Mai

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

10.05.2019

Der IASB wird vom 14. bis 16. Mai 2019 in London zusammenkommen, um neun Themen zu erörtern. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Der Board wird drei Restanten im Zusammenhang mit seinem Paket von Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge prüfen. Darüber hinaus wird der Stab eine Zusammenfassung der Diskussionen der Sitzung der TRG zu IFRS 17 am 4. April 2019 vorstellen. (Zu den Diskussionen und Ergebnissen der Sitzung hatte Deloitte einen IFRS in Focus zur Verfügung gestellt.)

Bei der Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten reagiert der Stab auf Fragen, die der Board im April im Zusammenhang mit möglichen neuen Angaben aufgeworfen hat, die der Erwerber eines Unternehmens vorlegen müsste, um einem Adressaten bei der Beurteilung zu helfen, ob ein Unternehmenszusammenschluss eine gute Investitionsentscheidung war und ob dieses Unternehmen wie erwartet funktioniert. Die Papiere enthalten eine Diskussion darüber, wie das Eigenkapital (oder das Nettovermögen) ohne Geschäfts- oder Firmenwerte ausgewiesen werden kann. Der Stab schlägt auch vor, dass im Diskussionspapier vorgeschlagen wird, die Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer zu streichen und einen reinen Indikatoransatz zu verwenden.

Einer der Schwerpunkte der Angabeninitiative ist eine gezielte Überprüfung der Angabevorschriften auf Standardebene. Der Board hat Leitlinien entwickelt, die er bei der Entwicklung und Formulierung von Angabevorschriften verwenden kann und die er testen will, indem er sie auf die Angabevorschriften in IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts anwendet. Der Stab wird Zusammenfassungen seiner seit November 2018 unternommenen Einbindungsaktivitäten und die verschiedenen Ansätze vorstellen, die er bei der Überprüfung der Angaben zu IAS 19 und IFRS 13 verfolgen will.

Bei den primären Abschlussbestandteilen empfiehlt der Stab dem Board, einen Entwurf für einen neuen IFRS zu entwickeln, der IAS 1 Darstellung des Abschlusses ersetzen soll. Er ist der Meinung, dass kein Diskussionspapier erforderlich ist.

Der Stab wird dem Board eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Entwurf ED/2018/2 Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 37) vorstellen (siehe dazu auch unseren IFRS fokussiert-Newsletter mit einer Erläuterung der vorgeschlagenen Änderungen).

Nachdem der IASB ein überarbeitetes Rahmenkonzept veröffentlicht hat, prüft der IASB erneut, ob IAS 37 überarbeitet werden sollte. Der Stab empfiehlt dem Board, die Definition einer Schuld in IAS 37 an die Definition im Rahmenkonzept anzupassen, einschließlich der möglichen Ersetzung von IFRIC 21 Abgaben durch neue Vorschriften und erläuternde Beispiele in IAS 37. Er empfiehlt dem Board ferner, klarzustellen, welche Kosten in die Bewertung einer Rückstellung einzubeziehen sind, und anzugeben, ob der Zinssatz, mit dem ein Unternehmen eine Rückstellung für den Zeitwert des Geldes diskontiert, das eigene Kreditrisiko des Unternehmens beinhalten oder ausschließen sollte.

Es gibt eine Unterrichtseinheit zu preisregulierten Geschäftsvorfällen, bei der der Stab den Board um Vorschläge bitten, um das Verständnis und die Klarheit des bisher entwickelten Modells zu verbessern.

Der Stab stellt seinen Ansatz für die Überarbeitung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung vor und empfiehlt dem Board, zusätzliche Leitlinien für die Zielsetzung des Lageberichts, die Berücksichtigung qualitativer Merkmale entscheidungsnützlicher Finanzinformationen bei der Zurverfügungstellung des Lageberichts und den Inhalt des Lageberichts zu entwickeln.

