Mai

Tagesordnung für die Maisitzung des IASB

06.05.2019

Der IASB hat die Tagesordnung für seine nächste Sitzung, die vom 14. bis 16. Mai 2019 in seinen Büros in London stattfinden wird, veröffentlicht. Auf der Tagesordnung stehen neun Themen.

Die folgenden Themen sollen erörtert werden:

  • Rückstellungen
  • IFRS-Umsetzung — Belastende Verträge
  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge
  • Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene
  • Lageberichterstattung
  • Überprüfung des IFRS für KMU
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Der Sitzungsabschnitt zu Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge wird nur kurz sein (30 Minuten am Mittwochnachmittag), da nur Restanten sowie die Stellungnahmefrist für den Entwurf erörtert werden sollen. In Bezug auf letzteren hat der Stab vom DPOC die Erlaubnis erhalten, eine verkürzte First von 90 Tagen vorzuschlagen.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unserer Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

EFRAG verlängert Kommentierungsfrist zum Diskussionspapier zu Übertragungen ohne direkte Gegenleistung

03.05.2019

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Stellungnahmefrist zum Diskussionspapier 'Non-exchange transfers: A role for societal benefit?' bis zum 14. Mai 2019 verlängert.

Weiterführende Informationen zum Diskussionspapier finden Sie in unserer Nachricht vom 27. November 2018. Eine Presseerklärung zur Verlängerung der Stellungnahmefrist finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

IASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderungen an IAS 39 und IFRS 9 im Zusammenhang mit der IBOR-Reform

03.05.2019

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf 'Interest Rate Benchmark Reform (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IAS 39)' herausgegeben, der eine erste Reaktion auf die möglichen Auswirkungen der IBOR-Reform auf die Finanzberichterstattung darstellt. Stellungnahmen werden bis zum 17. Juni 2019 erbeten.

 

Hintergrund

IBOR sind Zinssätze wie LIBOR, EURIBOR und TIBOR, die die Kosten für die Beschaffung unbesicherter Finanzierungen, in einer bestimmten Kombination aus Währung und Laufzeit und in einem bestimmten Interbankenmarkt für langfristige Kredite darstellen.

Die jüngsten Marktentwicklungen haben die langfristige Tragfähigkeit dieser Benchmarks in Frage gestellt. Der Board überwacht die weitere Entwicklung in dieser Hinsicht, um zu entscheiden, ob sich Auswirkungen auf die bestehenden Rechnungslegungsvorschriften ergeben. Der Schwerpunkt des Projekts liegt derzeit auf Finanzinstrumenten, obwohl eine IBOR-Reform später durchaus auch Auswirkungen auf alle Standards mit Diskontierungsbezug haben würde.

Die heute vorgeschlagenen Änderungen befassen sich mit Fragen der Finanzberichterstattung im Zeitraum vor der Ersetzung eines bestehenden Zinsbenchmarks durch einen alternativen Zinssatz und berücksichtigen die Auswirkungen auf bestimmte Hedge Accounting-Vorschriften in IFRS 9 Finanzinstrumente und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, die eine zukunftsgerichtete Analyse erfordern.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Die im Entwurf ED/2019/1 Interest Rate Benchmark Reform (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IAS 39) enthaltenen Änderungsvorschläge sehen Folgendes vor:

  • Änderung bestimmter Hedge Accounting-Vorschriften, sodass Unternehmen diese Hedge Accounting-Vorschriften unter der Annahme anwenden, dass die Zinssatz-Benchmark, auf der die abgesicherten Cashflows und die Cashflows aus dem Sicherungsinstrument basieren, durch die Reform des Zinssatz-Benchmarks nicht verändert wird;
  • Vorschrift spezifischer Angaben darüber, inwieweit die Sicherungsbeziehungen der Unternehmen von den vorgeschlagenen Änderungen betroffen sind; und
  • Vorschrift, dass die Änderungen verpflichtend anzuwenden sind.

In den vorgeschlagenen Änderungen wird auch darauf hingewiesen, dass der Board nur vorschlägt, die Vorschriften in Bezug auf das Hedge Accounting wie im Entwurf dargestellt zu ändern, und dass die Vorschläge nicht darauf abzielen, Erleichterung in Bezug auf andere Folgen der Reform des Zinsbenchmarks zu gewähren. Darüber hinaus stellt der Entwurf fest, dass, wenn eine Sicherungsbeziehung aus anderen als den im Entwurf genannten Gründen die Vorschriften in Bezug auf das Hedge Accounting nicht mehr erfüllt, die Aufgabe des Hedge Accounting weiterhin erforderlich ist.

Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen werden bis zum 17. Juni 2019 erbeten.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Im Entwurf wird vorgeschlagen, dass die Änderungen für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen, in Kraft treten und rückwirkend angewendet werden. Eine vorzeitige Anwendung wäre zulässig.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

FASB-Vorsitzender spricht über die Zusammenarbeit mit dem IASB

02.05.2019

Bei einer Finanzberichterstattungskonferenz des Baruch College in New York, sprach der FASB-Vorsitzendr Russell Golden über die Herausforderungen der "bilateralen Konvergenz" zwischen IFRS und US-GAAP, erläuterte, was die Boards gemeinsam erreicht haben, und zeigte auf, wie die Boards in Zukunft zusammenarbeiten werden.

