Kodexreform 2019 beschlossen
22.05.2019
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 9. Mai 2019 eine neue Fassung des Kodex beschlossen.
Der neue Kodex wird erst nach Inkrafttreten des ARUG II beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Veröffentlichung eingereicht. So können möglicherweise notwendige Anpassungen an die endgültige neue Fassung des Aktiengesetzes durch das ARUG II nachvollzogen werden.
Die Regierungskommission stellt den neuen Kodex jetzt vor Inkrafttreten vor, um den Unternehmen und den Kapitalmarktteilnehmern die Möglichkeit zu geben, sich auf die neuen Empfehlungen und Anregungen einzustellen.
Zugang zum Kodex haben Sie hier.