 17

14.03.2019

Bei seiner Sitzung, die derzeit in London stattfindet, hat der IASB die letzten der 25 Bedenken in Bezug auf den IFRS 17 'Versicherungsverträge erörtert, die im Oktober 2018 als Kandidaten für mögliche Änderungen identifiziert worden waren.

Unter Anlegung der Kriterien für die Beurteilung der vorgeschlagenen Änderungen, die bei der Boardsitzung im Oktober 2018 festgelegt wurden, hat der Stab den Board gebeten, folgende Empfehlungen zu erwägen:

Bei der IASB-Sitzung im Oktober identifizierter Sachverhalt Agendapapier mit detaillierter Beschreibung (Internetseite des IASB) Empfehlung des Stabs Entscheidung des Boards
2 — Grad der Aggregation von Versicherungsverträgen Agendapapier 2A
  1. Unveränderte Beibehaltung der Vorschriften in IFRS 17 in Bezug auf den Grad der Aggregation
 14 Ja
1 — Anwendungsbereich von IFRS 17 Agendapapier 2D
  1. Änderung von IFRS 17, um bestimmte Kreditkartenverträge, die Versicherungsschutz bieten, vom Anwendungsbereich des Standards auszunehmen
 14 Ja
25 — Übergang: Option der Risikominderung Agendapapier 2E
  1. Änderung der Vorschriften von IFRS 17, um es einem Unternehmen zu ermöglichen, die Option der Risikominderung prospektiv ab dem Übergangszeitpunkt von IFRS 17 anzuwenden
  2. Änderung der Vorschriften von IFRS 17, um einem Unternehmen, das IFRS 17 rückwirkend auf eine Gruppe von Versicherungsverträgen mit direkten Partizipationsmerkmalen anwenden kann, zu ermöglichen, unter bestimmten Umständen den Fair-Value-Übergangsansatz für die Gruppe anzuwenden
 14 Ja
1 — Anwendungsbereich von IFRS 17 Agendapapier 2F
  1. Beibehaltung der Übergangsvorschriften in IFRS 17 für Darlehen, die ein bedeutendes Versicherungsrisiko übertragen, wenn ein Unternehmen beschließt, die Vorschriften von IFRS 17 auf ein Portfolio solcher Darlehen anzuwenden
  2. Beibehaltung der Übergangsvorschriften in IFRS 9 für Darlehen, die ein bedeutendes Versicherungsrisiko übertragen, wenn ein Unternehmen beschließt, die Vorschriften in IFRS 9 auf ein Portfolio solcher Darlehen anzuwenden, und IFRS 17 und IFRS 9 gleichzeitig erstmalig anwendet
  3. Änderung der Übergangsvorschriften in IFRS 9 für Darlehen, die ein bedeutendes Versicherungsrisiko übertragen, wenn ein Unternehmen beschließt, die Vorschriften von IFRS 9 auf ein Portfolio solcher Darlehen anzuwenden, und IFRS 9 angewendet hat, bevor es IFRS 17 erstmals anwendet
  4. Wenn der Board die Empfehlung unter 3. unterstützt, Änderung von IFRS 9, um ein Unternehmen zu verpflichten, die Übergangsvorschriften in IFRS 9 anzuwenden, die für die Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen erforderlich sind
  5. Wenn der Board die Empfehlung unter 3. unterstützt, einem Unternehmen zu gestatten, eine finanzielle Verbindlichkeit im Rahmen der Fair-Value-Option zum Zeitpunkt der ersten Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen durch das Unternehmen neu zu designieren, und von einem Unternehmen zu verlangen, dass es eine frühere Designierung zurückzieht, wenn eine neue Bilanzierungsanomalie entsteht oder eine frühere Bilanzierungsanomalie durch die Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen nicht mehr besteht
  6. Wenn der Board die Empfehlung unter 3. unterstützt, einem Unternehmen nicht vorzuschreiben, frühere Perioden neu darzustellen, um die Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen widerzuspiegeln, aber einem Unternehmen zu gestatten, frühere Perioden unter bestimmten Bedingungen neu darzustellen
  7. Wenn der Board die Empfehlung unter 3. unterstützt, ein Unternehmen von der Vorlage der nach IAS 8.28(f) geforderten quantitativen Informationen zu befreien und von einem Unternehmen zu verlangen, zusätzlich zu den Angaben, die andere IFRS vorschreiben, bestimmte Informationen anzugeben
 14 Ja
Änderungen der Angabevorschriften, die sich aus den bisherigen vorläufigen Entscheidungen des Boards ergeben Agendapapier 2G
  1. Änderung von IFRS 17, um eine quantitative Angabe der erwarteten Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung der am Ende der Berichtsperiode verbleibenden vertraglichen Dienstleistungsmarge und eine spezifische Angabe des Ansatzes zur Bewertung der relativen Gewichtung der Leistungen aus Versicherungsschutz und anlagebezogenen Dienstleistungen oder Renditeerzielungsleistung zu verlangen
  2. Änderung von IFRS 17, um eine Überleitung des Vermögenswertes, der durch den Erwerb von Versicherungsgeschäften geschaffen wurde, die zu Beginn und am Ende der Berichtsperiode noch nicht in der Bewertung einer Gruppe von Versicherungsverträgen enthalten sind, sowie eine quantitative Angabe der erwarteten Einbeziehung dieser Erwerbs-Cashflows in die Bewertung von zugehörigen Versicherungsverträgen zu verlangen, wenn die entsprechenden Versicherungsverträge erfasst werden
 14 Ja
Allgemeine Angabe- und Übergangsvorschriften Agendapapier 2H
  1. Änderung von IFRS 17 wie in den Agendapapieren 2E, 2F und 2G erläutert und Beibehaltung aller anderen Angabe- und Übergangsvorschriften in IFRS 17
 14 Ja