Golden begann seine Rede, indem er anerkannte, dass vergleichbare globale Rechnungslegungsstandards dazu beitragen, Komplexität und Kosten in der Finanzberichterstattung zu reduzieren. Er erklärte jedoch, dass der FASB "2013 erkannt hat, dass das Ideal eines einzigen Satzes qualitativ hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards genau das ist - ein Ideal. Unterschiedliche Ausgangspunkte, unterschiedliche Kulturen und unterschiedliche Rechtssysteme machten es unmöglich, eine bilaterale Konvergenz zu erreichen".

Nachdem er den Erfolg der gemeinsamen FASB-IASB-Projekte zu Unternehmenszusammenschlüssen, Minderheitsanteilen, Fair-Value-Bewertungen, Fremdkapitalkosten, Segmentberichterstattung, Aktienvergütungen und nicht-monetären Geschäftsvorfälle hervorgehoben hatte, reflektierte Golden über die unterschiedlichen Strategien für die Projekte der Boards zu Erlöserfassung, Leasing, Kreditverlusten und Versicherungen. Er ging ausführlich auf die Gründe für die Divergenz, die in der Regel auf Kosten und Komplexität für die US-Adressatengruppen zurückzuführen waren, ein.

Golden sprach darüber, wie der FASB daran arbeitet, "ein neues Modell zu schmieden, wie wir das Ziel von weltweit vergleichbareren, qualitativ hochwertigeren Rechnungslegungsstandards unterstützen". Dazu gehören seiner Meinung nach folgende Aktivitäten:

  • Entwicklung hochwertiger Rechnungslegungsstandards - Golden merkte an, dass die Prüfung von Möglichkeiten zur Angleichung an IFRS, wo dies möglich ist, in den Prozess des FASB eingebettet ist. Er sagte, dass der FASB in ständigem Kontakt mit dem IASB über die Projekte des IASB steht und dass die Boards Forschungsergebnisse miteinander teilen, um "die Fortschritte auf dem Weg zu verbesserten, abgestimmten Lösungen fortzusetzen".
  • Aktive Teilnahme am Accounting Standards Advisory Forum (ASAF) - Golden beschrieb die Unterstützung des FASB für das ASAF, das den IASB bei der Entwicklung der IFRS berät. Er nannte die Beteiligung des FASB "eine wichtige Möglichkeit, die Interessen der USA im Standardsetzungsprozess des IASB zu vertreten" und stellte fest, dass das ASAF "eine wertvolle Gelegenheit bietet, mit anderen Standardsetzern bei Fragen von gemeinsamem Interesse zusammenzuarbeiten".

  • Ausbau der Beziehungen zu anderen nationalen Standardsetzern - Golden erläuterte, dass der FASB sich individuell mit Standardsetzern aus vielen Ländern trifft, um "Ideen zur Verbesserung unserer jeweiligen Standards auszutauschen". Dieser Prozess trüge auch dazu bei, den breiteren Fluss von Informationen und Ideen zu fördern, die das jeweilige Denken gegenseitig beeinflussen. Und es helfe dabei, zu einem Umfeld beizutragen, das eine stärkere Angleichung der Standards auf der ganzen Welt fördert.

Golden machte in seiner Rede deutlich, dass der FASB weiterhin eng mit dem IASB zusammenarbeiten wird, um die Rechnungslegungsstandards weltweit zu verbessern. Er gab auch kurz seine eigene Stellungnahme zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ab:

Ich denke, wir sollten dem Beispiel des IASB folgen und uns weiterhin auf die Verbesserung des Jahresabschlusses konzentrieren. Und die Nachhaltigkeitsberichterstattung und andere Erfolgskennzahlen - so wichtig sie auch sein mögen - sollten wir anderen Experten überlassen.

Den vollständigen Text der Rede von Golden in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des FASB.   

AASB aktualisiert Forschungspapier zu Angaben zu klimabezogenen Risiken

02.05.2019

Der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) hat eine überarbeitete Fassung von 'Angaben zu klimabezogenen und anderen aufkommenden Risiken: Beurteilung der Wesentlichkeit für Abschlüsse mit Hilfe des AASB-Leitliniendokuments 2' veröffentlicht.

Das Forschungspapier, das ursprünglich im Dezember 2018 veröffentlicht wurde, enthält mehrere Aktualisierungen und hilft Vorständen, Ersteller und Wirtschaftsprüfer bei der Erstellung und Prüfung von Abschlüssen. Auch wenn die Leitlinien nicht verpflichtend sind, bilden sie die vom IASB empfohlene beste ausgeübte Praxis in Bezug auf die Interpretation von Wesentlichkeit ab.

Zugang zum aktualisierten Forschungspapier haben Sie auf der Internetseite des AASB.

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