März

IASB wird letzte Runde möglicher Änderungen an IFRS 17 erörtern

05.03.2019

Bei seiner kommenden Sitzung wird der IASB die letzten der 25 Bedenken in Bezug auf den IFRS 17 'Versicherungsverträge erörtern, die im Oktober 2018 als Kandidaten für mögliche Änderungen identifiziert worden waren.

Unter Anlegung der Kriterien für die Beurteilung der vorgeschlagenen Änderungen, die bei der Boardsitzung im Oktober 2018 festgelegt wurden, bitte der Stab den Board, folgende Empfehlungen zu erwägen:

Bei der IASB-Sitzung im Oktober identifizierter Sachverhalt

Agendapapier mit detaillierter Beschreibung (Internetseite des IASB)

Empfehlung des Stabs

2 — Grad der Aggregation von Versicherungsverträgen Agendapapier 2A
  1. Unveränderte Beibehaltung der Vorschriften in IFRS 17 in Bezug auf den Grad der Aggregation
1 — Anwendungsbereich von IFRS 17 Agendapapier 2D
  1. Änderung von IFRS 17, um bestimmte Kreditkartenverträge, die Versicherungsschutz bieten, vom Anwendungsbereich des Standards auszunehmen
25 — Übergang: Option der Risikominderung Agendapapier 2E
  1. Änderung der Vorschriften von IFRS 17, um es einem Unternehmen zu ermöglichen, die Option der Risikominderung prospektiv ab dem Übergangszeitpunkt von IFRS 17 anzuwenden
  2. Änderung der Vorschriften von IFRS 17, um einem Unternehmen, das IFRS 17 rückwirkend auf eine Gruppe von Versicherungsverträgen mit direkten Partizipationsmerkmalen anwenden kann, zu ermöglichen, unter bestimmten Umständen den Fair-Value-Übergangsansatz für die Gruppe anzuwenden
1 — Anwendungsbereich von IFRS 17 Agendapapier 2F
  1. Beibehaltung der Übergangsvorschriften in IFRS 17 für Darlehen, die ein bedeutendes Versicherungsrisiko übertragen, wenn ein Unternehmen beschließt, die Vorschriften von IFRS 17 auf ein Portfolio solcher Darlehen anzuwenden
  2. Beibehaltung der Übergangsvorschriften in IFRS 9 für Darlehen, die ein bedeutendes Versicherungsrisiko übertragen, wenn ein Unternehmen beschließt, die Vorschriften in IFRS 9 auf ein Portfolio solcher Darlehen anzuwenden, und IFRS 17 und IFRS 9 gleichzeitig erstmalig anwendet
  3. Änderung der Übergangsvorschriften in IFRS 9 für Darlehen, die ein bedeutendes Versicherungsrisiko übertragen, wenn ein Unternehmen beschließt, die Vorschriften von IFRS 9 auf ein Portfolio solcher Darlehen anzuwenden, und IFRS 9 angewendet hat, bevor es IFRS 17 erstmals anwendet
  4. Wenn der Board die Empfehlung unter 3. unterstützt, Änderung von IFRS 9, um ein Unternehmen zu verpflichten, die Übergangsvorschriften in IFRS 9 anzuwenden, die für die Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen erforderlich sind
  5. Wenn der Board die Empfehlung unter 3. unterstützt, einem Unternehmen zu gestatten, eine finanzielle Verbindlichkeit im Rahmen der Fair-Value-Option zum Zeitpunkt der ersten Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen durch das Unternehmen neu zu designieren, und von einem Unternehmen zu verlangen, dass es eine frühere Designierung zurückzieht, wenn eine neue Bilanzierungsanomalie entsteht oder eine frühere Bilanzierungsanomalie durch die Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen nicht mehr besteht
  6. Wenn der Board die Empfehlung unter 3. unterstützt, einem Unternehmen nicht vorzuschreiben, frühere Perioden neu darzustellen, um die Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen widerzuspiegeln, aber einem Unternehmen zu gestatten, frühere Perioden unter bestimmten Bedingungen neu darzustellen
  7. Wenn der Board die Empfehlung unter 3. unterstützt, ein Unternehmen von der Vorlage der nach IAS 8.28(f) geforderten quantitativen Informationen zu befreien und von einem Unternehmen zu verlangen, zusätzlich zu den Angaben, die andere IFRS vorschreiben, bestimmte Informationen anzugeben
Änderungen der Angabevorschriften, die sich aus den bisherigen vorläufigen Entscheidungen des Boards ergeben Agendapapier 2G
  1. Änderung von IFRS 17, um eine quantitative Angabe der erwarteten Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung der am Ende der Berichtsperiode verbleibenden vertraglichen Dienstleistungsmarge und eine spezifische Angabe des Ansatzes zur Bewertung der relativen Gewichtung der Leistungen aus Versicherungsschutz und anlagebezogenen Dienstleistungen oder Renditeerzielungsleistung zu verlangen
  2. Änderung von IFRS 17, um eine Überleitung des Vermögenswertes, der durch den Erwerb von Versicherungsgeschäften geschaffen wurde, die zu Beginn und am Ende der Berichtsperiode noch nicht in der Bewertung einer Gruppe von Versicherungsverträgen enthalten sind, sowie eine quantitative Angabe der erwarteten Einbeziehung dieser Erwerbs-Cashflows in die Bewertung von zugehörigen Versicherungsverträgen zu verlangen, wenn die entsprechenden Versicherungsverträge erfasst werden
Allgemeine Angabe- und Übergangsvorschriften Agendapapier 2H
  1. Änderung von IFRS 17 wie in den Agendapapieren 2E, 2F und 2G erläutert und Beibehaltung aller anderen Angabe- und Übergangsvorschriften in IFRS 17