Der Board hat jetzt alle 25 Themen, die im Oktober 2018 identifiziert wurden, erörtert. Auf seiner Sitzung im April 2019 beabsichtigt der Board, das Gesamtpaket der Änderungen zu prüfen, die vom Board vorläufig beschlossen wurden.

Der IASB stellt zu diesem Sitzungsteil auch einen Podcast zur Verfügung, auf den Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB zugreifen können.

Tagesordnung für die Sitzung von EFRAG-CFSS und EFRAG-TEG

14.03.2019

Das Beratungsforum der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und der Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG werden am 20. März 2019 in Brüssel tagen. Die Tagesordnung für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Die Tagesordnung finden Sie hierDie Papiere für die Sitzungen sind unter der entsprechenden Verknüpfung ebenfalls verfügbar.

Anmelden können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

 

 

Übernahme von Änderungen an IAS 19 in europäisches Recht

14.03.2019

Die Europäische Union hat die Änderungen an IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmern – Planänderung, -kürzung oder -abgeltung" für die Anwendung in Europa übernommen.

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 14.03.2019 die Verordnung (EG) Nr. 2019/402  vom 13. März 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.

Weitere Informationen zu IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmern – Planänderung, -kürzung oder -abgeltung" finden Sie hier.

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarung für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

Tagesordnung für die nächste EEG-Sitzung

12.03.2019

Die Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) des IASB wird vom 25. bis 27. März 2019 eine Sitzung in Buenos Aires abhalten.

Wir fassen die Tagesordnung für die Sitzung nachfolgend für Sie zusammen:

Montag 25. März 2019 (09:00-17:00)

  • Begrüßungsansprache
  • Begrüßung durch den IASB
  • Presiregulierte Geschäftsvorfälle

Dienstag 26. März 2019 (09:00-15:45)

  • Berichterstattung in Ländern mit Hyperinflation
  • Unternhemenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung
  • Werthaltigkeit und Geschäfts- oder Firmenwerte
  • Rohstoffindustrien
  • Umfassende Bewertung des IFRS for SMEs-Standards — Scope of the IFRS for SMEs-Standard

Mittwoch 27. März (09:00-13:15)

  • IAS 21: mangelnde langfristige Umtauschbarkeit
  • IAS 20:
    • Finanzielle oder sonstige Vermögenswerte
    • Darstellung von Zuschusserträgen im Gewinn oder Verlust der Periode
  • Aktueller Stand von und Diskussion zu laufenden Projekten des IASB

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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