Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB

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18.05.2019

Im Nachgang der Maisitzung des IASB haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben. Die Änderungen sind geringfügig, allerdings sind noch nicht alle bekannten Änderungen im Arbeitsprogramm widergespiegelt.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 12. April 2019.

Standardsetzung

  • Primäre Abschlussbestandteile — bei der Sitzung diesen Monat hat der IASB beschlossen, dass das nächste Konsultationsdokument eine Entwurf und keine Diskussionspapier sein soll; der Zeitpunkt blieb unverändert (zweites Halbjahr 2019)

Standardpflege

  • IBOR-Reform und die Auswirkung auf die Finanzberichterstattung — ein Entwurf vorgeschlagener Änderungen wurde am 3. Mai 2019 veröffentlicht; eine erste Erörterung der eingegangenen Rückmeldungen ist für das dritte Quartal 2019 angesetzt
  • Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrages — bei der Sitzung diesen Monat hat der IASB die erhaltenen Rückmeldungen erörtert; der nächste Schritt ist nun einen Entscheidung über die weitere Projektausrichtung (kein Zeitpunkt genannt)

Forschungsprojekte

  • keine Änderungen

Sonstige Projekte

  • Überprüfung des Handbuchs für den Konsultationsprozess — ein Entwurf vorgeschlagener Änderungen wurde am 30. April 2019 veröffentlicht; eine erste Erörterung der eingegangenen Rückmeldungen ist für das vierte Quartal 2019 angesetzt

Bekannte Änderungen, die nicht im Arbeitsprogramm widergespiegelt sind

Der IASB hat bekanntgegeben, dass er einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen im Zyklus 2018-2020 jährlicher Verbesserungen am 21. Mai 2019 herauszugeben beabsichtigt. Im Arbeitsprogramm werden diese Projekte immer noch mit einem erwarteten Zeitpunkt Juni 2019 für den nächsten Projektschritt geführt. Betroffen sind die folgenden Projekte:

  • Gebühren im 10%-Test zwecks Ausbuchung (Änderungen an IFRS 9)
  • Leasinganreize (Änderungen am erläuternden Beispiel 13 zu IFRS 16)
  • Tochtergesellschaft als Erstanwender (Änderungen an IFRS 1)
  • Besteuerung bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert (Änderungen an IAS 41)

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 12. April 2019 und 18. Mai 2019 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

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