Mai

Tod des früheren stellvertretenden IASB-Vorsitzenden Thomas E. Jones

31.05.2019

Die Mitglieder des IASB und die Mitarbeiter der IFRS-Stiftung haben ihr Beileid zum Tod von Thomas E. Jones, dem ehemaligen Vorsitzenden des Vorgängergremiums des IASB (IASC) und ersten stellvertretenden Vorsitzenden des IASB, ausgesprochen.

Die Tätigkeit von Jones als Rechnungslegungsstandardsetzer folgte einer erfolgreichen Karriere im Investment Banking. Im Jahr 2007 würdigte Financial Executives International seine beruflichen Leistungen mit der Aufnahme in die FEI Hall of Fame.

Die Erklärung zum Tod von Herrn Jones finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3 zwecks Aktualisierung eines Verweises auf das Rahmenkonzept

30.05.2019

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf 'Verweis auf das Rahmenkonzept (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3)' herausgegeben, der drei vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' enthält, mit denen ein veralteter Verweis in IFRS 3 aktualisiert würde, ohne die Vorschriften im Standard bedeutend zu ändern. Stellungnahmen werden bis zum 27. September 2019 erbeten.

 

Hintergrund

Im März 2018 veröffentlichte der IASB das Rahmenkonzept 2018, und die meisten Verweise in den IFRS auf die verschiedenen Versionen des Rahmenkonzepts wurden zu dem Zeitpunkt ebenfalls auf das Rahmenkonzept 2018 aktualisiert. Allerdings wurde Textziffer 11 in IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse, die immer noch auf das Rahmenkonzept 1989 verweist, nicht aktualisiert, da dies zu Konflikten für Unternehmen hätte führen können, die IFRS 3 anwenden.

Mögliche Konflikte treten auf, da sich die Definition von Vermögenswerten und Schulden im Rahmenkonzept 2018 von denen im Rahmenkonzept 1989 unterscheiden, was bei einigen bilanzierten Posten zu Gewinnen oder Verlusten am Tag 2 nach dem Erwerb führen kann.

Der IASB hat jetzt drei mögliche Änderungen an IFRS 3 identifiziert, mit denen der Verweis in IFRS 3 aktualisiert würde, ohne die Vorschriften im Standard bedeutend zu ändern.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Die im Entwurf ED/2019/3 Verweis auf das Rahmenkonzept (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3) enthaltenen Änderungsvorschläge sehen Folgendes vor:

  • Aktualisierung von IFRS 3, sodass sich der Standard auf das Rahmenkonzept 2018 und nicht mehr auf das Rahmenkonzept 1989 bezieht;
  • Ergänzung von IFRS 3 um die Vorschrift, dass ein Erwerber bei Geschäftsvorfällen und anderen Ereignissen im Anwendungsbereich von IAS 37 oder IFRIC 21 eben IAS 37 oder IFRIC 21 (anstelle des Rahmenkonzepts) anzuwenden hat, um die Schulden zu identifizieren, die er bei einem Unternehmenszusammenschluss übernommen hat; und
  • Ergänzung von IFRS 3 um eine ausdrückliche Aussage, dass ein Erwerber Eventualforderungen, die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurden, nicht ansetzt.

Im Entwurf werden auch alternative Ansätze genannt, die der Board erörtert hat, und es wird erläutert, warum diese Ansätze nicht verfolgt wurden.

Um Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen wird bis zum 27. September 2019 gebeten.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Der Entwurf enthält keinen vorgeschlagenen Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Änderungen, da beabsichtigt ist, darüber nach Ablauf der Kommentierungsphase zu entscheiden. Es ist jedoch bereits klar, dass eine vorzeitige Anwendung zulässig sein soll, wenn ein Unternehmen auch alle anderen aktualisierten Verweise (die zusammen mit dem aktualisierten Rahmenkonzept veröffentlicht wurden) zum gleichen Zeitpunkt oder früher anwendet.

 

Weiterführende Informationen

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf IAS Plus und auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

 

TEG-Telefonkonferenz zum Entwurf jährlicher Verbesserungen

28.05.2019

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 29. Mai 2019 eine Telefonkonferenz abhalten.