Der Stab hält fest, dass der Board nach seiner Sitzung im März 2019 alle 25 Themen, die im Oktober 2018 identifiziert wurden, erörtert haben wird. Auf seiner Sitzung im April 2019 beabsichtigt der Board, das Gesamtpaket der Änderungen zu prüfen, die vom Board jetzt vorläufig beschlossen wurden.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

05.03.2019

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei IIRC, GRI/UN Global Compact, SHCC, ASX, SSE und TEG.

Als Teil seiner laufenden Bemühungen, die Berichtsersteller bei der Übernahme und Förderung der integrierten Berichterstattung in ihrer Organisation zu unterstützen, hat Der internationale Rat für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) einen IIRC Practice Aid veröffentlicht, die den Erstellern helfen soll, die Vorschriften des internationalen <IR> Rahmenkonzepts zu erfüllen. Den Leitfaden finden Sie hier auf der Internetseite des IIRC.

Die Global Reporting Initiative (GRI) und die Global Compact-Initiative der Vereinten Nationen haben die Fortsetzung ihrer Partnerschaft zur Entwicklung von bester ausgeübter Praxis für die Unternehmensberichterstattung über die universell geltende Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) bekanntgegeben, die es Unternehmen ermöglichen soll, SDG-Ziele zu priorisieren und Fortschritte zu messen und darüber zu berichten. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite von GRI-Website.

Die Social & Human Capital Coalition (SHCC) hat das Social & Human Capital Protocol veröffentlicht. Das Protokoll bietet einen konsistenten Prozess, um Unternehmen bei der Bewertung ihres Verhältnisses zum Sozial- und Humankapital zu unterstützen. Es bietet einen übergreifenden Rahmen für gemeinsame Tätigkeiten, um verschiedene Ansätze zur Messung und Bewertung von Sozial- und Humankapital zusammenzuführen, und soll neben dem Natural Capital Protocol dabei helfen, das gesamte Spektrum der geschäftlichen Interaktionen mit Menschen, Gesellschaft und Umwelt zu verstehen. Weiterführende Informationen auf der Internetsiete des SHCC finden Sie hier.

Der Rat für Corporate Governance der australischen Börse Australian Securities Exchange (ASX) hat einen überarbeiteten australischen Corporate Governance Kodex veröffentlicht, der auf die Rolle verweist, die die integrierte Berichterstattung bei der Bereitstellung einer breiteren Palette von Informationen für Investoren spielen kann, um ihre Investitionsentscheidungen zu treffen. Der Kodex verweist auch auf die integrierte Berichterstattung im Zusammenhang mit der Angabe von Umwelt- und Sozialrisiken und der Strategie der Unternehmen in Bezug auf die Steuerung solcher Risiken. Den überarbeiteten Kodex finden Sie hier auf der Internetseite der ASX.

Die Initiative nachhaltiger Börsen (Sustainable Stock Exchanges, SSE) der Vereinten Nationen weist darauf hin, dass die Toronto Stock Exchange (TSX) neue Partnerbörse der SSE geworden ist. Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie hier auf der Internetseite der SSE.

Die von der EU-Kommission eingesetzte Fachexpertengruppe für nachhaltige Finanzierungen (TEG) bittet um Rückmeldungen zu ihren vorläufigen Empfehlungen für eine grüne EU-Anleihe und zu ihrem Zwischenbericht, in dem sie den Stand der bisher durchgeführten Arbeiten darlegt. Der Zwischenbericht schlägt den Inhalt eines EU-Standards für grüne Anleihen vor, erläutert seinen Zweck und legt sein Ambitionsniveau fest. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission.

