IASB gibt Änderungsvorschläge im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses heraus (Zyklus 2018-2020)

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21.05.2019

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf ED/2019/2 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018-2020' veröffentlicht. Er enthält vorgeschlagene Änderungen an vier International Financial Reporting Standards (IFRS) im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses. Stellungnahmen werden bis zum 20. August 2019 erbeten.

Der IASB verwendet den Prozess jährlicher Verbesserungen, um notwendige, aber nicht dringliche Änderungen an den IFRS vorzunehmen, die nicht Teil eines größeren Projekts sind.

Im Entwurf werden die folgenden Änderungen vorgeschlagen:

Standard Gegenstand der vorgeschlagenen Änderung
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards Tochterunternehmen als Erstanwender. Die vorgeschlagene Änderung würde ein Tochterunternehmen, das Textziffer D16(a) von IFRS 1 anwendet, verpflichten, kumulierte Umrechnungsdifferenzen mit den von seinem Mutterunternehmen ausgewiesenen Beträgen zu bewerten, basierend auf dem Zeitpunkt des Übergangs des Mutterunternehmens auf IFRS.
IFRS 9 Finanzinstrumente Gebühren im ‘10%-Test’ in Bezug auf Ausbuchung. Die vorgeschlagene Änderung stellt klar, welche Gebühren ein Unternehmen einbezieht, wenn es den '10%'-Test in Textziffer B3.3.6 von IFRS 9 bei der Beurteilung, ob eine finanzielle Verbindlichkeit ausgebucht werden soll, anwendet. Bei Anwendung der vorgeschlagenen Änderung würde ein Unternehmen nur Gebühren berücksichtigen, die zwischen dem Unternehmen (dem Kreditnehmer) und dem Kreditgeber gezahlt oder erhalten wurden, einschließlich Gebühren, die entweder von dem Unternehmen oder dem Kreditgeber im Namen des anderen gezahlt oder erhalten wurden.
IFRS 16 Leasingverhältnisse Leasinganreize. Die vorgeschlagene Änderung des erläuternden Beispiels 13 zu IFRS 16 würde die Darstellung der Erstattung von Mietereinbauten durch den Leasinggeber aus dem Beispiel entfernen. Die vorgeschlagene Änderung würde jede potenzielle Verwirrung in Bezug auf die Behandlung von Leasinganreizen beseitigen, die sich aus der Darstellung von Leasinganreizen in diesem Beispiel ergeben könnte.
IAS 41 Landwirtschaft Besteuerung bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert.Die vorgeschlagene Änderung würde die Vorschrift in Textziffer 22 von IAS 41 beseitigen, dass Unternehmen steuerliche Cashflows bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines biologischen Vermögenswertes unter Verwendung der Barwertmethode ausschließen. Die vorgeschlagene Änderung würde die Übereinstimmung mit den Vorschriften in IFRS 13 sicherstellen.

Im Juni 2018 entschied der Board vorläufig, auch einige Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge als Teil seines nächsten Zyklus jährlicher Verbesserungen vorzuschlagen. Diese vorgeschlagenen Änderungen wurden inzwischen allerdings in das Projekt zu allgemeinen vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17 verschoben, bei dem ein Entwurf im Juni 2019 erwartet wird.

Im Entwurf ED/2019/2 Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018-2020 sind keine vorgeschlagenen Zeitpunkte des Inkrafttretens für die vorgeschlagenen Änderungen enthalten, weil beabsichtigt ist, diese nach der Kommentierungsphase zu bestimmen.

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

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