Der Stab empfiehlt, den IFRS für KMU an neue und geänderte IFRS anzupassen. Die Alternative wäre, eine stabile Plattform bereitzustellen, die nur für spezifische Probleme, die dem Board zur Kenntnis gebracht werden, aktualisiert wird. Für den Fall, dass der Board beschließt, den empfohlenen Ansatz zu wählen, legt der Stab Vorschläge vor, wie die Aktualisierung schrittweise eingeführt werden kann. Der Stab erörtert außerdem IFRS 16 Leasingverhältnisse, um Wege zur Vereinfachung der Vorschriften für KMU zu finden.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Zusätzliche EFRAG-Sitzung per Webcast

10.05.2019

Der EFRAG-Board wird am 13. Mai 2019 eine außerordentliche Sitzung per Webcast abhalten. Eine Tagesordnung und Papiere wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Die folgenden Themen sollen erörtert werden:

  • IFRS 17 Versicherungsverträge
  • IASB-Entwurf zur IBOR-Reform und entsprechender Stellungnahmeentwurf von EFRAG

Über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie die Möglichkeit, über den live Webcast die Sitzung zu verfolgen. Die vollständige Tagesordnung und die entsprechenden Papiere finden Sie hier.

HGB-Fachausschuss des DRSC erörtert Fragen zur Anwendung von DRS 25 'Währungsumrechnung im Konzernabschluss'

09.05.2019

Am 6. Mai 2019 hat der HGB-Fachausschuss des DRSC eine öffentliche Telefonkonferenz zwecks Befassung mit einem Sachverhalt außerhalb der normalen Sitzungsfrequenz abhalten. Dabei ging es um Fragen, die dem DRSC im Zuge der erstmaligen Anwendung von DRS 25 'Währungsumrechnung im Konzernabschluss' zur Kenntnis gebracht wurden.

Da das DRSC beabsichtigt, im Sommer den Entwurf eines Änderungsstandards, in den etwaige Präzisierungen an DRS 25 aufgenommen werden könnten, zu veröffentlichen. Da die nächste reguläre Sitzung des Ausschusses erst Ende Juni 2019 stattfindet, wurde die Telefonkonferenz für Anfang Mai zusätzlich anberaumt. Von der Sitzung wurden jetzt eine Mitschnitt und ein kurzer Ergebnisbericht veröffentlicht. Beides finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Kreditverluste für konzerninterne Kreditforderungen

09.05.2019

In der Konzernrechnung werden konzerninterne Darlehen eliminiert. Daher gibt es im Konzernabschluss keine konzerninternen Darlehensaktiva, die eine Klassifizierung und Bewertung der erwarteten Kreditrisiken erfordern. Wenn Unternehmen jedoch ihre Einzelabschlüsse erstellen, werden diese konzerninternen Posten nicht eliminiert, und das berichtende Unternehmen, das ein Darlehensgeber ist, muss alle konzerninternen Darlehensvermögenswerte zur Klassifizierung und potenziellen Bewertung der erwarteten Kreditverluste gemäß IFRS 9 bewerten.

Das Global IFRS Office von Deloitte hat daher einen A Closer Look-Newsletter erstellt, dessen Schwerpunkt darauf liegt , wie der erwartete Kreditverlust eines konzerninternen Darlehensvermögenswerts ohne feste Laufzeiten in einem separaten Abschluss bewertet werden kann.

Zu der englischsprachigen Publikation gelangen Sie hier.

Jahresbericht 2018 der IFRS-Stiftung

07.05.2019

Die IFRS-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, hat ihren Jahresbericht 2018 vorgelegt.

Der Bericht konzentriert sich auf die Bedeutung der Zusammenarbeit bei der Erfüllung des Mission der Stiftung. Er zeigt die Rolle des Stabs bei der Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit und zeigt einige Vereinbarungen, die getroffen wurden, um die Einbeziehung der Adressatengruppen zu erleichtern.

Der vollständige Bericht, der auch den geprüften Abschluss beinhaltet, steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Außerordentliche Telefonkonferenz des IFRS-Fachausschusses zum IBOR-Entwurf

07.05.2019

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 21. Mai 2019 eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Anlaß der außerordentlichen Telefonkonferenz ist der am 3. Mai 2019 vom IASB veröffentlichte Entwurf ED/2019/1 Interest Rate Benchmark Reform (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IAS 39). Da dem Fachausschuss bis zum Ablauf der Kommentierungsfrist nur eine reguläre Sitzung zur Verfügung steht, hält das DRSC eine erste Befassung außerhalb der normalen Sitzungssequenz für erforderlich. 

