Mai

Treuhänder der IFRS-Stiftung möchten Stellen im IFRS-Beirat besetzen

22.05.2019

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung suchen nach Kandidaten, um frei werdende Stellen im IFRS-Beirat zu füllen.

Die Amtszeiten von 17 gegenwärtigen Mitgliedern des Beirats enden am 31. Dezember 2019. Von diesen 17 Mitgliedern können 7 erneut berufen werden. Neue Mitglieder würden zum 1. Januar 2020 für dreijährige Amtszeiten berufen und könnten einmal wiederberufen werden.

In diesem Jahr richten die Treuhänder die Bewerbungsaufforderung insbesondere an Corporate Governance-Organisationen, Private-Equity-Gesellschaften, Organisationen, die an der allgemeineren Unternehmensberichterstattung beteiligt sind, Technologieorganisationen und Organisationen, die kleine und mittelgroße Unternehmen vertreten.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Ergebnisse der außerordentlichen Telefonkonferenz des IFRS-Fachausschusses zum IBOR-Entwurf

22.05.2019

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 21. Mai 2019 eine öffentliche Telefonkonferenz abgehalten. Anlaß war der am 3. Mai 2019 vom IASB veröffentlichte Entwurf ED/2019/1 'Interest Rate Benchmark Reform (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IAS 39)'.

In der Telefonkonferenz begrüßten die Mitglieder des Fachausschusses nachdrücklich das Bemühen des IASB, frühzeitig für Klarheit bei der Frage möglicher Auswirkungen aus der absehbaren Ablösung der Referenzzinssätze auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zu sorgen. Auch teilten die Mitglieder die Sichtweise, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt konkretere Aussagen zu erforderlichen Anpassungen wünschenswert wären, infolge der weitgehenden Unsicherheit hinsichtlich der Nachfolgeregime aber nicht möglich seien und in einer zweiten Phase angegangen werden müssten. Diese solle aber so schnell wie möglich eingeleitet werden.

Den vollständigen Ergebnisbericht, in dem auch auf die einzelnen Fragen in der Einladung zur Stellungnahme eingegangen wird, finden Sie ebenso wie den Mitschnitt der 90-minütigen Telefonkonferenz auf der Internetseite des DRSC.

IASB gibt Änderungsvorschläge im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses heraus (Zyklus 2018-2020)

21.05.2019

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf ED/2019/2 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018-2020' veröffentlicht. Er enthält vorgeschlagene Änderungen an vier International Financial Reporting Standards (IFRS) im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses. Stellungnahmen werden bis zum 20. August 2019 erbeten.

Der IASB verwendet den Prozess jährlicher Verbesserungen, um notwendige, aber nicht dringliche Änderungen an den IFRS vorzunehmen, die nicht Teil eines größeren Projekts sind.

Im Entwurf werden die folgenden Änderungen vorgeschlagen:

Standard Gegenstand der vorgeschlagenen Änderung
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards Tochterunternehmen als Erstanwender. Die vorgeschlagene Änderung würde ein Tochterunternehmen, das Textziffer D16(a) von IFRS 1 anwendet, verpflichten, kumulierte Umrechnungsdifferenzen mit den von seinem Mutterunternehmen ausgewiesenen Beträgen zu bewerten, basierend auf dem Zeitpunkt des Übergangs des Mutterunternehmens auf IFRS.
IFRS 9 Finanzinstrumente Gebühren im ‘10%-Test’ in Bezug auf Ausbuchung. Die vorgeschlagene Änderung stellt klar, welche Gebühren ein Unternehmen einbezieht, wenn es den '10%'-Test in Textziffer B3.3.6 von IFRS 9 bei der Beurteilung, ob eine finanzielle Verbindlichkeit ausgebucht werden soll, anwendet. Bei Anwendung der vorgeschlagenen Änderung würde ein Unternehmen nur Gebühren berücksichtigen, die zwischen dem Unternehmen (dem Kreditnehmer) und dem Kreditgeber gezahlt oder erhalten wurden, einschließlich Gebühren, die entweder von dem Unternehmen oder dem Kreditgeber im Namen des anderen gezahlt oder erhalten wurden.
IFRS 16 Leasingverhältnisse Leasinganreize. Die vorgeschlagene Änderung des erläuternden Beispiels 13 zu IFRS 16 würde die Darstellung der Erstattung von Mietereinbauten durch den Leasinggeber aus dem Beispiel entfernen. Die vorgeschlagene Änderung würde jede potenzielle Verwirrung in Bezug auf die Behandlung von Leasinganreizen beseitigen, die sich aus der Darstellung von Leasinganreizen in diesem Beispiel ergeben könnte.
IAS 41 Landwirtschaft Besteuerung bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert.Die vorgeschlagene Änderung würde die Vorschrift in Textziffer 22 von IAS 41 beseitigen, dass Unternehmen steuerliche Cashflows bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines biologischen Vermögenswertes unter Verwendung der Barwertmethode ausschließen. Die vorgeschlagene Änderung würde die Übereinstimmung mit den Vorschriften in IFRS 13 sicherstellen.

