November

Tagesordnungen für die Sitzungen von CFSS und TEG

29.11.2019

Das Beratungsforum der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 4. Dezember 2019 in Brüssel tagen. Daran schließt sich eine Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG bis einschließlich 5. Dezember 2019 an.

Die Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung von CFSS (4. Dezember, 10:20h-16:30h) finden Sie hier. Anmeldeinformationen sind hier verfügbar.

Die Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung von Teg (4. Dezember 16:45h bis 5. Dezember 16:45h) finden Sie hier. Anmeldeinformationen sind hier verfügbar.

Tagesordnungen für die Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im Dezember

29.11.2019

Am 19. und 20. Dezember 2019 werden der HGB-Fachausschuss, der gemeinsame Fachausschuss und der IFRS-Fachausschuss des DRSC in dichter Folge in Berlin tagen. Für die öffentlichen Teile der Sitzungen sind jetzt Tagesordnungen verfügbar.

Während seiner 46. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • Überprüfung von DRS 18 Latente Steuern
  • Aktueller Stand IBOR-Reform

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Die nachfolgende 2. Sitzung des gemeinsamen Fachausschusses findet nicht öffentlich statt.

Während seiner 79. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Anmeldungen für eine Teilnahme vor Ort an den öffentlichen Sitzungsteilen sind über die Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC möglich.

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

IFRS-Musterkonzernabschluss 2019 in deutscher Sprache

29.11.2019

Deloitte Deutschland hat den IFRS-Musterkonzernabschluss für die zum 31. Dezember 2019 endenden Geschäftsjahre in deutscher Sprache veröffentlicht.

Zielsetzung

Der Musterkonzernabschluss der fiktiven International GAAP Holding AG für das Geschäftsjahr 1.1. - 31.12.2019 hat zum Ziel, die in der Europäischen Union anzuwendenden Darstellungs- und Angabevorschriften gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS), zu veranschaulichen. Er enthält zusätzliche „Best Practice“-Angaben, insbesondere, wenn diese konkret in den erläuternden Beispielen eines Standards enthalten sind.

Neue und geänderte Standards 2019

Grundsätzlich enthält der Musterkonzernabschluss keine Auswirkungen aus der Anwendung von neuen oder geänderten Standards oder Interpretationen, die am 1. Januar 2019 in der Europäischen Union noch nicht verpflichtend anzuwenden waren.

Bei den in diesem Musterkonzernabschluss erstmalig angewandten neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen handelt es sich um:

  • IFRS 16 Leasingverhältnisse
  • Änderungen an IAS 28 Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschafts-
    unternehmen
  • Änderungen an IFRS 9 Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung
  • Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2015 – 2017)
  • Änderungen an IAS 19 Planänderung, -kürzung oder -abgeltung
  • IFRIC 23 Unsicherheit bei der ertragsteuerlichen Behandlung

Anwendungshinweise

Die International GAAP Holding AG stellt ihren Konzernabschluss bereits seit einigen Jahren nach IFRS auf und ist somit kein IFRS-Erstanwender. Für weiterführende Informationen zu den besonderen Vorschriften für den ersten IFRS-Abschluss eines Unternehmens verweisen wir auf IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards sowie auf die Checkliste für Compliance, Ausweis- und Angabevorschriften nach IFRS von Deloitte, die Sie auf unserer Seite iasplus.de kostenfrei beziehen können.

Zu den vorgeschlagenen Anhangangaben finden Sie jeweils den Verweis auf die ihnen zugrundeliegenden Vorschriften der entsprechenden Standards und Interpretationen.

Um eine Berichterstattung im Sinne eines „true and fair view“ zu gewährleisten, weisen wir neben der Zuhilfe
nahme dieses Musterkonzernabschlusses ausdrücklich auf die Verwendung der Standards und Interpretationen hin. Der vorliegende Musterkonzernabschluss deckt nicht alle von den IFRS geforderten Angaben ab. Ebenso ist eine abweichende Darstellungsform, unter Beachtung der geforderten Anforderungen, möglich.