Anlaß der außerordentlichen Telefonkonferenz ist der am 21. Mai 2019 vom IASB veröffentlichte Entwurf ED/2019/2 Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018-2020.

Die Tagesordnung und Papiere für die Telefonkonferenz finden Sie hier. Anmelden für die Übertragung der Telefonkonferenz können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen

28.05.2019

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst, der stellvertretenden IASB-Vorsitzenden Sue Lloyd und dem Aus- und Weiterbildungsdirektor Matt Tilling aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im Mai sowie andere jüngste Entwicklungen zusammengefasst werden.

Auf die folgenden Themen wird in dem 13-minütigen Podcast kurz eingegangen:

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden. Unsere Sitzungsmitschriften von der Maisitzung in deutscher Sprache finden Sie hier.

    Bericht von der letzten IFASS-Sitzung

    23.05.2019

    Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) ist am 28. und 29. März 2019 zu einer Sitzung in Buenos Aires zusammengekommen. Eine detaillierte Zusammenfassung der Erörterungen bei der Sitzung wurde jetzt veröffentlicht.

    Wie bereits berichtet gehörten zu den erörterten Themen auch Änderungen an IFRS 17 und eine detaillierte Analyse der Antworten auf den EU-Fitness-Check.

    Insgesamt wurden die folgenden Themen erörtert:

    • EFRAG-Diskussionspapier zur Übertragungen ohne direkte Gegenleistung
    • FRC-Forschungsprojekt zu variablen und bedingten Gegenleistungen
    • Vorschläge für den fachlichen Beirat für Berichterstattung durch nicht gewinnorientierte Unternehmen
    • Ausweis von Finanzierungskosten - IAS 1, IFRS 7, IAS 23
    • Nachfassender Bericht zum AcSB-Projekt zur Berichterstattung mit Erfolgskennzahlen
    • Klimabezogene und sonstige aufkommende Risikoaspekte im Jahresabschluss und die Auswirkungen des Leitliniendokuments zu Wesentlichkeit
    • Optionale Sitzungsteile:
      • Inline XBRL und Blockchain
      • IFRS für KMU: Überprüfung des Standards; Erleichterungen für Tochterunternehmen
    • IFRS 17 (I): Vorläufige Sichtweisen des IASB zu den kommenden Änderungen an IFRS 17
    • IFRS 17 (II): Aktivtäten, Erkenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf die Umsetzung
    • Finanzberichterstattung in einem elektronischen Format
    • Der Fitness-Check des EU-Rahmens für die Berichterstattung von Unternehmen: Ergebnisse der Konsultation
    • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Vorgezogener Ansatz und IFRIC 2
    • Verbesserung des Modells für die Werthaltigkeitsprüfung in IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten

    Im Rahmen der Sitzung wurden auch die offiziellen Aufgaben an den neuen IFASS-Vorsitzenden Yasunobu Kawanishi (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ) übergeben.

    Die nächste Sitzung von IFASS wird im Oktober 2019 in London stattfinden.

    Den vollständigen detaillierten Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie sich hier herunterladen.

    Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

    23.05.2019

    Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei SASB/CDSB, UNEP FI, IIRC, ACCA, IRC, WICI, GRI und SSE.

    Der US-amerikanische Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) und der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) haben gemeinsam den TCFD Implementation Guide veröffentlicht, der Unternehmen dabei unterstützen soll, die TCFD-Empfehlungen besser in der Praxis umzusetzen, einen besseren Einblick in ihre wesentlichen klimabezogenen finanziellen Risiken und Chancen zu geben, Investoren mit zuverlässigen, vergleichbaren, entscheidungsrelevanten Informationen zu versorgen und die Widerstandsfähigkeit und Stabilität der globalen Kapitalmärkte zu verbessern, um eine nachhaltige, langfristige Wirtschaftsentwicklung voranzutreiben. Sie können sich den Leitfaden auf der Internetseite des SASB herunterladen.