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

TEG-Telefonkonferenz zum IBOR-Entwurf

07.05.2019

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 9. Mai 2019 eine Telefonkonferenz abhalten.

Anlaß der außerordentlichen Telefonkonferenz ist der am 3. Mai 2019 vom IASB veröffentlichte Entwurf ED/2019/1 Interest Rate Benchmark Reform (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IAS 39).

Die Tagesordnung und Papiere für dieTelefonkonferenz finden Sie hier. Anmelden für die Übertragung der Telefonkonferenz können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

EFRAG-Befragung zur Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten

06.05.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine öffentliche Konsultation angestoßen, mit der mögliche alternative bilanzielle Behandlungen zur Bewertung von langfristigen Investmentportfolien von Eigentalinstrumenten und eigenkapitalähnlichen Instrumenten zum beizulegenden Zeitwert untersucht werden sollen.

Die Konsultation ist Ergebnis der Bemühungen von EFRAG, dem Aktionsplan der Europäischen Kommission für nachhaltige Finanzierungen nachzukommen. Unter Verwendung eines Fragebogens möchte EFRAG bei den Adressatengruppen Sichtweisen über mögliche alternative Rechnungslegungsmethoden einholen, die den folgenden Zielen gerecht werden:

  • Getreue Abbildung des Erfolgs und der Risiken von Geschäftsmodellen für langfristige Anlagen, insbesondere für diejenigen Anlagen in Eigentalinstrumente und eigenkapitalähnliche Instrumente, die zur Erreichung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung und der Ziele des Pariser Übereinkommens über den Klimawandel dringend erforderlich sind.
  • Vorzugsweise Verbesserung des Einblicks der Anleger in die langfristige Wertentwicklung von Anlagen, anstatt zeitpunktbezogene marktbasierte Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung während der Dauer der Beteiligung zu erfassen.

Die Beantwortung des Fragebogens wird bis zum 5. Juli 2019 erbeten. ERFAG ermutig zur vorhergehenden Durchsicht des Hintergrundpapiers zum Thema. Beide Dokumente sind über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG zugänglich.

Ergebnisse der HGB-Fachausschusssitzung im April

06.05.2019

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 12. April 2019 in Berlin getagt. Von der Sitzung ist jetzt ein Ergebnisbericht verfügbar.

Während seiner 42. Sitzung hat der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

  • Überprüfung DRS 18 Latente Steuern
  • IDW ERS BFA 7
  • Überprüfung von DRS 3 Segmentberichterstattung
  • Regierungsentwurf zum ARUG II und Änderungen an DRS 17
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

IPSASB geht ersten Schritt zur Schaffung eines umfassenden Bewertungskonzepts für den öffentlichen Sektor

06.05.2019

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat ein Konsultationspapier 'Bewertung' veröffentlicht, das der Frage gewidmet ist, wie Bewertungsgrundlagen im öffentlichen Sektor ermittelt werden.

Um die Kommunikation mit den Adressatengruppen zu verbessern, testet der IPSASB einen neuen Konsultationsansatz. Daher enthält das Konsultationsdokument zwei getrennte Abschnitte:

  • Eine konzeptbasierte Erörterung im Konsultationspapier mit
    • Vorschlägen für Leitlinien für Bewertungsgrundlagen für die Vermögenswerte und Schulden, die von Unternehmen des öffentlichen Sektors bei der Anwendung der IPSAS am häufigsten verwendet werden;
    • dem Vorschlag der Entwicklung eines einheitlichen Standards, der Definitionen und Leitlinien für die wichtigsten Bewertungsgrundlagen enthält, während andere IPSAS weiterhin Leitlinien für die Verwendung einer bestimmten Bewertungsgrundlage vorgeben werden; und
    • der Identifizierung von Bereichen, in denen der IPSASB zu vorläufigen Schlussfolgerungen gelangt ist; und
  • einen erläuternden Entwurf, der veranschaulicht, wie ein IPSAS-Entwurf angesichts der vorläufigen Schlussfolgerungen des IPSASB aussehen könnte.

Stellungnahmen zum Konsultationspapier werden bis zum 30. September 2019 erbeten.

Die folgenden weiterführenden Informationen finden Sie auf der Internetseite des IPSASB:

 

Correction list for hyphenation

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