In Deutschland nach IFRS bilanzierende Unternehmen sind verpflichtet, die ergänzenden Vorschriften des § 315e Abs. 1 HGB zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass zusätzlich zu den IFRS bspw. Angaben zur Mitarbeiterzahl oder der Abschlussprüfervergütung zu machen sind. Der vorliegende Musterkonzernabschluss berücksichtigt dabei ausschließlich die handelsrechtlich geforderten Anhangangaben, die von allen Mutterunternehmen gemacht werden müssen. Angaben, die allein von börsennotierten bzw. kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen gefordert werden (z.B. Angaben zu § 161 AktG), sind nicht enthalten. Auch enthält dieser Musterkonzernabschluss nicht den nach § 315e Abs. 1 HGB geforderten Konzernlagebericht.

Sie können sich den Musterkonzernabschluss hier herunterladen.

IDW veröffentlicht drei Modulentwürfe zu IFRS 16

29.11.2019

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Entwürfe von drei Modulen der IDW-IFRS-Modulverlautbarung veröffentlicht. Sie sind der Bilanzierung von Erbbaurechtsverträgen nach deutschem Recht, der Bilanzierung von Vereinbarungen zur Überlassung von Firmenwagen an Arbeitnehmer und der Bilanzierung von Mieterdarlehen aus Immobilienleasingverträgen gewidmet.

Die Kommentierungsfrist endet jeweils am 3. Februar 2020. Die Entwürfe können Sie über folgende Verknüpfungen auf die Internetseite des IDW herunterladen:

Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und dem Leitliniendokument zu Wesentlichkeit

29.11.2019

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen im August 2019 veröffentlichten Entwurf ED/2019/6 'Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2)' eingereicht.

Obwohl wir der Sichtweise des IASB zustimmen, dass es sinnvoll ist, "bedeutend" durch "wesentlich" zu ersetzen, sind wir besorgt, dass die Beurteilung, ob eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethode wesentlich ist, ohne weitere Leitlinien in erster Linie auf quantitative Erwägungen zurückzuführen sein könnte. Aus diesem Grund schlagen wir vor, IAS 1 um zusätzliche Leitlinien zu ergänzen, um hervorzuheben, dass die Beurteilung der Wesentlichkeit davon abhängen sollte, ob die Transaktion, das sonstige Ereignis oder die Bedingung, auf die sich die Bilanzierungs- und Bewertungsmethode bezieht, in Bezug auf Größe oder Art oder eine Kombination aus beidem wesentlich ist.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

ESMA lehnt nationale oder regionale Umsetzungsleitlinien für IFRS ab

28.11.2019

Bei der Konferenz 'IFRS & Regulation: Searching for Common Ground', die heute in Brüssel von der Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) veranstaltet wurde, hielt Steven Maijoor, Vorsitzender der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA), eine Grundsatzrede.

In Beantwortung der Frage "Sind die IFRS noch gut geeignet, den europäischen Kapitalmärkten zu dienen", wies Maijoor auf die enge Beziehung zwischen den IFRS und dem Aufbau einer Kapitalmarktunion, die Rolle der IFRS bei der Ermöglichung einer wirksamen Durchsetzung der Rechnungslegung und die Rolle der IFRS bei der Bewältigung der anstehenden Herausforderungen und Chancen hin, die sich aus der elektronischen Berichterstattung und der Nachhaltigkeit ergeben. Er warnte insbesondere vor lokalen Interpretationen der IFRS:

Der prinzipienbasierte Charakter der IFRS bietet eine geeignete Grundlage, um sich an die unvermeidliche Vielfalt von Tatsachen anzupassen, die in der Realität von Unternehmen in einer vielgestaltigen Rechtsordnung wie der EU auftreten, und ermöglicht gleichzeitig einen soliden und einheitlichen Ansatz sowohl bei der Umsetzung als auch bei der Durchsetzung. Wie Sie verstehen werden, unterstützt ESMA die Veröffentlichung nationaler oder regionaler Umsetzungsleitlinien für IFRS nicht, und dies nicht nur, weil sie der IAS-Verordnung zuwiderlaufen würden, sondern auch, weil sie potenziell schädlich für die dringend erforderliche EU-weite einheitliche Anwendung der IFRS wäre. Darüber hinaus schwächen EU- oder nationale spezifische Lösungen unsere Position als einheitliche, geschlossene Gerichtsbarkeit und machen sie weniger einflussreich in der Diskussion um die Rechnungslegung auf globaler Ebene.