    Zwanzig institutionelle Investoren aus elf Ländern, die von der Finanzinitiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (United Nations Environment Programme Finance Initiative, UNEP FI) zusammengerufen wurden, haben umfassende Anlegerleitlinien veröffentlicht, mit denen eingeschätzt werden kann, wie sich Klimawandel und Klimaschutz auf Anlegerportfolios auf der ganzen Welt auswirken könnten. Diese Einschätzungen ermöglichen es den Anlegern, ihre klimabedingten Risiken und Chancen im Einklang mit den TCFD-Empfehlungen transparenter zu gestalten. Sie werden auch dazu beitragen, dass Investoren zum Übergang zu kohlenstoffarmen und klimaresistenten Volkswirtschaften beitragen und davon profitieren. Die Pressemitteilung auf der UNEP FI-Internetseite bietet einen kurzen Überblick und Zugang zu den Leitlinien.

    Eine große Mehrheit der Führungskräfte, fast 9 von 10, sagen, dass Unternehmen eine bessere Arbeit leisten müssen, die sich auf breitere Wertüberlegungen über die finanzielle Leistungen hinaus konzentriert, so eine Umfrage, die in einem neuen Kurzbericht des internationalen Rats für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) veröffentlicht wurde. Die Pressemitteilung auf der Internetseite des IIRC bietet einen kurzen Überblick und Zugang zum vollständigen Kurzbericht.

    Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat Insights into integrated reporting 3.0: The drive for authenticity veröffentlicht. Der Bericht untersucht die Berichtspraktiken von Organisationen im <IR> Business Network des IIRC. Er hebt die Fortschritte hervor, die im vergangenen Jahr bei der integrierten Berichterstattung erzielt wurden, erörtert die Herausforderungen, vor denen die Ersteller stehen, und gibt praktische Empfehlungen, um mehr Organisationen auf dem Weg zu einer integrierten Berichterstattung zu begleiten. Sie können sich den Bericht hier von Internetseite von ACCA herunterladen.

    Der südafrikanische Ausschuss für integrierte Berichterstattung (Integrated Reporting Committee, IRC) stellt eine vergleichende Analyse der integrierten Berichterstattung in zehn Ländern zur Verfügung. Die Autoren wählten für die Studie fünf Unternehmen aus jedem der folgenden Länder aus: Brasilien, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, Niederlande, Südafrika, Südkorea, Großbritannien und Vereinigte Staaten. Sie fanden heraus, dass die Länder ziemlich klar in drei Kategorien von Angabequalitäten eingeteilt werden können: Hoch (Deutschland, die Niederlande und Südafrika), Mittel (Frankreich, Italien, Südkorea und Großbritannien) und Niedrig (Brasilien, Japan und die Vereinigten Staaten). Bitte klicken Sie hier, um zur Studie auf der Internetseite des IRC zu gelangen.

    Die globale Initiative zu geistigem Eigentum (World Intellectual Capital/Asset Initiative, WICI) hat Implementation Guidance: Integrated Reporting for SMEs herausgegeben, ein Leitfaden darauf abzielt, dem <IR>-Rahmenkonzept des IIRC eine spezifische Ausdeutung für KMU zu geben, da das Interesse an integrierter Berichterstattung bei nicht börsennotierten Unternehmen zugenommen hat. Sie können die Leitlinien hier von der Internetseite von WICI herunterladen.

    Die Global Reporting Initiative (GRI) weist auf die folgenden Entwicklungen hin:

    • Der Entwurf eines GRI-Standards zu Abfall kann bis zum 15. Juli kommentiert werden (Presseerklärung);
    • der Global Sustainability Standards Board (GSSB) hat ein Projekt zur Überprüfung der universellen GRI-Standards aufgenommen - eine Online-Umfrage kann bis zum 9. Juni genutzt werden, um Rückmeldung zu den aktuellen Standards zu geben und somit die Überprüfung zu unterstützen (Presseerklärung);
    • neue französische und chinesische Übersetzungen von GRI-Standards sind verfügbar;
    • eine globale Suche nach neuen Mitgliedern für die Entscheidungs- und Beratungsgremien von GRI wurde aufgenommen (Presseerklärung).

    Die Initiative nachhaltiger Börsen (Sustainable Stock Exchanges, SSE) der Vereinten Nationen weist darauf hin, dass die Nasdaq ihrer Verpflichtung als SSE-Partnerbörse mit der Veröffentlichung ihres neuen globalen ESG-Berichtsleitfadens für börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen nachgekommen ist. Zugang zum Leitfaden haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite der SSE.

