DRÄS 10 verabschiedet

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01.11.2019

Das DRSC gibt bekannt, dass DRÄS 10 verabschiedet und zum Zweck der Bekanntmachung an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz weitergeleitet wurde.

Mit DRÄS 10 werden hauptsächlich die Regelungen in DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss zur Inflationsbereinigung durch Indexierung klargestellt. Darüber hinaus werden redaktionelle Änderungen an DRS 16 Halbjahresfinanzberichterstattung, DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises und DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) vorgenommen.

Das DRSC stellt auf seiner Internetseite eine Presseerklärung und eine Vergleichsdokument mit den Änderungen gegenüber E-DRÄS 10 zur Verfügung.

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