Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

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16.11.2019

Der IASB wird am 19. und 20. November 2019 in London zu seiner allmonatlichen Sitzung zusammenkommen. Es sollen 7 Themen erörtert werden. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge: Im Juni 2019 hat der Board den Entwurf ED/2019/4 Änderungen IFRS 17 veröffentlicht. In dieser Sitzung wird der Stab die Rückmeldungen aus den Stellungnahmen zu den zehn Fragen im Entwurf zusammenfassen und die Rückmeldungen zu Bereichen zusammenfassen, für die Änderungen an IFRS 17 geprüft, aber nicht vorgeschlagen wurden. Der Stab wird einen empfohlenen Plan für die erneuten Erörterungen vorlegen.

IFRS-Umsetzungsfragen:

  • Mangel an Umtauschbarkeit (IAS 21): Im Juni 2019 erörterte das IFRS Interpretations Committee die Schwierigkeiten bei der Anwendung von IAS 21, wenn eine Währung unter einer extremen langfristigen mangelnden Umtauschbarkeit leidet und wenn ein ausländischer Geschäftsbetrieb nicht in der Lage gewesen ist, über die verfügbaren rechtlichen Umtauschmechanismen, wie beispielsweise mit dem venezolanischen Bolivar, auf Fremdwährungen zuzugreifen. Der Stab ist zu dem Schluss gekommen, dass diese Angelegenheit weit verbreitet ist und erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenen haben könnte, und es ist notwendig, IAS 21 zu ändern, um die Angelegenheit zu adressieren.
  • Jährliche Verbesserungen: Der Board hat den Entwurf ED/2019/2 Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020 im Mai 2019 veröffentlicht. In dieser Sitzung wird der Board die eingegangenen Stellungnahmen zu den Vorschlägen erörtern: Tochterunternehmen als Erstanwender (Änderungen an IFRS 1); Gebühren im ‘10%-Test’ in Bezug auf Ausbuchung (Änderungen an IFRS 9); Leasinganreize (Änderungen an den erläuternden Beispielen zu IFRS 16); Besteuerung bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert (Änderungen an IAS 41).
  • Kryptovermögenswerte: Der Board wird aktuelle Informationen zur Verfügung gestellt bekommen, die der Stab durch die Beobachtung der Entwicklung der Bestände an Kryptowährungen oder der Erstausgabe von Coins erhalten hat.

Primäre Abschlussbestandteile: Bei der Erarbeitung des Entwurfs zur Ersetzung von Teilen von IAS 1 ist der Stab zu dem Schluss gekommen, dass er vom Board keine ausreichenden Leitlinien dazu hat, wie Gewinne und Verluste aus der Veräußerung oder Wertminderung von integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures zu klassifizieren sind. Der Stab empfiehlt, sie zusammen mit dem Anteil am Gewinn oder Verlust sowie den Wertminderungen und Wertaufholungen aus diesen Investitionen auszuweisen.

IFRS 3 — Verweis auf das Rahmenkonzept: Im Mai 2019 veröffentlichte der Board den Entwurf ED/2019/3 Verweis auf das Rahmenkonzept (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3), in dem Änderungen an IFRS 3 vorgeschlagen wurden. Der Board wird die eingegangenen Stellungnahmen erörtern. Alle Befragten befürworteten die Aktualisierung der Verweise in IFRS 3, wenn auch mit einigen unterschiedlichen Sichtweisen über Aspekte des Entwurfs. Alle Stellungnehmenden unterstützten den Vorschlag. Es werden keine Entscheidungen vom Board verlangt.

Lageberichterstattung: Der Board wird erörtern, welche Leitlinien das überarbeitete Leitliniendokument in Bezug auf das Geschäftsmodell eines Unternehmens enthalten sollte.

Angabeninitiative: Der Board wird sich weiterhin mit den Angabevorschriften in IAS 19 und IFRS 13 befassen. Insbesondere wird er Empfehlungen für Änderungen dieser Standards prüfen, so dass einige Vorschriften eine präskriptive Sprache verwenden ("soll") und andere eine weniger präskriptive Sprache verwenden (z.B. "sollte erwägen" oder "würde normalerweise angeben").

Tochtergesellschaften, die KMU sind: Ziel dieses Projekts ist es, Tochtergesellschaften, die KMU sind, Angabeerleichterungen zu gewähren. Der Stab empfiehlt, das Projekt auf der Grundlage des ursprünglichen Umfangs fortzusetzen (d.h. nur Tochtergesellschaften, die KMU sind), aber später zu prüfen, ob der Umfang erweitert werden kann, ohne die bereits erzielten Ergebnisse wesentlich zu beeinträchtigen.

IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung: In den Oktoberpapieren stand, dass der Stab die in Phase 2 auftretenden Fragen des Hedge Accounting in dieser Sitzung mit dem Board erörtern wird. Diese Diskussion steht nicht auf der Tagesordnung für November.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Zugehörige Themen

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