    Mitschriften von der IASB-Sitzung im Mai 2019

    22.05.2019

    Der IASB ist vom 14. bis 16. Mai 2019 in London zusammengekommen, um neun Themen zu erörtern. Wir haben für Sie die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung übersetzt.

    Der Board hat entschieden einige geringfügige Restanten zu seinem Paket von Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge hinzuzufügen. Darüber hinaus hat der Stab eine Zusammenfassung der Diskussionen der Sitzung der TRG zu IFRS 17 am 4. April 2019 vorgestellt. (Zu den Diskussionen und Ergebnissen der Sitzung hatte Deloitte einen IFRS in Focus zur Verfügung gestellt.)

    Bei der Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten reagierte der Stab auf Fragen, die der Board im April im Zusammenhang mit möglichen neuen Angaben aufgeworfen hat, die der Erwerber eines Unternehmens vorlegen müsste, um einem Adressaten bei der Beurteilung zu helfen, ob ein Unternehmenszusammenschluss eine gute Investitionsentscheidung war und ob dieses Unternehmen wie erwartet funktioniert. Die Papiere enthielten eine Diskussion darüber, wie das Eigenkapital (oder das Nettovermögen) ohne Geschäfts- oder Firmenwerte ausgewiesen werden kann. Der Stab schlägt auch vor, dass im Diskussionspapier vorgeschlagen wird, die Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer zu streichen und einen reinen Indikatoransatz zu verwenden. Der Stab wird seine Empfehlungen für vorläufige Sichtweisen, die in dem Diskussionspapier dargelegt werden sollen, auf der Sitzung im Juni vorlegen.

    Einer der Schwerpunkte der Angabeninitiative ist eine gezielte Überprüfung der Angabevorschriften auf Standardebene. Der Board hat Leitlinien entwickelt, die er bei der Entwicklung und Formulierung von Angabevorschriften verwenden kann und die er testen will, indem er sie auf die Angabevorschriften in IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts anwendet. Der Stab hat Zusammenfassungen seiner seit November 2018 unternommenen Einbindungsaktivitäten und die verschiedenen Ansätze vorgestellt, die er bei der Überprüfung der Angaben zu IAS 19 und IFRS 13 verfolgen will. Der Board hat diese Ansätze allgemein unterstützt.

    Bei den primären Abschlussbestandteilen hat der Board entschieden, einen Entwurf für einen neuen IFRS zu entwickeln, der IAS 1 Darstellung des Abschlusses ersetzen soll. Er ist der Meinung, dass kein Diskussionspapier erforderlich ist.

    Der Stab hat dem Board eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Entwurf ED/2018/2 Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 37) vorgestellt (siehe dazu auch unseren IFRS fokussiert-Newsletter mit einer Erläuterung der vorgeschlagenen Änderungen). Die Boardmitglieder nahmen die geteilten Meinungen zur Kenntnis. Es wurden keine Entscheidungen gefällt.

    Nachdem der IASB ein überarbeitetes Rahmenkonzept veröffentlicht hat, prüft der IASB erneut, ob IAS 37 überarbeitet werden sollte. Der Stab empfiehlt dem Board, die Definition einer Schuld in IAS 37 an die Definition im Rahmenkonzept anzupassen, einschließlich der möglichen Ersetzung von IFRIC 21 Abgaben durch neue Vorschriften und erläuternde Beispiele in IAS 37. Er empfiehlt dem Board ferner, klarzustellen, welche Kosten in die Bewertung einer Rückstellung einzubeziehen sind, und anzugeben, ob der Zinssatz, mit dem ein Unternehmen eine Rückstellung für den Zeitwert des Geldes diskontiert, das eigene Kreditrisiko des Unternehmens beinhalten oder ausschließen sollte. Viele Boardmitglieder äußerten den starken Wunsch, die vorgeschlagenen Änderungen so eng wie möglich zu halten. Der Stab wird seine Empfehlungen in einer zukünftigen Sitzung vorstellen.

    Es gab eine Unterrichtseinheit zu preisregulierten Geschäftsvorfällen, bei der der Board Möglichkeiten erörterte, das Verständnis und die Klarheit des bisher entwickelten Modells zu verbessern.

