Endgültige EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 12
15.11.2019
Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2019/5 'Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12)' veröffentlicht.
Der Entwurf befasst sich mit der Unsicherheit in der Praxis, wie ein Unternehmen die Befreiung von der Ersterfassung in den Textziffern 15 und 24 von IAS 12 Ertragsteuern auf Transaktionen anwendet, die beim erstmaligen Ansatz sowohl einen Vermögenswert als auch eine Verbindlichkeit begründen und zu temporären Differenzen in gleicher Höhe führen können.
EFRAG stellt in Frage, ob der Ansatz des IASB, einer Ausnahme eine Ausnahme hinzuzufügen, der beste ist. EFRAG hat auch Bedenken hinsichtlich der Ansatzobergrenze in Textziffer 22A(b) für eine latente Steuerschuld und der Folgen dieses Vorschlags in den Folgeperioden. EFRAG ist weiterhin der Ansicht, dass der Umfang des Entwurfs breiter ist als Leasingverhältnisse und Stilllegungspflichten, die ursprünglich adressiert werden sollten. Die Auswirkungen und möglichen Folgen dieses größeren Umfangs würden allerdings nicht adressiert. In der Stellungnahme wägt EFRAG außerdem Vor- und Nachteile eines "Bruttoansatzes" gegenüber einem "Nettoansatz" ab.
Zugang zur EFRAG-Stellungnahme haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.