Maijoor stellte jedoch auch fest, dass die IFRS, um weiterhin relevant zu sein, erwägen müssen, wie Zukunftsprojektionen - die bereits jetzt z.B. bei der Berechnung von Wertminderungen erforderlich sind - Risiken berücksichtigen werden müssen, die sich aus Aspekten im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen ergeben. Er erklärte, dass man anerkennen müsse, dass es eine Reihe von wirtschaftlichen Realitäten gebe, die nicht gut geeignet seien, über das System der doppelten Buchführung erfasst zu werden, die jedoch immer wichtiger würden.

Der vollständige Redetext von Maijoor steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung.

Zu der übergreifenden Veranstaltung gibt es einen kurzen Bericht auf der Internetseite von EFRAG.

Berufungen in den IFRS-Beirat des IASB

28.11.2019

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Berufung bzw. Wiederberufung von 18 Mitgliedern des IFRS-Beirat des IASB zum 1. Januar 2020 bekanntgegeben.

Der IFRS-Beirat ist das offizielle Beratungsgremium der Treuhänder und des IASB. Er berät die IFRS-Stiftung in Bezug auf die strategische Ausrichtung, das fachliche Arbeitsprogramm und die Prioritätensetzung.

Die neuen und wiederberufenen Mitglieder sind:

  • Olivia Larmaraud - Acteo and Medef
  • Martin Schloemer - Bayer
  • Ehud Greenberg - BDO
  • Giuseppe Ballocchi - CFA Institute
  • Greig Paterson - Corporate Reporting Users’ Forum
  • Martijn Bos - Eumedion
  • David Grünberger - European Central Bank
  • Isabelle Grauer-Gaynor - European Securities and Markets Authority (ESMA)
  • James Luke - EY
  • Anna Vidal Tuneu - Insurance Europe (European Insurance and Reinsurance Federation)
  • Andrew Chamberlain - International Actuarial Association
  • Leslie Hodder - International Association for Accounting Education and Research (IAAER)
  • Romain Paserot - International Association of Insurance Supervisors (IAIS)
  • Emma Millar - Investment Association
  • Aiko Sekine - Japanese Institute of Certified Public Accountants (JICPA)
  • Bee Leng Tan - Malaysian Accounting Standards Board (MASB) 
  • Osman Sattar - S&P Global Ratings Osman
  • Feng Liu - Xiamen University 

Im Verlauf dieses Jahres folgte Carolyn Rogers bereits William Coen als Generalsekretärin des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht und vertritt die Organisation seit August im Beirat.

Alle Berufungen erfolgen zum 1. Januar 2020 für eine Amtszeit von drei Jahren.

Darüber hinaus wird in der Presseerklärung bekanntgegeben, dass die Amtszeiten der folgenden Mitglieder des Beirats Ende 2019 enden: Jens Freiberg, Laura Ramírez, Lothar Weniger, Jürgen Kirchhof, Surya Subramanian, Etty Wulandari, Olav Jones, Micheline Dionne, Holger Daske, Abdulrahman Fahd Almosad, Jee In Jang, Hidetake Ishihara, Xinyuan Chen, Suresh Senapaty.

Joanna Perry wird ihre Amtszeit als Vorsitzende des Beirats Ende dieses Jahres abschließen. Eine Ankündigung über die Ernennung eines neuen Vorsitzenden wird zu gegebener Zeit erfolgen.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie eine Presseerklärung anlässlich der Berufungen.

Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im November 2019

28.11.2019

Das IFRS Interpretations Committee hat am 26. November 2019 in London getagt und sechs Themen erörtert, darunter drei neue Bitten um Klarstellung.

Neue Sachverhalte

Das Committee hat drei neue Themen erörtert.

Für zwei der Sachverhalte beschloss das Committee, eine vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen, in der es heißt, dass der jeweilige Standard ausreichende Leitlinien enthält.