    Der Stab stellte seinen Ansatz für die Überarbeitung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung vor und empfahl dem Board, zusätzliche Leitlinien für die Zielsetzung des Lageberichts, die Berücksichtigung qualitativer Merkmale entscheidungsnützlicher Finanzinformationen bei der Zurverfügungstellung des Lageberichts und den Inhalt des Lageberichts zu entwickeln. Die Boardmitglieder hielten fest, dass klar sein muss, welche Informationen im Jahresabschluss zu erwarten sind und welche Informationen besser im Lagebericht ausgewiesen werden. Es wurden keine Entscheidungen getroffen.

    Der Board entschied, den IFRS für KMU an neue und geänderte IFRS anzupassen. Der Board hält Stabilität für wichtig und wird Wege in Betracht ziehen, um Aktualisierungen und Anpassungen einzuführen. Der Board erörterte außerdem IFRS 16 Leasingverhältnisse, um Wege zur Vereinfachung der Vorschriften für KMU zu finden.

    Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

    Tagesordnung für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

    22.05.2019

    Die Tagesordnung für die nächste Sitzung des IFRS-Fachausschusses, die am 13. und 14. Juni 2019 in Berlin stattfinden wird, wurde bekanntgegeben.

    Während seiner 75. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

    Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. Anmeldeinformationen für Beobachter zu Teilnahme vor Ort sind hier verfügbar.

    Kodexreform 2019 beschlossen

    22.05.2019

    Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 9. Mai 2019 eine neue Fassung des Kodex beschlossen.

    Der neue Kodex wird erst nach Inkrafttreten des ARUG II beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Veröffentlichung eingereicht. So können möglicherweise notwendige Anpassungen an die endgültige neue Fassung des Aktiengesetzes durch das ARUG II nachvollzogen werden.

    Die Regierungskommission stellt den neuen Kodex jetzt vor Inkrafttreten vor, um den Unternehmen und den Kapitalmarktteilnehmern die Möglichkeit zu geben, sich auf die neuen Empfehlungen und Anregungen einzustellen.

    Zugang zum Kodex haben Sie hier.

    Vereinfachte Rechnungslegung für Kleinstunternehmen

    22.05.2019

    Die europäische Vereinigung der Rechnungsleger und Prüfer für KMU (European Federation of Accountants and Auditors for SMEs, EFAA) hat die Ergebnisse einer Studie zur Akzeptanz der vereinfachten Rechnungslegung für Kleinstunternehmen, die eingeführt wurde, um den Verwaltungsaufwand für sehr kleine Unternehmen zu verringern, in Europa veröffentlicht.

    Über 700 Teilnehmer aus 7 Ländern haben an der Umfrage teilgenommen, die ergab, dass die Finanzbuchhalter bei der Entscheidung der Kleinstunternehmen, die Option der vereinfachten Buchhaltung in Anspruch zu nehmen, eine wichtige Rolle spielen. Dennoch sind sich viele Kleinstunternehmen, die für einen Inanspruchnahme der Option qualifizieren würden, ihrer nicht bewusst.

    Zu den wichtigsten Ergebnissen der Umfrage gehören:

    • Die Kenntnis in Bezug auf das Bestehen der Option für Kleinstunternehmen ist von Land zu Land sehr unterschiedlich;
    • eine deutliche Mehrheit der Finanzbuchhalter empfahl ihren in Frage kommenden Mandanten, die Option für Kleinstunternehmen in Anspruch zu nehmen, und die tatsächliche Anzahl der Anwendungen spiegelt dies weitgehend wider;
    • die Hauptgründe für die Empfehlung der Option für Kleinstunternehmen waren Kosteneinsparungen und mehr Schutz von Informationen durch reduzierte Angaben; und
    • während die meisten Finanzbuchhalter ursprünglich nicht damit gerechnet hatten, ihre Sichtweise in Bezug auf das Berichterstattungssystem für Kleinstunternehmen zu ändern, erwarteten die meisten nun, dass die Akzeptanz der Option in Zukunft zunehmen wird.

    Auf der Internetseite der EFAA finden Sie den vollständigen Bericht zur Umfrage in englischer Sprache.

    Correction list for hyphenation

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