Im Juni 2018 entschied der Board vorläufig, auch einige Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge als Teil seines nächsten Zyklus jährlicher Verbesserungen vorzuschlagen. Diese vorgeschlagenen Änderungen wurden inzwischen allerdings in das Projekt zu allgemeinen vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17 verschoben, bei dem ein Entwurf im Juni 2019 erwartet wird.

Im Entwurf ED/2019/2 Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018-2020 sind keine vorgeschlagenen Zeitpunkte des Inkrafttretens für die vorgeschlagenen Änderungen enthalten, weil beabsichtigt ist, diese nach der Kommentierungsphase zu bestimmen.

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

Tagesordnung für die Sitzung von EFRAG-TEG

20.05.2019

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 22. und 23. Mai 2019 in Brüssel tagen. Für die Sitzung sind jetzt eine Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen verfügbar.

Die Tagesordnung und Papiere für die Sitzung finden Sie hier. Wie häufig in letzter Zeit ist der längste Sitzungsabschnitt möglichen Änderungen an IFRS 17 gewidmet - insgesamt sind knapp sechs Stunden für dieses Thema über beide Sitzungstage hinweg angesetzt.

Anmelden für die Sitzung können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, sich für die Live-Übertragung zu registrieren.

IFRS-Stiftung ernennt vier neue Mitglieder des IFRS Interpretations Committee

20.05.2019

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Ernennung von Lisa Bomba, Karsten Ganssauge, Jake Green und Brian O'Donovan als Mitgliedern des IFRS Interpretations Committee bekanntgegeben.

Zusätzlich zu den vier neuen Ernennungen wurden Bertrand Perrin und Yang Zheng für eine zweite Amtszeit wiederberufen.

Alle Ernennungen und Wiederberufungen erfolgen mit Wirkung zum 1. Juli 2019 und gelten für einen Zeitraum von drei Jahren.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB

18.05.2019

Im Nachgang der Maisitzung des IASB haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben. Die Änderungen sind geringfügig, allerdings sind noch nicht alle bekannten Änderungen im Arbeitsprogramm widergespiegelt.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 12. April 2019.

Standardsetzung

  • Primäre Abschlussbestandteile — bei der Sitzung diesen Monat hat der IASB beschlossen, dass das nächste Konsultationsdokument eine Entwurf und keine Diskussionspapier sein soll; der Zeitpunkt blieb unverändert (zweites Halbjahr 2019)

Standardpflege

  • IBOR-Reform und die Auswirkung auf die Finanzberichterstattung — ein Entwurf vorgeschlagener Änderungen wurde am 3. Mai 2019 veröffentlicht; eine erste Erörterung der eingegangenen Rückmeldungen ist für das dritte Quartal 2019 angesetzt
  • Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrages — bei der Sitzung diesen Monat hat der IASB die erhaltenen Rückmeldungen erörtert; der nächste Schritt ist nun einen Entscheidung über die weitere Projektausrichtung (kein Zeitpunkt genannt)

Forschungsprojekte

  • keine Änderungen

Sonstige Projekte

  • Überprüfung des Handbuchs für den Konsultationsprozess — ein Entwurf vorgeschlagener Änderungen wurde am 30. April 2019 veröffentlicht; eine erste Erörterung der eingegangenen Rückmeldungen ist für das vierte Quartal 2019 angesetzt

Bekannte Änderungen, die nicht im Arbeitsprogramm widergespiegelt sind

Der IASB hat bekanntgegeben, dass er einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen im Zyklus 2018-2020 jährlicher Verbesserungen am 21. Mai 2019 herauszugeben beabsichtigt. Im Arbeitsprogramm werden diese Projekte immer noch mit einem erwarteten Zeitpunkt Juni 2019 für den nächsten Projektschritt geführt. Betroffen sind die folgenden Projekte:

  • Gebühren im 10%-Test zwecks Ausbuchung (Änderungen an IFRS 9)
  • Leasinganreize (Änderungen am erläuternden Beispiel 13 zu IFRS 16)
  • Tochtergesellschaft als Erstanwender (Änderungen an IFRS 1)
  • Besteuerung bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert (Änderungen an IAS 41)

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 12. April 2019 und 18. Mai 2019 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

IASB-Podcast zu jüngsten Erörterungen zu IFRS 17

17.05.2019

Der IASB hat einen Podcast freigegeben, in dem die Diskussionen zu IFRS 17 'Versicherungsverträge' bei der IASB-Sitzung im Mai zusammengefasst werden.