  • IFRS 15 — Ausweis von Spielertransfers. Das Committee identifizierte die Ausweisvorschriften, wenn ein Fußballverein einen Spieler an einen anderen Verein überträgt - d.h. wann er einen Gewinn oder Verlust nach IAS 38 erfassen würde und wann er Erträge nach IFRS 15 aus dem Verkauf von Vorräten erfassen würde.
  • IAS 12 — Steuerliche Konsequenzen unter verschiedenen Steuersystemen. In einigen Steuerrechtskreisen bestimmt die Art und Weise, wie ein Unternehmen den Buchwert eines Vermögenswertes zurückerhält - zum Beispiel, ob es den Vermögenswert durch Nutzung oder durch Verkauf zurückerhält - die steuerlichen Folgen, die sich aus einer solchen Rückgabe ergeben. Das Committee entschied, dass IAS 12 ausreichende Leitlinien für latente Steuern enthält, wenn die Einbringung des Buchwerts eines Vermögenswertes zu mehreren steuerlichen Konsequenzen führt.

IFRS 16 — Sale-and-leaseback mit variablen Zahlungen. Das Committee entschied, dass, wenn ein Unternehmen einen Vermögenswert verkauft und mit variablen Zahlungen zurückmietet, es den Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht bewerten muss, um den Betrag des Gewinns oder Verlusts zu bestimmen, der zum Zeitpunkt des Erwerbs zu erfassen ist. Das Committee beschloss jedoch, den Stab um eine genauere Analyse der Folgebilanzierung zu bitten.

Finalisierung von Agendaentscheidungen

IFRS 16 — Leasingdauer und Nutzungsdauer von Mietereinbauten.
Vor dem Hintergrund der Stellungnahmen zur vorläufigen Agendaentscheidung empfiehlt der Stab entweder die Finalisierung einer geänderten Agendaentscheidung oder die Empfehlung, dass das IASB im Rahmen der nächsten jährlichen Verbesserungen der IFRS eine Änderung von IFRS 16 vorschlägt.

Rückmeldungen des Committee an den IASB

Das IASB bittet das Committee um Rückmeldungen zu zwei Projekten.

  • Agendakonsultation. Die Mitglieder des Committee gaben dem Stab gegenüber ihre Ansichten zu vorrangigen Projekten ab, wobei immaterielle Vermögenswerte als ein Projekt hervorgehoben wurde, von dem viele Mitglieder der Meinung waren, dass ihm hohe Priorität eingeräumt werden sollte.
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, 11 und 12. Der IASB hat eine Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, 11 und 12 aufgenommen. Das Committee hat die in Bezug auf diese Standards veröffentlichten Agendaentscheidungen sowie andere Anwendungsfragen erörtert.

Laufende Arbeiten

Es gibt keine neuen Sachverhalte, die dem Committee noch nicht vorgelegt wurden.

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (November 2019)

28.11.2019

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst, Boardmitglied Darrel Scott und der Stabmitarbeiterin Kasia Gilewska aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im November 2019 sowie weitere Entwicklungen zusammengefasst werden.

Auf die folgenden Themen wird in dem 12-minütigen Podcast kurz eingegangen:

  • Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 17;
  • Lageberichterstattung;
  • gezielte Überprüfung von Angabevorschriften auf Standardebene;
  • Mangel an Umtauschbarkeit;
  • jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020; und
  • Tochtergesellschaften, die KMU sind.

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden. Wir sind gegenwärtig dabei, Ihnen unsere Sitzungsmitschriften von der Novembersitzung in deutscher Sprache hier zur Verfügung zu stellen.

Anwenderforum des DRSC zur elektronischen Finanzberichterstattung nach ESEF

28.11.2019

Am 27. November 2019 fand in Berlin das erste Anwenderforum des DRSC zur elektronischen Finanzberichterstattung nach dem neuen europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) statt.

Die Europäische Kommission hat eine Verordnung veröffentlicht, nach der alle börsennotierten Unternehmen in der gesamten Europäischen Union verpflichtet sind, ihre Konzernabschlüsse ab dem 1. Januar 2020 digital als Inline-XBRL-Dokumente zu erstellen.

Zum gestrigen DRSC-Anwenderforum, das den Mitgliedern des DRSC Einblick in aktuelle Entwicklungen bietet und als Plattform zum Austausch von Umsetzungsfragen dient, hat das DRSC jetzt einen Bericht veröffentlicht, den Sie hier auf der Internetseite des DRSC einsehen können.

 

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