DRSC sucht Mitglieder für seine Fachausschüsse

04.03.2019

Das DRSC gibt bekannt, dass je zwei unabhängige, ehrenamtlich tätige Mitglieder für den HGB- und den IFRS-Fachausschuss gesucht werden.

Für den HGB-Fachausschuss werden v.a. Interessenten mit Berufserfahrung auf dem Gebiet der Erstellung von Abschlüssen in Versicherungsunternehmen sowie Hochschullehrer gesucht.

Für den IFRS-Fachausschuss erstreckt sich die Suche v.a. auf Interessenten mit Berufserfahrung auf dem Gebiet der Erstellung von Abschlüssen in Versicherungsunternehmen sowie auf Interessenten mit Berufserfahrung aus der Wirtschaftsprüferbranche.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

Mitschnitte von der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

04.03.2019

Von der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC, die am 28. Februar und 1. März 2019 in Berlin stattfand, wurden jetzt Mitschnitte zur Verfügung gestellt.

Während seiner 73. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Februar

04.03.2019

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Februar 2019.

Abschließendes Lernmodul zum IFRS für KMU zu Übergangsfragen

04.03.2019

Die IFRS-Stiftung hat das 35. und letzte eigenständige Lernmodul veröffentlicht, das das Kennenlernen des Standards sowie die Anwendung und das Verständnis von Abschlüssen nach dem IFRS für KMU erleichtern soll.

Das Modul konzentriert sich auf die allgemeinen Vorschriften, denen ein Erstanwender des IFRS für KMU folgt, wie in Abschnitt 35 des Standards Übergang auf den IFRS für KMU beschrieben.

Zugang zu allen 35 Modulen haben Sie auf der Internetseite des IASB (kostenlose Registrierung notwendig).

ESMA setzt Reihe von Schulungsvideos zu ESEF fort

04.03.2019

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat das zweite einer Reihe von Schulungsvideos veröffentlicht, die die Marktteilnehmer durch die neuen Anforderungen des European Single Electronic Format (ESEF) führen sollen, das 2020 in Kraft treten wird.

Das neue Video bietet eine Reihe von Informationen über die Verwendung der ESEF- und IFRS-Taxonomien, die Abbildung von Konzepten von den Hauptabschlussbestandteilen eines Emittenten auf die Basistaxonomie und die Grundlagen der Verankerungsregeln für die Erweiterung der Taxonomie unter Berücksichtigung unternehmensspezifischer Konzepte.

Bitte klicken Sie hier, um das dreizehnminütige Video auf YouTube zu sehen.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des globalen Erstellerforums

01.03.2019

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am Freitag, den 22. März 2019 mit dem Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) in London tagen. Die Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind die folgenden:

Freitag, 22. März 2019 (10:10h-15:15h)

  • Allgemeiner Überblick über die Arbeiten des IASB
  • KMU, die Tochtergesellschaften sind — Anwendungsrat in einzelnen Rechtskreisen
  • Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrags (Vorgeschlagenen Änderungen an IAS 37)
  • Rückstellungen (im Zusammenhang mit belastenden Verträgen)
  • Lageberichterstattung
  • Angabeninitiative — gezielte Überprüfung auf Standardebene und Ergebnisse aus der Einbindung von Adressaten

Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung für die Märzsitzung des IASB

01.03.2019

Der IASB hat die Tagesordnung für seine nächste Sitzung, die vom 12. bis 14. März 2019 in seinen Büros in London stattfinden wird, veröffentlicht. Auf der Tagesordnung stehen zehn Themen, einschließlich weiterer möglicher Änderungen von IFRS 17 'Versicherungsverträge'.

Der Board wird die folgenden Themen erörtern:

  • Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig
  • KMU, die Tochtergesellschaften sind
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • Rohstoffindustrien
  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge
  • Angabeninitiative
  • IBOR-Reform und Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unserer Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

IFRS-Musterkonzernabschluss 2018 in deutscher Sprache

01.03.2019

Deloitte Deutschland hat den IFRS-Musterkonzernabschluss für die zum 31. Dezember 2018 endenden Geschäftsjahre in deutscher Sprache veröffentlicht.

Der Musterkonzernabschluss der fiktiven International GAAP Holding AG für das Geschäftsjahr 1.1. - 31.12.2018 hat zum Ziel, die in der Europäischen Union anzuwendenden Darstellungs- und Angabevorschriften gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS), zu veranschaulichen. Er enthält zusätzliche „Best Practice“-Angaben, insbesondere, wenn diese konkret in den erläuternden Beispielen eines Standards enthalten sind.

Zugang zum Musterkonzernabschluss und entsprechenden Anwendungsanweisungen haben Sie hier.

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