Zugang zum Podcast, der zehn Minuten dauert, haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB. Unsere deutsche Übersetzung der Sitzungsmitschrift von Beobachtern von Deloitte finden Sie hier.

Tagesordnung für die kommende Sitzung der Weltstandardsetzer

17.05.2019

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die Tagesordnung für die Sitzung der Weltstandardsetzer (WSS) veröffentlicht, zu der er am 30. September und 1. Oktober 2019 nach London eingeladen hat.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Montag, 30. September 2019 (09:00h - 18:20h)

  • Einführende Anmerkungen
  • Begrüßungsansprache
  • Aktueller Stand des fachlichen Arbeitsprogramms des IASB
  • Primäre Abschlussbestandteile — Überblick über die Konsultation und wie sie im Zusammenklang mit den Diskussionen bei früheren Sitzungen der Weltstandardsetzer steht
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten – Fragen und Antworten zu den Projektvorschlägen
  • Einzelgruppensitzungen zu folgenden Themen
    • Überblick über die Angabeninitiative
    • Umfassende Überprüfung des IFRS für KMU 2019
    • Finanzinstrumente — Was kommt jetzt?
    • Aktuelle Themen: IFRS Interpretation Committee
    • Elektronische Berichterstattung — Warum die IFRS-Taxonomie jeden angeht
    • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • Breakout sessions
    • Überblick über die Angabeninitiative
    • Umfassende Überprüfung des IFRS für KMU 2019
    • Finanzinstrumente — Was kommt jetzt?
    • Aktuelle Themen: IFRS Interpretation Committee
    • Elektronische Berichterstattung — Warum die IFRS-Taxonomie jeden angeht
    • Islamische Finanzgeschäfte

Dienstag, 1. Oktober 2018 (09:00h - 13:00h)

  • Fragen und Antworten aus den Einzelgruppensitzungen
  • Zusammenarbeit von IASB und nationalen Standardsetzern
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle — Vorschau auf das kommende Konsultationsdokument

Direkt an die WSS-Sitzung wird sich die Sitzung des Internationalen Forums der Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) anschließen.

IASB veröffentlicht formale Korrekturen

16.05.2019

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den zweiten Satz formaler Korrekturen 2019 herausgegeben.

Der neue Satz von Korrekturen betrifft das Rote Buch und das annotierte Rote Buch 2019 sowie das Blaue Buch und das annotierte Blaue Buch 2019. Gegenstand der Korrekturen sind IAS 1 Darstellung des Abschlusses und das Handbuch für den Konsultationsprozess.

Formale Korrekturen haben keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder die Anwendung von Verlautbarungen; sie betreffen lediglich unbeabsichtigte Fehler. Der neue Satz formaler Korrekturen steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Wir nehmen Stellung zu vier vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

15.05.2019

Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu vier vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom März 2019 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IAS 19, IFRS 15, IFRS 16 und Kryptowährungen.

Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:

Standard Thema Agendaentscheidung unterstützt? Dokument
IAS 19 Auswirkung eines möglichen Abschlags auf die Klassifizierung eines Plans

Obwohl wir mit der Entscheidung des Committee einverstanden sind, diesen diesen Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen, sind wir nicht der Meinung, dass die vorläufige Angendaentscheidung die Prinzipien, die für eine Analyse des Tatsachenmusters anzuwenden sind, sachgerecht identifiziert. Darüber hinaus glauben wir nicht, dass die Bedingungen des Plans, wie sie in der vorläufigen Agendaentscheidung dargelegt sind, ausreichend detailliert sind, um einen Rückschluss auf die Klassifizierung des Plans als beitrags- oder leistungsorientierter Plan zu ermöglichen.

Stellungnahme von Deloitte
IFRS 15 Kosten für die Erfüllung eines Vertrages ja Stellungnahme von Deloitte
IFRS 16 Unterirdische Rechte ja Stellungnahme von Deloitte
Gehaltene Kryptowährungen Wir stimmen der negativen Entscheidung des Committee aus den in der Begründung für die vorläufige Agendaentscheidung aufgeführten Gründen zu. Wir sind jedoch der Ansicht, dass die Nützlichkeit der Agendaentscheidung dadurch erhöht werden könnte, dass zwei wiederkehrende Fragen im Zusammenhang mit Kryptowährungen, die nach IAS 38 bilanziert werden, adressiert werden. Darüber hinaus weisen wir daraufhin, dass die vorläufige Agendaentscheidung die schlechte Definition von Barmitteln in den IFRS hervorhebt. Stellungnahme von Deloitte

All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.

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